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Archiv für die Kategorie: Regelinsolvenz

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht2 / Regelinsolvenz

Vollstreckungsschutz vor der Insolvenz

27. Oktober 2014/0 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, Schuldnerberatung /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

So werden Sie vor einer Privatinsolvenz / Regelinsolvenz vor Pfändungen geschützt

Ein wichtiges Ziel des Insolvenzverfahrens ist der umfassende Pfändungsschutz. Er wird sofort mit Eröffnung der Privatinsolvenz erreicht (§ 89 InsO).

In der Insolvenz gilt für Sie ein umfassender Pfändungsschutz

Ab diesem Zeitpunkt brauchen Sie die (eventuellen) Schreiben Ihrer Gläubiger nicht mehr zu beachten. Es entfallen also alle nervenaufreibende Briefe. Auch der Gerichtsvollzieher wird Sie in Zukunft in Ruhe lassen. Er darf nicht mehr pfänden und Sie auch nicht mehr zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auffordern.

Bereits vor der Insolvenz besteht ein (mittelbarer) Vollstreckungsschutz

Allerdings werden Sie bereits vor der Insolvenzeröffnung vor Pfändungen geschützt. Dieser Schutz ist allerdings mittelbarer Natur: Ihnen kann das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters zugutekommen.

Anfechtungsrecht kommt Ihnen zugute: Pfändungen der Gläubiger können rückgängig gemacht werden

Das Anfechtungsrecht steht dem Insolvenzverwalter zu. Merkt er anhand der von Ihnen eingereichter Kontoauszüge, dass Gläubiger vor der Insolvenz gegen Sie vollstreckt haben, ficht er die Vollstreckungen an. Diese werden daraufhin rückgängig gemacht. Das bedeutet für Sie: für Gläubiger zahlt es sich nicht aus, gegen Sie vor einer Insolvenz zu vollstrecken – man sollte sie nur darauf aufmerksam machen.

Anfechtungsrecht gilt für alle Vollstreckungen innerhalb eines Monats vor der Insolenz

Durch das Anfechtungsrecht (§§ 129 ff. InsO) können alle Vollstreckungen von Gläubigern rückgängig gemacht werden, die innerhalb eines Monats vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgefunden haben.

Anfechtungsrecht gilt für Vollstreckungen innerhalb dreier Monate vor der Insolenz bei Kenntnis des Gläubigers

Durch das Anfechtungsrecht (§§ 129 ff. InsO) können zudem die Vollstreckungen von Gläubigern rückgängig gemacht werden, die innerhalb von drei Monaten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die in Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners stattgefunden haben. Diese Kenntnis liegt immer vor – denn wir schreiben alle Gläubiger an und machen diese auf Ihre Absicht, sich zu entschulden, aufmerksam. So gehen wir für Sie bei einer Privatinsolvenz vor.

Wir unterstützen Sie: Alle Gläubiger werden auf die Anfechtung aufmerksam gemacht

Um Sie vor Vollstreckungen zu schützen, schreiben wir deshalb alle Gläubiger schnellstmöglich an und machen sie auf das Anfechtungsrecht aufmerksam. Wir verdeutlichen den Gläubigern, dass eine Vollstreckung nur kosten verursachen wird – denn für eine Vollstreckung muss ein Gläubiger bezahlen. Die Gläubiger kennen dann Ihre schwierige finanzielle Situation und wissen, dass ihnen bei einer Vollstreckung die Rückzahlung des von Ihnen erhaltenen Betrages droht.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-10-27 12:27:022016-09-15 14:46:10Vollstreckungsschutz vor der Insolvenz

Bayer Leverkusen: 16 Mio. Euro Rückzahlung an insolventen Ex-Sponsor

22. Oktober 2014/0 Kommentare/in Allgemeines Insolvenzrecht, Außergerichtlicher Vergleich, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Das Bild zeigt ein Dokument und einen Stempel

Niederlage für Bayer Leverkusen: Rückerstattung von 16 Millionen Euro an insolventen Ex-Sponsor

Die Gläubiger des 2011 insolvent gegangenen Stromanbieters Teldafax erhalten nach einem spektakulären Prozess 16 Millionen Euro. Das Landgericht Köln hat heute entschieden (Urteil vom 22.10.2014, Az. 26 O 140/13), dass der 2011 insolvent gegangene Stromanbieter Teldafax 16 Millionen Euro Sponsorgelder erhält, die an Bayer Leverkusen gezahlt worden sind.

Inhalt dieser Seite:

  • Zahlungen von Schuldnern werden rückgängig gemacht
  • Leisten Sie keine Zahlungen an Ihre Gläubiger vor der Insolvenz
  • Insolvenz Teldafax: Zahlungen zwischen 2009 und 2011
  • Bayer Leverkusens Argumente  überzeugen das LG Köln nicht
  • Bei der Insolvenz verloren 700.000 Menschen Geld
  • Wir verteidigen Sie gegen eine Anfechtung
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Auch für große Unternehmen gilt: Zahlungen von Schuldnern vor der Insolvenz werden rückgängig gemacht

Das Landgericht Köln war der Ansicht, der Bundesligist habe frühzeitig von der Zahlungsunfähigkeit gewusst. Dies bedeutet sowohl im Falle privater Schuldner als auch großer insolventer Unternehmen, dass das Anfechtungsrecht greift und erhaltene Beträge wieder rückerstattet werden müssen.

Um Anfechtungen zu vermeiden: Leisten Sie keine Zahlungen an Ihre Gläubiger vor der Insolvenz

Aus diesem Grund gilt für alle unsere Mandanten – sowohl Privatpersonen als auch für Unternehmer: Hören Sie sofort nach Kenntnis Ihrer Lage auf, an die Gläubiger weiter zu bezahlen. Diesen kommt Ihre Zahlung meistens überhaupt nicht zu Gute – wie diese Entscheidung zeigt. Die Zahlung wird wieder abgewickelt und an den Insolvenzverwalter ausgekehrt, der sie dann anteilig an die Gläubiger verteilt.

Insolvenz Teldafax: Zahlungen zwischen 2009 und 2011

Das Landgericht Köln war der Ansicht, der Bundesligist habe frühzeitig von der Zahlungsunfähigkeit gewusst.

Bei der Entscheidung des Landgerichts Köln ging es um Zahlungen zwischen 2009 und 2011. Damals war Teldafax laut dem Gericht bereits zahlungsunfähig. Laut dem Gericht war Bayer Leverkusen schon im Oktober 2009 die finanzielle Lage von Teldafax bekannt gewesen – insbesondere weil Teldafax mehrfach wegen Liquiditätsschwierigkeiten um Stundungen gebeten hat. Dies reicht laut dem Gericht für eine Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit aus.

Aussicht auf die Investition eines Investors genügt nicht: Bayer Leverkusens Argumente überzeugen das LG Köln nicht

Bayer Leverkusen konnte das LG Köln nicht überzeugen. Der Club argumentierte, es könne mit dem Geld eines Investors bei Teldafax rechnen. Dem folgten die Richter nicht, weil seines Erachtens nach keine konkreten Anhaltspunkte bestanden.

Bei der Insolvenz von Teldafax verloren 700.000 Menschen Geld

Bei der Insolvenz des Billigstrom-Anbieters Teldafax im Jahr 2011 hatten rund 700.000 Menschen Geld verloren. Bayer Leverkusen prüft nun eine Berufung gegen die Entscheidung.

Bei Betroffenheit auf Gläubigerseite: Wir verteidigen Sie gegen eine Anfechtung

Immer öfter kommen auf unsere Kanzlei nun auch Gläubiger zu, die eine Vertretung in einer ähnlichen Konstellation wollen. Meistens hat ein Schuldner etwas an sie geleistet. Nun tritt der Insolvenzverwalter auf Sie zu und verlangt das Geld heraus. Oftmals verteidigen wir Gläubiger in solchen Fällen – es geht dabei z. B. um Arbeitnehmer, die um Ihr Gehalt durch einen insolventen Arbeitgeber kämpfen. Wir werden Sie in einem solchen Fall verteidigen. Oftmals können wir auch eine vermittelnde Lösung erreichen – insbesondere durch Verhandlungen mit einem Insolvenzverwalter.


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-10-22 19:17:482020-09-07 16:16:44Bayer Leverkusen: 16 Mio. Euro Rückzahlung an insolventen Ex-Sponsor

So verhindert das Insolvenzverfahren eine Lohnpfändung

2. Oktober 2014/56 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Lohnpfändung und Insolvenzverfahren

    So können Sie sich frühzeitig vor einer Lohnpfändung schützen

    Restschuldbefreiung in 3 Jahren ✓ Pfändungsschutz ✓ Fachanwalt für Insolvenzrecht ✓ Geeignete Person 305 InsO ✓

    ausschnitt aus gesetzbuch. wichtiger paragraph zum thema insolvenz ist markiert.
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    Das Insolvenzverfahren schützt Sie vor Lohnpfändung und Zwangsvollstreckung

    Vor einer Insolvenz befinden sich viele Schuldner in einer sehr belastenden Phase – die Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung. Falls ein Schuldner nicht länger an seine Gläubiger zahlt, hat dies meist zur Folge, dass die Gläubiger Vollstreckungen einleiten. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung kommt es dann zur Lohnpfändung. Dies führt oftmals zur Unannehmlichkeiten mit dem Arbeitgeber. Ein Insolvenzverfahren schützt Sie grundsätzlich vor einer Lohnpfändung. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Arbeitslohn bereits vor der Insolvenz zu schützen.


    Inhalt dieser Seite:

    • Das Insolvenzverfahren schützt Sie vor Lohnpfändung und Zwangsvollstreckung
    • Während der Insolvenz ist eine Lohnpfändung unzulässig
    • Keine Lohnpfändung nach der Wohlverhaltensphase
    • So schützen wir Sie bereits vor der Insolvenz vor einer Lohnpfändung
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    Während der Insolvenz ist eine Lohnpfändung unzulässig

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nur gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden. Eine  Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger ist während der Dauer des Insolvenzverfahrens nicht möglich. Es kann somit keine Lohnpfändung stattfinden.

    Keine Lohnpfändung nach der Wohlverhaltensphase

    Nachdem der Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt wurde, darf ein Gläubiger auch nach der Wohlverhaltensphase keine Lohnpfändung für Forderungen betreiben, die von der Restschuldbefreiung umfasst werden.

    So schützen wir Sie bereits vor der Insolvenz vor einer Lohnpfändung

    Noch vor der Einleitung von Privatinsolvenzverfahren gilt eine sog. dreimonatige Rückschlagsperre. Hat ein Gläubiger in den drei Monaten vor Beantragung der Privatinsolvenz die Lohnpfändung betrieben, muss er die gepfändeten Beträge nach Einleitung des Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Diese Beträge zählen dann zur Insolvenzmasse.

    Wenn wir für Sie tätig werden, weisen wir Ihre Gläubiger bereits frühzeitig auf diesen Umstand hin. Die Gläubiger sehen dann oftmals von kostspieliger Vollstreckung vor der Insolvenz ab, weil sie das Geld nicht behalten würden, sondern an den Insolvenzverwalter herausgeben müssen.

    Wir benötigen in den meisten Fällen zwischen sechs und acht Wochen um Ihr Insolvenzverfahren in die Wege zu leiten. Die Chance, dass sich Gläubiger kurz vor Ihrem Insolvenzverfahren zu einer Zwangsvollstreckung bzw. zu einer Lohnpfändung entschließen, sinkt so erheblich. Den Gläubigern wird so schnell klar, dass sie sich zukünftig an den Insolvenzverwalter wenden müssen und Ihren Lohn nicht antasten sollten.


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    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-10-02 16:49:492019-08-30 12:23:46So verhindert das Insolvenzverfahren eine Lohnpfändung

    Insolvenz in München

    2. Oktober 2014/2 Kommentare/in Allgemeines Insolvenzrecht, Außergerichtlicher Vergleich, Englische Insolvenz, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
    • Anwälte im Bürogebäude

    Die erste Zweigstelle der KRAUS Anwaltskanzlei für Insolvenz in Bayern ist eröffnet! Wie an unseren anderen Standorten bieten wir auch in München umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Ihren Belangen rund um die Insolvenz und den außergerichtlichen Vergleich. Ziehen Sie unser umfangreich ausgebildetes Team in allen Ihren Fragen bezüglich Regel- oder Privatinsolvenz zurate. Profitieren Sie durch unsere kostenfreie Erstberatung von den Vorteilen einer auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei. Unser Münchener Team in der Pilotystraße freut sich auf Ihren Anruf.


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    • Kontaktdaten unserer Zweigstelle in München
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    Kontaktdaten unserer Zweigstelle in München

    Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in München lauten:

     

    KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Unsöldstraße 2
    D – 80538 München

    Telefon: +49 89 – 381 537 10

    E-Mail: muenchen@anwalt-kg.de


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    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-10-02 16:46:152019-11-06 11:02:20Insolvenz in München

    Restschuldbefreiung und Steuerschulden: Werden Steuerschulden von der Insolvenz umfasst?

    5. September 2014/0 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, Schuldnerberatung /von Andre Kraus
    • Anwälte im Bürogebäude

    Steuerschulden werden von der Restschuldbefreiung umfasst

    Die Restschuldbefreiung beseitigt im Normalfall die Forderungen aller Insolvenzgläubiger (§ 301 InsO). Das bedeutet für Sie: auch Forderungen des Finanzamtes sind von der Restschuldbefreiung umfasst und werden nach Ablauf einer Insolvenz vom Finanzamt nicht mehr gegen Sie geltend gemacht.

    Viele Mandanten unterliegen einem Irrtum und denken, dass dies nicht der Fall ist. Allerdings können wir hier ganz klar bestätigen, dass normale Forderungen des Finanzamtes komplett wegfallen, wenn Sie Ihre Steuerschuld nicht tragen konnten. Dies gilt sowohl für Steuerforderungen als auch für die Säumniszuschläge des Finanzamtes.

    STEUERHINTERZIEHUNG: nicht von der Restschuldbefreiung umfasst

    Davon gibt es eine Ausnahme: So wir die Steuerhinterziehung ausdrücklich von der Restschuldbefreiung ausgenommen (§ 302 InsO). Dies gilt seit der Reform des Insolvenzrechtes im Juli 2014.

    STEUERHINTERZIEHUNG: Bei Einstellung eines Strafverfahrens weiterhin erfasst

    Von dieser Ausnahme gibt es allerdings wiederum eine Ausnahme, die Ihnen zugute kommt falls Sie eine Steuerhinterziehung begangen haben. So  werden Steuerforderungen und auch die Säumniszuschläge des Finanzamtes aus einer Steuerhinterziehung von der Restschuldbefreiung erfasst, wenn das Steuerstrafverfahren eingestellt worden ist. Denkbar ist dies etwa gegen eine Zahlungsauflage gemäß § 153a StPO. Dann bleibt es dabei, dass es sich bei dieser Steuerschuld nicht um eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung handelt (siehe Uhlenbruck-Vallender, Komm. InsO, 13. Aufl., § 302 Rn. 12).

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-09-05 16:41:042020-11-02 14:11:50Restschuldbefreiung und Steuerschulden: Werden Steuerschulden von der Insolvenz umfasst?

    Insolvenz in Essen: Zweigniederlassung mitten im Ruhrgebiet

    29. August 2014/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
    • Anwälte im Bürogebäude

    Als Antwort auf die steigende Zahl unserer Mandanten im Ruhrgebiet freuen wir uns, nun auch in dessen Zentrum Essen unsere rechtliche Unterstützung anbieten zu können.

