Unterhalt

Hallo, der Vater meiner Tochter war selbständig und ging in die Insolvenz. Er ist unterhaltsverpflichtet. Seit Februar diesen Jahres wurde ein höher Unterhalt berechnet, da sich sein Einkommen geändert hat. Die Insolvenz wird bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Er zahlt aber bisher nur den niedrigeren Unterhalt. Darf er neue Schulden machen?

Mit freundlichen Grüßen

Jänke

Zahlungen an Angehörige vor dem Antrag

Ich habe vor über einem Jahr meiner Frau einen größeren Geldbetrag für erbrachte Leistungen überwiesen. Spielt dies eine Rolle, wenn nach über einem Jahr ein Antrag auf Regelinsolvenz von meiner Seite aus gestellt wird. Wir haben keine Gütertrennung

Ehegatte einer von Insolvenz betroffenen Person

Ist es richtig, dass der Ehegatte, der nicht im insolventen Gewerbe mit tätig oder sonst wie aufgeführt war, nicht von einer möglichen Lohnpfändung des Ehepartners betroffen ist? Gilt das auch unabhängig vom jeweiligen Ehevertrag (= normaler Ehevertrag)
MfG
Thomas

Grundbuch Löschung Sicherungshypothek nach Restschuldbefreiung

Hallo,
ich ahbe 2 Fragen.
Ich habe meine Regelinsolvenz erfolgreich hinter mich gebracht und die Restschuldbefreiung erhalten. Die gestundeten Kosten zahle ich nun in Raten.
1. Warum kann ich den Beschluss Restschuldbefreiung nicht mehr bei insolvenzbekanntmachungen sehen, sämtliche anderen Schritte des Verfahrens aber immer noch? Wird der Beschluss erst mit Zahlung der letzten Rate wirksam?
2. Eine Bank, die sich auch als Gläubiger angemeldet hat, hat sich damals gleichzeitig eine Zwangshypothek auf einem Haus eingetragen, dass einer Erbengemeinschaft gehört. Mein Anteil ist belastet. Kann ich diese Hypothek durch die Restschuldbefreiung löschen lassen?
Danke, M.Ludwig

Grundsicherung und selbständige Tätigkeit

Wenn man Grundsicherung bezieht und noch “Luft” bis zur Pfändungsgrenze lt. §850 ZPO ist, die man mit einer selbständigen Tätigkeit auffüllen könnte, woran der Insolvenzverwalter Interesse hat, findet aber aus Sicht des Sozialamts eine Überzahlung statt, die spätestens im kommenden Jahr wieder zurückgeführt werden muss. Es ist aber verboten, während der Insolvenz/Wohlverhaltensperiode neue Schulden zu machen. Wie verhält man sich richtig, nur Grundsicherung, Gewerbe abmelden und mit 10 € / Tag leben oder doch neue Schulden machen?

Reform Insolvenzrecht 2014

Gilt die Verkürzung der Regelinsolvenz auf 5 Jahre gem. Insolvenzrecht 2014 für alle oder nur für ab 2014 beantragten Insolvenzverfahren? Mein Regelinsolvenzverfahren wurde im Juni 2013 eröffnet. Muss ich, falls die Neuregelung für mich zutrifft, die Verkürzung beantragen?

Privatinsolvenz

meine Frage an Sie wäre: warum werde ich weiterhin gepfändet obwohl ich meine 35 % bezahlt habe und ich Antrag auf Verkürzung (3Jahre) gestellt habe?
Ich habe nicht 35 % sodern schon 45 % bezahlt, wenn das so weiter geht bin ich mit meinen Schulden fertig und die teuere Insolvenz war überflüssig.

neue Zahlungsunfähigkeit innerhalb der Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
ich bin selbständiger Bauunternehmer und musste vor ca. fünf Jahren einen Regelinsolvenzantrag stelle, wegen Zahlungsunfähigkeit. Der Betrieb wurde weiter geführt. Jetzt befinde ich mich leider wieder in der Situation der Zahlungsunfähigkeit wegen Forderungsausfall und hohem Krankenstand bei den Mitarbeitern. Die Krankenkassen haben trotz Ratenzahlungsangebot, mich dazu gedrängt Eigenantrag zu stellen sonst würde von Seiten der Krankenkasse ( AOK ) ein Antrag gestellt.
Wie ist der Antrag jetzt zu stellen ? Können Sie mir dabei helfen ?

