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Archiv für die Kategorie: Privatinsolvenz

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht2 / Privatinsolvenz

Die Zulassung beratender Freiberufler in der Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz

19. Oktober 2012/0 Kommentare/in Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von wp_admin
  • Regelinsolvenz einleiten - News und Videos - Alle Informationen

Die Zulassung beratender Freiberufler (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare) in der Insolvenz

Die Problematik der Zulassung beratender Freiberufler ist von einer fundamentaler Relevanz: Falls Sie in einem Beruf tätig sind, dessen Ausübung von einer Zulassung abhängt, steht und fällt Ihre Entschuldung mit der Frage, ob Sie diese behalten dürfen. Wenn Sie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt sind, können Sie dem Widerruf Ihrer Zulassung in der Regel- oder Privatinsolvenz entgehen, falls Sie sich mit Ihren Gläubigern vergleichen und über ein klares Entschuldungskonzept verfügen.


Inhalt dieser Seite:

  • Die Zulassung beratender Freiberufler in der Insolvenz
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Wir empfehlen zunächst einen Schuldenvergleich

Bild von einem Mann in Bürokleidung

Die Anstellung darf nicht lediglich geringfügig, sondern dazu geeignet sein, Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Wir empfehlen Ihnen zunächst, sich mit Ihren Gläubigern zu vergleichen. Nehmen Ihre Gläubiger einen Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) an oder gelingt ihnen der Schuldenvergleich außerhalb der Regel- oder Privatinsolvenz, liegt der für den Widerruf vorausgesetzte Vermögensverfall nicht vor. Selbiges gilt für einen vom Insolvenzgericht bestätigten Insolvenzplan (§ 248 InsO – BGH ZinsO 2010, 1380). Es ist in diesem Stadium von grundlegender Wichtigkeit, eine tragfähiges Sanierungskonzept präsentieren zu können, um sich einem Widerrufsverfahren zu entziehen. Wir beraten Sie gerne dazu.

Widerrufsverfahren

Kommt es nicht zur Einigung oder einem Insolvenzplanverfahren, wird Ihre jeweils zuständige Kammer das Widerrufsverfahren auf Grund von Vermögensverfall einleiten. Die Rechtsgrundlage bilden:

  1. bei Steuerberatern: § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG
  2. bei Wirtschaftsprüfern: §§ 20 Abs. 2 Nr. 5, 16 Abs. 1 Nr. 7 WiPrO
  3. bei Rechtsanwälten: § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO
  4. bei Notaren: § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO

Die Rechtsprechung hat jedoch Ausnahmefälle vom Vorliegen des Vermögensverfalls gebildet, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Zulassung zu behalten, um Ihre freiberufliche Tätigkeit weiter zu betreiben. Sie können Ihre Zulassung im Regelinsolvenzverfahren unter den folgenden Voraussetzungen behalten:

Voraussetzungen für die Zulassung im Regel- oder Privatinsolvenzverfahren

  1. Sie haben Ihre Tätigkeit ohne Beanstandungen ausgeübt
  2. Sie stellen selbst Antrag auf Regelinsolvenz – kein Gläubigerantrag
  3. Gegenüber Ihren Mandanten bestehen keine Verbindlichkeiten
  4. Bei vorangegangener selbständiger Tätigkeit: ihre Aufgabe und Aufnahme einer Tätigkeit als angestellter Anwalt
  5. Einrichtung von Kontrollmechanismen, um die Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden künftig auszuschließen

Die Anstellung darf nicht lediglich geringfügig, sondern dazu geeignet sein, Ihren Lebensunterhalt zu sichern (Anwaltsgerichtshof Hamm BRAK-Mitt 2006, 38).

Diese Rechtsprechung (BGH NJW 2005, 511) betrifft unmittelbar Rechtsanwälte, dürfte aber wegen der berufsbildlichen Verwandtschaft der Berufszweige auch auf Steuerberater und Wirtschaftsprüfer anzuwenden sein. Dies gilt allerdings nicht für Notare. Diese sind als unabhängige Stellen des Landes restriktiveren Berufsbestimmungen unterworfen.

