Zwang zur Mehrarbeit trotz Festanstellung während der Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Mai 2017 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet.
Ich bin festangestellt, vollzeitbeschäftigt mit 42 Stunden an 6 Tagen im öffentlichen Dienst.
Ich bin weiterhin festangestellt mit einer vom 1.Arbeitgeber genehmigten Nebentätigkeit von derzeit 2,5 Wochenstunden bei einem kommunalen Arbeitgeber.
Beide Einkommen wurden auf Antrag des Verwalters zusammengeführt, der pfändbare Anteil (rund 850,-Euro) wird abgezogen und ausgekehrt der unpfändbare Anteil auf mein P-Konto ausgezahlt.
All das ist für mich vollständig nachzuvollziehen.

Aber ich habe und hatte auch immer wieder Gelegenheit nebenberuflich selbstständig in meinem Beruf zu arbeiten. Als Krankheitsvertretung, bundesweit, wenn ich angefragt werde.
Diese selbstständige Tätigkeit habe ich jetzt eingestellt weil der Verwalter trotz wiederholter Nachfrage noch nicht über eine Freigabe entschieden hat.
Ich habe das den Verwalter wissen lassen und bekam nun folgende Mail von Ihm:

“…mit Verwunderung habe ich Ihre E-Mail zur Kenntnis genommen. Das Absagen von Veranstaltungen mit denen Sie Umsätze generieren können, ist vollkommen inakzeptabel. Noch eine einzige Absage ohne triftigen Grund und Sie verlieren ihre Restschuldbefreiung, weil sie gegen Ihre Mitwirkungspflicht verstoßen (§ 290 Abs. 1 Ziff. 5 InsO).”

Das bedeutet ich muss von meinem P-Konto Geld nehmen, Tanken, Reisekosten ect. vorlegen, in meiner Freizeit arbeiten und wenn dann das Honorar zzgl.Spesenertattung für meine Arbeit auf das P-Konto kommt wird alles ausgekehrt weil keine Freigabe vorliegt.
Im kommenden Jahr muss ich das Honorar noch bei meiner Steuererklärung angeben und versteuern.
Entschuldigung, aber für mich ist das Nötigung, mit dem Druckmittel Versagung der Restschuldbefreiung.
.

Kann man das wirklich von mir erwarten? Wie wehre ich mich dagegen?

Krankenkasse hat Insolvenz beantragt

Sehr geehrte Damen und Herren,
Kann eine Krankenkasse Insolvens beantrage?
Diese Frage wurde durch einen Anwalt Ihrer Kanzlei sehr gut und kostenlos beantwortet.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die kostenlose Beratung.
MFG
M.

Restschuldbefreiung Schuldenfrei ??

Ich habe seit 2010 Restschuldbefreiung.
Jetzt habe ich mich bei einer Bank beworben , die damals ein Gläubiger war.
Kann es mir Passieren wenn ich die Arbeitsstelle antrete , das die Bank mein Pfändbaren Arbeitslohn mit den damaligen Schulden aufrechnet.
Ich habe gelesen das das Finanzamt die Steuererstattung verrechnen darf und noch kein BGH urteil dazu gibt ?

Mit freundlichen Grüßen
Arno

Insolvenz / Schufa

Guten Tag,
sind nach den sechs Jahren Privatinsolvenz die Schufa Einträge gelöscht. Und bekommt man dann wieder einen Kredit?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Clausnitzer

PKW

Vor über einem Jahr wurde das Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Ein vorhandener PKW war Teil der Masse. Mit dem Insolvenzverwalter wurde ein Kaufvertrag mit Ratenzahlung über diesesn PKW abgeschlossen. Das Fahrzeug kann jetzt zu einem Preis, welcher höher als der Kaufpreis vom Insolvenzverwalter ist, verkauft werden. Auch nach Abzug der noch offenen Raten bleibt ein Restbetrag über. Muss ich diesen Restbetrag abgeben oder kann ich darüber frei verfügen?

privatinsolvenz

Ich hätte gern eine ausführliche Beratung für privatinsolvenz.

Pfändungstabelle ab 1.7.17

Der Mehrbetrag über 3.292,09 Euro ist immer noch voll pfändbar.
Oder ist das ein Tippfehler in der letzten Zeile?

Auto behalten auch in der Wohlverhaltensphase

Guten Tag,
ich habe ein Auto, welches mir in der Insolvenzphase nicht weg genommen wurde, da ich es für die Fahrten zur Arbeit brauchte. Nun ist die Insolvenz aufgehoben worden und ich befinde mich jetzt in der Wohlverhaltenphase . Meine Frage ist jetzt, kann ich das Auto weiter behalten oder kann mir der Treuhänder das Auto noch weg nehmen? Ich gehe demnächst in Altersrente. Vielen Dank: