Dann dürfen Sie Ihren PKW behalten
Schuldenfrei in 3, 5 oder 6 Jahren ✓ Pfändungsschutz ✓ Keine Wartezeit ✓ Fachanwalt Insolvenz ✓ Geeignete Person § 305 InsO ✓

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Sie können Ihr Fahrzeug behalten, wenn Sie es zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen und Sie die Arbeitsstelle nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. Das ist beispielsweise bei Schichtarbeit der Fall oder wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln einen erheblich langen Zeitraum benötigen, um Ihre Arbeitsstelle zu erreichen. Auch können Sie Ihr Fahrzeug behalten, wenn sie es benötigen, um Ihre Arbeit überhaupt ausüben zu können – so bei Vertretern oder Taxifahrern. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, können Sie sich von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass Sie das Fahrzeug zur Ausübung Ihres Berufes zwingend benötigen.
Nach der aktuellen Rechtslage dürfen Sie das Auto behalten, wenn es von einem in Ihrem Haushalt lebenden Angehörigen für Fahrten zur Arbeitsstelle benötigt wird und diese nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann (BGH NJW-RR 2010, 642). Diesen Umstand sollte von dem Arbeitgeber des Angehörigen in einer Bescheinigung bestätigt werden. Weiter raten wir Ihnen, Nachweise für den langen Weg zur Arbeit zu sammeln, so dass Sie diese dem Insolvenzverwalter vorlegen können.
Auch bei schwerer Gehbehinderung können Sie einen PKW in der Regel behalten; und zwar auch, wenn Sie erwerbslos sind (NJW-RR 2004, 789). Dafür müssen Sie in einem Feststellungsverfahren beweisen, dass es eine besondere Härte darstellen würde, wenn Ihnen das Auto weggenommen werden würde. Dies ist der Fall, wenn Sie wegen Ihrer Behinderung Ihren Alltag nicht ohne ein Fahrzeug bestreiten können.
Wird das Auto dennoch gepfändet, gehen Sie wie folgt vor:
Sprechen Sie mit dem Insolvenzverwalter und verständigen sie sich mit diesem über einen Herauskauf. Weisen Sie diesem den Fahrzeugwert durch ein Gutachten eines Autohändlers nach – diese sind im Gegensatz zu Sachverständigengutachten meistens kostenlos oder zumindest viel günstiger. Wir raten Ihnen, sich zwei Kaufangebote von KFZ-Werkstätten ausstellen zu lassen, damit Sie so den Wert des Fahrzeugs ermitteln können. Diesen legen Sie dem Insolvenzverwalter vor und vereinbaren mit diesem einen Herauskauf. Sie können dann den Wagen behalten und bezahlen aus dem unpfändbaren Teil Ihrer Einkünfte ratenweise das Auto ab. In der Regel wird der Insolvenzverwalter einem Herauskauf zustimmen, da dies eine Entlastung für ihn bedeutet.
Wenn ein Fahrzeug vor Antragstellung an einen Verwandten verkauft wurde und dieser Sie damit fahren lässt, könnten Sie sowohl Ihre eigene Restschuldbefreiung als auch Ihren Verwandten gefährden. Jegliche Übertragungen an Verwandte im Verlaufe von 2 Jahren sind nicht zulässig, da sie im Regel- oder Privatinsolvenzverfahren angefochten werden können. Dasselbe gilt für Schenkungen oder unter-Wert-Verkäufe im Zeitraum von 4 Jahren.
Allerdings wissen viele nicht, dass Eigentümer normalerweise alleine derjenige ist, der im Kaufvertrag steht. Ein Fahrzeug, das laut Kaufvertrag von einer anderen Person erworben ist, die dieses nachweisbar bezahlt hat, zählt nicht zur Insolvenzmasse. Die KFZ-Versicherung kann dabei auch über den Schuldner laufen – das ist nicht entscheidungserheblich. Sie können dem Insolvenzverwalter dann als Beweis des Verkaufs den Kaufvertrag der anderen Person aushändigen.
Die Möglichkeit, ein finanziertes Auto in der Insolvenz behalten zu dürfen, ist beschränkt. Grundsätzlich wird dieses der Insolvenzmasse zugeführt.
In der Regel wird die finanzierende Bank den Vertrag kündigen, sobald Sie Kenntnis von der Stellung des Insolvenzantrags bekommt. Die finanzierende Bank muss dann als Insolvenzgläubiger aufgeführt werden, die Zahlung an diese werden eingestellt. Würde an diesen Gläubiger weitergezahlt werden, würde dies eine verbotene Gläubigerbegünstigung darstellen und zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen. Sie werden also den Finanzierungsvertrag kündigen und das Auto an die Bank übergeben müssen.
Möchten Sie jedoch das Auto behalten, können wir Ihnen Folgendes raten: Wenn Sie einen Schuldenvergleich machen, schreiben Sie alle Gläubiger außer der finanzierenden Bank an. Die Raten an diese zahlen Sie in einem solchen Fall weiter, damit die Bank keinen Grund für eine außergerichtliche Kündigung hat. Mit den übrigen Gläubigern einigen Sie sich dann außergerichtlich und können so Ihre Entschuldung antreten.
Wenn eine Privatinsolvenz unumgänglich ist, können Sie das Auto mit Hilfe einer Ihnen vertrauten Person umfinanzieren. Dafür vereinbaren Sie mit der finanzierenden Bank, dass nun der Dritte die weitere Finanzierung übernimmt. Dasselbe können Sie im Fall eines geleasten Autos machen.
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Ein Auto fällt normalerweise in die Insolvenzmasse. Sie haben allerdings die Chance, Ihr Auto zu behalten falls dieser zur Fortführung Ihres Berufs erforderlich ist. Erforderlichkeit ist dabei erfüllt, falls der Arbeitsweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln 2-3 Stunden in Anspruch nehmen würde.
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Seit einem neuen Urteil des BGH können Sie ein Auto auch dann behalten, wenn es von einem Familienmitglied für dessen Berufstätigkeit benötigt wird.
Seit einem neuen Urteil des BGH können Sie ein Auto auch dann behalten, wenn es von einem Familienmitglied für dessen Berufstätigkeit benötigt wird (BGH NJW-RR 2010, 642).
Auch bei schwerer Gehbehinderung können Sie einen PKW in der Regel behalten, und zwar auch, wenn Sie erwerbslos sind (NJW-RR 2004, 789).
Wird das Auto dennoch gepfändet, gehen Sie wie folgt vor: sprechen Sie mit dem Treuhänder und verständigen sie sich mit diesem über einen Herauskauf. Sie können dann den Wagen behalten und bezahlen aus dem unpfändbaren Teil Ihrer Einkünfte ratenweise das Auto ab.
Wenn allerdings ein Fahrzeug vor Antragstellung an einen Freund oder Verwandten verkauft wurde und dieser Sie damit fahren lässt, gehört es nicht zur Insolvenzmasse. Schenkungen an Verwandte sind dabei ungültig, weil sie im Privatinsolvenzverfahren angefochten werden können (§ 134 InsO).
Guten Tag Herr Kraus,
ich habe eine kurze Frage zur Verbraucherinsolvenz: Ich ziehe aus Berlin nach Bayern und werde dort eine neue Arbeit aufnehmen. Wie zeige ich den Umzug dem Insolvenzgericht und TH an? Per Brief, Einschreiben oder reicht eine Email oder Fax?
Vielen Dank!
Insi
Hallo Herr Kraus,
Folgende Frage: mein altes Konto ist gepfändet . Nun will in den nächsten Tagen ein neues Konto eröffnen.
1. Was erzählt man der neuen Bank falls sie nach der alten Bank fragt?
2. Was halten Sie von Internet-Banken ?
Vielen Dank für dieses Forum!
VG Ceylan T.