Erbringen Sie einene Nachweis über eine erfolgsversprechende Planung Ihrer Entschuldung

Nach unserer Erfahrung wollen die entscheidenden Sachbearbeiter im Widerrufsverfahren vor allem einen laufenden Nachweis über ein erfolgreiches Fortgehen Ihrer Entschuldung von Seiten eines vertrauenswürdigen Beraters: Laufende Nachweise über den ordnungsgemäßen Ablauf des Insolvenzverfahrens, Berichte über die Sicherstellung der Wahrung der Interessen der von Ihnen betreuten Mandanten. Wir übernehmen gerne diese Rolle für Sie.

Sollten Sie Ihre Zulassung bereits verloren haben, unterstützen wir Sie bei der Wiedererlangung durch kurzfristige Erstellung und Vorschlag eines Insolvenzplans.


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haus und privatinsolvenz

10. Oktober 2012/2 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

hallo!
wir haben ca 200000euro schulden und unsee haus ist mit 170000 im grundbuch.es ist noch ca 80000eiro wert und wir möchten es nicht verlieren.haben wir eine chance?
lg

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Privatinsolvenz und Immobilie

9. Oktober 2012/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrter Herr RA Kraus
meine Frage ist ob in Privatinsolvenzverfahren unseres Haus die ich keinerlei finanziert habe (meinen Mann ist ins Grundbuch als alleiniege Eigentümer eingetragen worden)auch pfandbar ist.Wie ich verstanden habe die Schulden die vor die Ehe enstanden sind nicht gemeinsam:
Danke voraus.
MF Sparks

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2012-10-09 09:42:022012-10-09 09:42:02Privatinsolvenz und Immobilie

Beendigung Privatinsolvenzverfahren

7. Oktober 2012/2 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Mein Verfahren läuft fast 6 Jahre.
Gibt es denn keine Vorschriften auch für das Amtsgericht,
wann das Privatinsolvenzverfahren beendet wird.
Ich hatte nur Bankschulden. Die Verwertung war nur mein Gehalt.
Ich halte es daher unbegründet, das Verfahren einfach nicht zu beenden.
Der Nachteil ist, das nach Ablauf der 6 Jahre, die pfändbaren Anteile vom Gehalt (800) Euro, weiterhin bezahlt werden müssen, bis zur Erteilung der RSB.
Alle anderen Nachteile brauche ich nicht aufzählen.
Darf man hier nicht von Ungerechtigkeit sprechen?
Sicher kommt einer der sagt, wo denn die Gerechtigkeit der
Gläubiger bleibt. Das ist aber ein anderes Thema.
Immer wieder heißt es, das das Verfahren nach ca. 2 Jahren beeendet
ist. Niemals habe ich vorher gelesen, das es auch über 6 Jahren nicht beendet wird.
Ich könnte ein Buch schreiben, über das Verhalten der Treuhänder ( wenn viel Gehalt zur Verfügung steht).
Ich kann nur allen raten, nur als Hartz4 Empfänger einen Antrag zu stellen.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2012-10-07 18:58:052012-10-07 18:58:05Beendigung Privatinsolvenzverfahren

Privatinsolvenz und Kreditkart

5. Oktober 2012/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Hallo Herr Kraus,

im August dieses Jahres habe ich mich für den Schritt einer Priavtinsolvenz entschieden und befinde mich nun in der Privatinsolvenz.
Ich habe eine Frage zum "Ansparen", Privatinsolvenz und Kreditkart . Und zwar besitze ich bei der Barclay Bank eine Mastercard-Kreditkarte ohne Verfügungsrahmen.Ich kann auf diese Kreditkarte Geld einzahlen und dann z.B. Auto mieten etc.
Kann ich denn dort das Geld welches in nach der Pfändung noch verbleibt darauf überweisen und es so "sparen".

Die Sache ist, ich muss immer ein gewissen Betrag darauf haben, weil wenn ich ein Auto miete, der Vermieter eine Kaution für den Mietzeitraum verlangt. Außerdem ist die Kreditkarte bei Guthaben mit über 2% Zinsen verzinst.

Wird mein Insolvenzverwalter von der Bank Kontoauszüge anfordern und das Guthaben bei mir erneut pfänden?

Vielen Dank und beste Grüße
Alex V

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2012-10-05 16:49:302012-10-05 16:49:30Privatinsolvenz und Kreditkart

Ablauf der Entschuldung durch Vergleich sowie einen Antrag auf Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz

4. Oktober 2012/2 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
  • Bild Restschuldbefreiung

Zunächst besprechen Ihren Fall und schätzen Ihre Aussichten auf einen erfolgreichen Schuldenvergleich ein. Dies entspricht unserem Prinzip: Entschuldung durch “Vergleich vor der Insolvenz”. Seien Sie vor allem offen und ehrlich zu sich selbst. Entscheidend für eine Entschuldung ist erstens, ob Sie Ihren Gläubigern eine ausreichende Quote anbieten können. Ihre Aussicht erhöht sich, wenn Sie Ihre Gläubiger besser stellen, als bei einem Insolvenzverfahren. Bei einer Einmalzahlung ist dies eine Rückzahlquote von 20 – 30 %, je nach Schuldenstruktur. Bei einer Ratenzahlung ist dies gegeben, wenn Sie Ihren Gläubigern Beträge aus Ihrem unpfändbaren Einkommen anbieten. Wir werden Ihre Gläubiger davon überzeugen, dass sie ohne einen Vergleich schlechter dastehen werden. Das wird im Grunde genommen unsere Hauptaufgabe als Anwaltskanzlei bei der Durchführung eines außergerichtlichen Vergleichs sein.


Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.


Inhalt dieser Seite:

  • Video Entschuldung
  • Einschätzung Erfolgsaussichten 
  • Anfragen bei Schufa, dem ICD Infoscore, dem Schuldnerverzeichnis und Ihren Gläubigern
  • Außergerichtlicher Vergleich
  • Antrag stellen
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Danach schätzen wir die Erfolgsaussicht einer Entschuldung durch einen Antrag auf Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz ein

Danach prüfen wir, ob ein Antrag auf Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz Aussicht auf Erfolg hat. Wir überprüfen, ob die Voraussetzungen einer Insolvenz vorliegen, ob Versagungsgründe gegeben sind und ob die Restschuldbefreiung alle Ihre Forderungen umfasst. Hat jemand z. B. einen Kreditbetrug begangen und umfasst diese Forderung das groß dessen Schulden, kann ihm zu einer Entschuldung durch außergerichtlichen Schuldenbereinigung geraten werden.

Anfragen bei Schufa, dem ICD Infoscore, dem Schuldnerverzeichnis und Ihren Gläubigern

Anschließend führe wir Anfragen bei Ihren Gläubigern sowie öffentlichen Registern (Schufa, ICD Infoscore) durch, um vergessene Gläubiger und den richtigen Schuldenstand zu ermitteln und so eine Versagung der Restschuldbefreiung zu verhindern. So kann einer Versagung Ihrer Entschuldung durch Unachtsamkeit vorgebeugt werden.

Außergerichtlicher Vergleich

Erst wenn alles sorgfältig vorbereitet ist, wird im Anschluss der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch durchgeführt. Dabei machen wir Ihren Gläubigern klar, dass diese durch einem Vergleich besser dastehen werden, als im Insolvenzverfahren.  

Wir stellen die Bescheinigung nach § 305 InsO aus – und stellen den Antrag auf Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz

Sollten Sie Ihren Gläubigern keine erfolgsversprechende Quote anbieten und die außergerichtliche Schuldenbereinigung scheitern, stellen wir Ihnen  im Privatinsolvenzverfahren als geeinigte Stelle eine Bescheinigung nach § 305 InsO aus. Im Anschluss stellen wir den Antrag auf Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz, um Ihre Entschuldung auf gerichtlichem Wege zu betreiben.


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png wp_admin2012-10-04 16:27:292019-11-05 15:25:39Ablauf der Entschuldung durch Vergleich sowie einen Antrag auf Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz

Pfändungstabelle verstehen

1. Oktober 2012/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Guten Tag Herr Kraus,

ich kann die Pfändungstabelle eigentlich verstehen, habe aber eine Klarstellungsfrage, die für die Privatinsolvenz wichtig ist. Wenn in einer Familie mit zwei Partnern ein Kind da ist, bei welchem Partner wird das Kind mitgerechnet? Dies ist wichtig, um den Pfändungsfreibetrag festzustellen, den wir im Privatinsolvenzverfahren behalten werden. danke Ihnen.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2012-10-01 08:35:152012-10-01 08:35:15Pfändungstabelle verstehen

Privatinsolvenz Voraussetzungen

21. September 2012/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Hallo Herr Kraus!

Leider bin ich arbeitslos geworden so, dass ich und meine Frau nicht mehr unsere Verbindlichkeiten gegenüber der Bank nachgehen können (Hypotheke). Was setzt die Privatinsolvenz voraus bzw. unter welchen Bedingungen Privatinsolvenz Voraussetzungen wird ein Insolvenzantrag genehmigt. Ich war angestellt und kein Selbstständiger..
Mfg aus Frechen
Oliver Griesen

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2012-09-21 21:50:352012-09-21 21:50:35Privatinsolvenz Voraussetzungen

Gläubiger nicht angegeben

10. September 2012/4 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Hallo Herr Kraus,
Ich bin seit 2011 in einem Privatinsolvenz-Verfahren.
Nun habe ich beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch und beim Insolvenzantrag nicht alle Gläubiger angegeben. Insgesamt habe ich vier Gläubiger nicht angegeben, will ich diese Schulden vollständig zurück zahlren will. Der Betrag liegt bei knapp 2000 Euro (Meine Gesamtschuld lag bei Eroffnung des Insolvenzverfahrens bei ca. 220000 Euro – 13 Gläubiger). Die Rückzahlung möchte ich in Raten aus meinem nicht pfändbaren Einkommen (ca. 1400,-€ monatlich) tätigen. Über Höhe der Schulden und Rückzahlung existieren keine schriftlichen Vereinbarungen.

Nun meine Frage: War es zulässig, diese Gläubiger nicht anzugeben?
Kann dies zu Problemen bei der Restschuldbefreiung führen?

Vielen Dank!

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2012-09-10 08:35:562012-09-10 08:35:56Gläubiger nicht angegeben

Der PKW in der Insolvenz

5. September 2012/98 Kommentare/in Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von wp_admin
  • PKW in der Insolvenz

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    Inhalt dieser Seite:

    • Bei Ausübung einer eigenen beruflichen Tätigkeit
    • Bei Ausübung einer beruflichen Tätigkeit durch einen Angehörigen
    • Auch bei schwerer Behinderung
    • Bei Pfändungen können Sie den PKW vom Insolvenzverwalter herauskaufen
    • Eigentumsübergang an Verwandte wird nicht empfohlen
    • Eigentümer: Alleine nach dem Kaufvertrag
    • Finanziertes oder geleastes Auto
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    Bei Ausübung einer eigenen beruflichen Tätigkeit

    Sie können Ihr Fahrzeug behalten, wenn Sie es zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen und Sie die Arbeitsstelle nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. Das ist beispielsweise bei Schichtarbeit der Fall oder wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln einen erheblich langen Zeitraum benötigen, um Ihre Arbeitsstelle zu erreichen. Auch können Sie Ihr Fahrzeug behalten, wenn sie es benötigen, um Ihre Arbeit überhaupt ausüben zu können – so bei Vertretern oder Taxifahrern. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, können Sie sich von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass Sie das Fahrzeug zur Ausübung Ihres Berufes zwingend benötigen.

    Bei Ausübung einer beruflichen Tätigkeit durch einen Angehörigen

    Nach der aktuellen Rechtslage dürfen Sie das Auto behalten, wenn es von einem in Ihrem Haushalt lebenden Angehörigen für Fahrten zur Arbeitsstelle benötigt wird und diese nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann (BGH NJW-RR 2010, 642). Diesen Umstand sollte von dem Arbeitgeber des Angehörigen in einer Bescheinigung bestätigt werden. Weiter raten wir Ihnen, Nachweise für den langen Weg zur Arbeit zu sammeln, so dass Sie diese dem Insolvenzverwalter vorlegen können.

    Auch bei schwerer Behinderung

    Auch bei schwerer Gehbehinderung können Sie einen PKW in der Regel behalten; und zwar auch, wenn Sie erwerbslos sind (NJW-RR 2004, 789). Dafür müssen Sie in einem Feststellungsverfahren beweisen, dass es eine besondere Härte darstellen würde, wenn Ihnen das Auto weggenommen werden würde. Dies ist der Fall, wenn Sie wegen Ihrer Behinderung Ihren Alltag nicht ohne ein Fahrzeug bestreiten können.

