Rechte in der Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Herr Kraus,
ich habe mit großem Interesse den einen oder anderen Beitrag Ihrer Website gelesen und muss Ihnen sagen, dass diese sehr gelungen ist. Die Idee mit den Videos finde ich sehr gut, da viele Menschen ( mich eingeschlossen ) Schwierigkeiten haben, dieses „Rechtsdeutsch“ zu verstehen. Hier setzen Sie an und vermitteln in verständlicher Sprache Rechtswissen.
Sehr interessant fand ich Ihren schriftlichen Beitrag zu den Rechten in der Wohlverhaltensperiode.
Ich darf Geld ansparen usw. sind Dinge welche in vorher nicht wusste, welche auch so im Netz noch nicht von mir gefunden wurden. Ob Sie wohl so nett sind, mir zu verraten in welchen Gesetzen es genau beschrieben steht, welche Rechte ich habe?
Kurz zu mir:
Ich habe selber Verbraucherinsolvenz anmelden müssen ( durch Mietpreller und Mietnomaden bedingt). Das Verfahren wurde am 21.6.2011 eröffnet . Und bei meinem Treuhänder ist es manchmal ganz gut wissen, ich sag mal „ Wo der Hammer hängt“.
Vielen Dank für Ihre Mühe und für die wirklich gut gemachte Website!
Mfg
Bartholo2010

Kontoeröffnung trotz Privatinsolvenz

Sehr geehrter Herr Kraus,

ich war eben auf der Sparkasse Rhein Neckar Nord und es wurde mir die Eröffnung eines neuen Girokontos verweigert da ich negative Schufa Einträge habe, was natürlich stimmt da ich seit August offiziell in der privat Insolvenz bin.
Ich hatte davor ein Konto bei der Volksbank Rhein Neckar, diese haben mein Konto gekündigt nachdem ich den offenen Dispo nicht monatlich zurückgezahlt habe.
Momentan besitzt meine Freundin ein Konto bei der VR Bank Rhein Neckar, ich bin bevollmächtigt dennoch hätte ich gerne ein eigenes Konto für meinen Gehaltseingang, da ich ab morgen dem 15.10.2013 einen Vollzeit Job annehme.

Ist die Sparkasse nun verpflichtet mir ein Konto für Jedermann bzw. auf Guthabenbasis zu geben – ich denke ja, oder?
Irgendwohin muss mein Arbeitgeber doch meinen Lohn überweisen können.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Königsdorfer