Mfg

Schufaeintrag nach der Insolvenz

Meine Frau und ich hatten Mitte Dezember 2013 die IV beantragt – das Verfahren wurde aber wegen der Weihnachtsfeiertage erst Mitte Januar 2014 eröffnet. Dies bedeutet ja, dass unsere IV erst im Januar 2020 endet und wir aufgrund der Statuten der Schufa somit statt 3 Jahre insgesamt 4 Jahre (bis Ende 2023) noch dort negativ vermerkt sind. Ist diese “Benachteiligung” rechtlich haltbar, denn wir können ja nichts dafür, dass das Gericht erst Mitte Januar 2014 das Verfahren eröffnet hat? Und könnten wir unseren Treuhänder bitten, dass Verfahren schon Ende 2019 zu beenden, da wir den Antrag ja noch im “alten” Jahr gestellt hatten? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Regelinsolvenz als Internationaler DJ

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Ich habe aus einem früheren, bis 2006 betriebenem Gewerbe noch offene Forderungen der Krankenkassen, des Finanzamtes und vieler anderer Gläubiger (Höhe der Forderungen ca. 300.000,00 EUR)
Ich habe mit vielen Gläubigern niedrige Raten vereinbart, um soviele wie möglich zu bedienen.
Seit 2013 bin ich International als DJ tätig, (hauptberuflich, wöchentliche Arbeitszeit an den Sets ca. 30 Std. , Anfahrtszeit wöchentlich ca. 10 Std. Vorbereitende Tätigkeiten ca. 20 Std)
Da ich seither jedoch trotzdem immerwieder Kontopfändungen von unbedienten Gläubigern bekomme, Gerichtsvollzieher, Mahnungen …und daraus folgende fehlende Geldmittel sehe ich keine Möglichkeit mehr der Insolvenz zu entgehen.
Meine Umsätze liegen monatlich bei ca. 4.500,- EUR (20 Abzugssteuer laut DBA im EU-Ausland wird davon an das Dortige Finanzamt abgeführt.) Die Auszahlung erfolgt zu 90% in Bar. Und ich erhalte eine monatliche Unfallrente in Höhe von ca. 1.600,- EUR
Ich zahle derzeit monatlich rund 1.200,-Euro Raten.
Ich möchte um alles auf der Welt meinen DJ-Betrieb aufrecht erhalten und meine Auftraggeber nicht durch Treuhänder missmutig stimmen.
Wie wird mein zu pfändender Anteil berechnet?
Ist hier Berechnungsgrundlage mein Einkommensteuerbescheid des Vorjahres?
Nach Einkommensteuerbescheid 2015 habe ich aufgrund Investitionen ein betriebliches Minus in Höhe von 2.200,-Euro.
2014 hatte ich ein Betriebliches Plus von ca. 30.000,- EUR
Wie kann ich mich optimal auf welche Art der Insolvenz, oder auf die nächsten 7 Jahre in der Insolvenz vorbereiten.
Bis heute konnte ich eine Insolvenz umgehen. Was mir aber durch die Forderung einer Krankenkasse in Höhe von ca. 120.000,- EUR zzgl Säumniszuschläge ca. 45.000,- EUR vom Hauptzollamt nicht mehr weiter möglich sein wird.
Ich bitte Sie -unter Berücksichtigung meiner erklärten Umstände- höflichts um eine Orientierung. Ich danke Ihnen schon jetzt von ganzem Herzen.
mfG
H. Huber