Privatinsolvenz / Unerhaltsberücksichtigung
Guten Tag,
ich befinde mich seit letztem Jahr Oktober in der Privatinsolvenz.
Nun hat meine Tochter eine Ausbildung in einer anderen Stadt angefangen und ist bei mir ausgezogen. Sie erhält ca. 700 € Netto Ausbildungslohn.
Die Insolvenzanwältin hat nun den Antrag beim Gericht gestellt, das meine Tochter keine Berücksichtigung bei meinem pfändbaren Nettoeinkommen mehr haben soll. D.h. ich liege somit knapp 300 € über dem Freibetrag ( ich verdiene 1500 € Netto)
Ich habe dazu natürlich Stellung / Widerspruch bei Gericht genommen / eingelegt, das meine Tochter ja Miete etc. nun selber zahlen muss und das das von 700 € Netto kaum möglich ist.
Heute kam nun der Bescheid vom Amtsgericht, das dem Antrag der Insolvenzanwältin statt gegeben wird und mir nun so der “Überschuss” gepfändet werden darf.
Ich bin doch aber meiner Tochter zum Unterhalt verpflichtet?
Der Vater meiner Tochter zahlt seit Jahren keinerlei Unterhalt, er ist auch schon überprüft worden. Da ist nix zu holen.
Ich weiß einfach nicht mehr weiter?
Wie verhält sich das, sollte sie ihre Ausbildung abbrechen und wieder zu mir zurück ziehen? Sie ist gesundheitlich nicht gerade stabil. Was mache ich dann?
Vielen Dank schonmal für ihre Bemühungen