    Entschuldung in Essen: Zweigniederlassung im Ruhrgebiet

    Somit wird es umso einfacher, Insolvenz wohnortnah in Essen anzumelden. Das Team der Kanzlei in Essen steht Ihnen bei der Durchführung Ihrer Insolvenz tatkräftig zur Seite. Als geeignete Person nach § 305 InsO können wir Ihren Antrag auf Privatinsolvenz komplett erstellen. Im Gegensatz zu öffentlichen Schuldnerberatungen können Sie unsere Hilfe unverzüglich in Anspruch nehmen. Von dem Erstgespräch über die Anmeldung Ihrer Insolvenz bis hin zur Restschuldbefreiung verlieren wir keine Zeit und ermöglichen Ihnen so einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens. Wir arbeiten darauf hin, Sie so schnell wie möglich von finanziellen Lasten zu befreien.

    Kommen Sie mit uns ins Gespräch. Wir bieten Ihnen auch in Essen unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung.


    Inhalt dieser Seite:

    • Entschuldung in Essen: Zweigniederlassung im Ruhrgebiet
    • Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Essen
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Essen lauten:

     

    KRAUS Anwaltskanzlei

    Weidkamp 180
    D – 45356 Essen

    Telefon: +49 201 – 857 95 407

    E-Mail: essen@anwalt-kg.de


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    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-08-29 17:02:242019-08-30 12:00:23Insolvenz in Essen: Zweigniederlassung mitten im Ruhrgebiet

    Insolvenz in Hamburg: Wir stehen in der Hansestadt Hamburg zu Ihrer Verfügung

    29. August 2014/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
    • Anwälte im Bürogebäude

    Sie stehen vor der Entscheidung Privatinsolvenz anzumelden, um sich zu entschulden? Ihre Unternehmung ist zahlungsunfähig und Sie wissen nicht, wie Sie diese retten können?


    Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.


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    • Insolvenz in Hamburg: Zweigstelle in der Hansestadt Hamburg eröffnet
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    Insolvenz in Hamburg: Zweigstelle in der Hansestadt Hamburg eröffnet

    Wir freuen uns, Ihnen nun auch in der Hansestadt rund um das Thema der Insolvenz zur Seite stehen zu können. Durch die Eröffnung unserer Zweigstelle am Ballindamm haben Sie nun die Möglichkeit, unweit Ihres Wohnsitzes unsere anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie die kostenfreie telefonische Erstberatung für alle Fragen zu einem Insolvenzantrag und Ihrer Entschuldung schon heute. Unabhängig davon, ob Sie eine Privat- oder Regelinsolvenz anstreben oder einen außergerichtlichen Vergleich durchführen wollen, sind wir mit unserem gesamten Team jetzt auch in Hamburg für Sie da. Als berechtigte Person nach § 305 InsO können wir Ihnen selbstredend auch das Scheitern eines außergerichlichen Vergleiches bescheinigen und so die Voraussetzung für ein Privatinsolvenzverfahren schaffen.

    Kontaktieren Sie uns jetzt im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs.

    Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Hamburg

    Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Hamburg lauten:

    KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

    Ballindamm 3
    D – 20095 Hamburg

    Telefon: +49 40 – 609 43 990

    E-Mail: hamburg@anwalt-kg.de

    Hier finden Sie die Kontaktdaten und Anfahrtsskizze zu unserem Büro in Hamburg.


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    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-08-29 17:01:262019-11-05 16:04:32Insolvenz in Hamburg: Wir stehen in der Hansestadt Hamburg zu Ihrer Verfügung

    Insolvenz in Frankfurt am Main: Zweigstelle in der Finanzmetropole am Main

    29. August 2014/2 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
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    Sie suchen einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt in Frankfurt? Wir freuen uns, jetzt auch in Hessen für Sie vor Ort zu sein.

    Insolvenz Frankfurt: Zweigstelle in Frankfurt eröffnet

    In unserer Frankfurter Zweigstelle können Sie ab sofort wohnortnah unsere Unterstützung in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich entschieden haben, sich privat oder mit Ihrer Unternehmung durch eine Insolvenz zu entschulden, können wir Sie hierbei nun schnell und einfach begleiten.  Als geeignete Stelle nach § 305 InsO sind wir dazu berechtigt. Auch in Bezug auf einen außergerichtlichen Vergleich stehen wir in Frankfurt ab sofort zu Ihrer Verfügung.