    Bei Pfändungen können Sie den PKW vom Insolvenzverwalter herauskaufen

    Wird das Auto dennoch gepfändet, gehen Sie wie folgt vor:

    Sprechen Sie mit dem Insolvenzverwalter und verständigen sie sich mit diesem über einen Herauskauf. Weisen Sie diesem den Fahrzeugwert durch ein Gutachten eines Autohändlers nach – diese sind im Gegensatz zu Sachverständigengutachten meistens kostenlos oder zumindest viel günstiger. Wir raten Ihnen, sich zwei Kaufangebote von KFZ-Werkstätten ausstellen zu lassen, damit Sie so den Wert des Fahrzeugs ermitteln können. Diesen legen Sie dem Insolvenzverwalter vor und vereinbaren mit diesem einen Herauskauf. Sie können dann den Wagen behalten und bezahlen aus dem unpfändbaren Teil Ihrer Einkünfte ratenweise das Auto ab. In der Regel wird der Insolvenzverwalter einem Herauskauf zustimmen, da dies eine Entlastung für ihn bedeutet.


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    Eigentumsübergang an Verwandte wird nicht empfohlen

    Wenn ein Fahrzeug vor Antragstellung an einen Verwandten verkauft wurde und dieser Sie damit fahren lässt, könnten Sie sowohl Ihre eigene Restschuldbefreiung als auch Ihren Verwandten gefährden. Jegliche Übertragungen an Verwandte im Verlaufe von 2 Jahren sind nicht zulässig, da sie im Regel- oder Privatinsolvenzverfahren angefochten werden können. Dasselbe gilt für Schenkungen oder unter-Wert-Verkäufe im Zeitraum von 4 Jahren.

    Eigentümer: Alleine nach dem Kaufvertrag

    Allerdings wissen viele nicht, dass Eigentümer normalerweise alleine derjenige ist, der im Kaufvertrag steht. Ein Fahrzeug, das laut Kaufvertrag von einer anderen Person erworben ist, die dieses nachweisbar bezahlt hat, zählt nicht zur Insolvenzmasse. Die KFZ-Versicherung kann dabei auch über den Schuldner laufen – das ist nicht entscheidungserheblich. Sie können dem Insolvenzverwalter dann als Beweis des Verkaufs den Kaufvertrag der anderen Person aushändigen.

    Finanziertes oder geleastes Auto

    Die Möglichkeit, ein finanziertes Auto in der Insolvenz behalten zu dürfen, ist beschränkt. Grundsätzlich wird dieses der Insolvenzmasse zugeführt.

    In der Regel wird die finanzierende Bank den Vertrag kündigen, sobald Sie Kenntnis von der Stellung des Insolvenzantrags bekommt. Die finanzierende Bank muss dann als Insolvenzgläubiger aufgeführt werden, die Zahlung an diese werden eingestellt. Würde an diesen Gläubiger weitergezahlt werden, würde dies eine verbotene Gläubigerbegünstigung darstellen und zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen.  Sie werden also den Finanzierungsvertrag kündigen und das Auto an die Bank übergeben  müssen.

    Möchten Sie jedoch das Auto behalten, können wir Ihnen Folgendes raten: Wenn Sie einen Schuldenvergleich machen, schreiben Sie alle Gläubiger außer der finanzierenden Bank an. Die Raten an diese zahlen Sie in einem solchen Fall weiter, damit die Bank keinen Grund für eine außergerichtliche Kündigung hat. Mit den übrigen Gläubigern einigen Sie sich dann außergerichtlich und können so Ihre Entschuldung antreten.

    Wenn eine Privatinsolvenz unumgänglich ist, können Sie das Auto mit Hilfe einer Ihnen vertrauten Person umfinanzieren. Dafür vereinbaren Sie mit der finanzierenden Bank, dass nun der Dritte die weitere Finanzierung übernimmt. Dasselbe können Sie im Fall eines geleasten Autos machen.

    Umfangreiche Infos zur Privatinsolvenz finden Sie hier


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    2. Vergleich vor Insolvenz - Wir geben alles, um einen Vergleich mit Ihren Gläubigern zu erreichen
    3. Preistransparenz - Unsere Preise sind Festpreise incl. MwSt., die auch bei erhöhtem Arbeits- und Beratungsaufwand gleich bleiben
    4. Vier-Augen-Prinzip - Durch unsere anwaltlichen Zusatzleistungen schützen wir Sie vor einer Versagung der Restschuldbefreiung
    5. Schnelligkeit - Eine Wartezeit sehen wir nicht vor
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