Guten Tag Herr Kraus,
ich bin gerade in der Wohlverhaltensperiode der Privatinsolvenz. Mal angenommen eine dritte Person möchte mir helfen aus der Insolvenz zu kommen. Darf diese Person mit einzelnen meiner Gläubigern verhandeln und unabhängige Absprachen und Vergleiche treffen, so dass diese Gläubiger bei mir wegfallen?
Vielen Dank und viele Grüße
Hallo,
ich wollte fragen, was mit den Insolvenz Kosten passiert? Muss ich sie bezahlen, wenn die Wohlverhaltensperiode vorbei ist? Ich gebe ja schon monatlich etwa 200 Euro an den Treuhänder ab. Kommt da noch was?
Gruß
Marc
Hallo,
eine Frage zu KFZ Steuerbescheid: ich bin seit Beginn des Jahrs privat Insolvent. Jetzt habe ich meine KFZ Steuer bekommen. In der Insolvenztabelle hat das Finanzamt eingetragen, "Keine KFZ Steuerschulden". Muss ich das bezahlen?
Guten Tag Herr Kraus,
ich habe eine dringende Frage an Sie: ich habe zwei Kreditverträge, die ich sehr bald nicht mehr bezahlen kann. In allen Krediten ist eine Abtretungsklausel enthalten.
Stimmt es also, dass die Banken nun in mein Konto Pfänden werden? Ich habe vor, schnell ein P-Konto zu beantragen.
Hallo Herr Kraus,
ich habe mal eine Frage zur Privatinsolvenz des Ehegatten . Ich lebe seit 4 Jahren von meinem Mann getrennt und wohne mit meinen 2 Kindern (11 und 12) allein in einer kleinen Wohnung. Mein (noch) Mann möchte im Ausland (Frankreich oder England ) die EU Insolvenz durchlaufen.
Wenn es bei ihm zur Restschuldbefreiung kommt, wäre ich dann automatisch auch von den Schulden befreit oder muss ich auch die Privatinsolvenz durchführen? Ich habe für die Schulden ebenfalls unterschrieben. Mein Einkommen ist sehr gering (ca. 1100€ im Monat )Vielen Dank für Ihre Antwort!!
MfG Regina

Wenn Sie bei einer Bank über ein Pfändungsschutzkonto verfügen, darf Ihre Bank von Ihnen keine zusätzlichen Gebühren verlangen. So hat nach dem Urteil des LG Bremen vom 21.9.2011 (Aktenzeichen 1 O 737/11) am 28.03.2012 auch OLG Frankfurt aM entschieden (Aktenzeichen 19 U 238/11).
P-Konto Bescheinigung vom Rechtsanwalt
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Insolvenzrecht.
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Zum Hintergrund: Seit Juli 2010 können Bankkunden in finanziellen Schwierigkeiten von Ihrer Bank verlangen, Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Bei diesem Konto wird jeden Monat ein Betrag in Höhe der Pfändungsfreigrenzen vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. In Deutschland gibt es rund 500.000 P-Konten. Nachdem viele Kreditinstitute zusätzliche Gebühren für die Führung von P-Konten verlangten, mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) 33 Banken auf. 19 Institute kamen der Abmahnung nicht nach und klagten. Nunmehr zeigten sie sich in den folgenden Rechtsstreiten unterlegen.
Sowohl das LG Bremen als auch das OLG Frankfurt aM führten sinngemäß aus, dass eine zusätzliche Gebühr die Kunden unangemessen benachteiligt und unwirksam ist. Kreditinstitute seien gesetzlich verpflichtet, ein P-Konto einzurichten und zu führen (§ 850k ZPO). Für Tätigkeiten, durch die sie gesetzliche Pflichten erfüllen, dürfe nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein gesondertes Entgelt verlangt werden.
Wenn Sie sich entschlossen haben, Insolvenz zu beantragen, empfehlen wir Ihnen weiterhin, anstatt der Umstellung auf ein P-Konto ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen. Wenn Sie dennoch bei einem P-Konto bleiben, achten Sie darauf, keine Einrichtungsgebühr und keine weiteren zusätzlichen Gebühren an Ihre Bank zu bezahlen.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
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