    Inhalt dieser Seite:

    • Insolvenz Frankfurt: Zweigstelle in Frankfurt eröffnet
    • Insolvenz Frankfurt: Wir beraten Sie zu allen Themen um Privat- und Regelinsolvenz
    • Kontaktdaten Frankfurt
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    Wir beraten Sie ohne lange Wartezeiten. Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Erstberatung oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin vor Ort. Wir beraten Sie umfassend zu allen Themen rund um die Privat- und Regelinsolvenz.

    Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Frankfurt

    Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Frankfurt lauten:

    KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

    Schumannstraße 27
    D – 60325 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 – 348 79 040

    E-Mail: frankfurt@anwalt-kg.de


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    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Insolvenz in Frankfurt am Main: Zweigstelle in der Finanzmetropole am Main eröffnet”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


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    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-08-29 17:00:392019-09-10 10:53:48Insolvenz in Frankfurt am Main: Zweigstelle in der Finanzmetropole am Main

    Insolvenz in Berlin: Neue Zweigniederlassung in der Hauptstadt

    29. August 2014/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
    • Anwälte im Bürogebäude

    Wir sind ambitioniert, Ihnen Ihr Insolvenzverfahren so angenehm wie möglich zu gestalten. Ab 2014 sind wir nun auch in der Hauptstadt vertreten und können Sie vor Ort unterstützen.

    Privatinsolvenz Berlin: WIR HABEN EINE ZWEIGSTELLE IN BERLIN EINGERICHTET

    Durch die Eröffnung unserer Berliner Zweigstelle können Sie nun einfache und schnelle eine Privatinsolvenz in Berlin beantragen. Unsere anwaltliche Vertretung in Ihrem Insolvenzverfahren ist nicht an Ihren Wohnbezirk gebunden. Sie können unsere Hilfe in der Privatinsolvenz unabhängig davon in Anspruch nehmen, ob Ihr fester Wohnsitz sich in Neukölln, Charlottenburg, Tempelhof oder anderen Bezirken befindet.


    Inhalt dieser Seite:

    • Wir haben eine Zweigstelle in Berlin eingerichtet
    • Anwaltliche Vertretung bei Ihrer Entschuldung
    • Vorteile einer anwaltlichen Schuldnerberatung
    • Kontaktdaten
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


    Schuldenanalyse vom Fachanwalt



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    Privatinsolvenz Berlin: Anwaltliche Vertretung bei Ihrer Entschuldung

    Schon vor dem eigentlichen Antrag sollten Sie sich mit einer grundlegenden Fragestellung beschäftigen: Wen möchten Sie mit der Abwicklung Ihrer Insolvenz beauftragen? Unsere anwaltliche Vertretung bei Ihrem Insolvenzverfahren bringt Ihnen deutliche Vorteile gegenüber öffentlichen Schuldnerberatungen in Berlin:

    Privatinsolvenz Berlin: Vorteile einer anwaltlichen Schuldnerberatung

    BIld vom Brandenburgertor in Berlin

    Ab 2014 auch in Berlin.

    Bei uns haben sie keine Wartezeiten von mindestens sechs Monaten. Öffentliche Schuldnerberatungen sind meist so überlastet, dass schon für ein Erstgespräch über die Rahmenbedingungen einer Insolvenz lange Wartezeiten anfallen. Um die Wohlverhaltensperiode in kürzester Zeit hinter sich zu lassen und die am Ende des Insolvenzverfahrens stehende Restschuldbefreiung zu erlangen, gilt es, mit dem Antrag auf Insolvenz keinesfalls zu zögern. Wir können Sie dabei unterstützen, Ihre Situation unverzüglich in Angriff zu nehmen und sich so schnellstmöglich von der Schuldenlast zu befreien. Als geeignete Person gemäß § 305 InsO sind wir dazu berechtigt. Zudem können wir als auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwälte durch unsere starke Verhandlungsposition lukrativere Vergleiche aushandeln. Zwar entstehen in Folge einer anwaltlichen Vertretung Kosten, doch werden diese durch den immensen Zeitvorteil und die rechtlich fundierte Vorgehensweise ausgeglichen.

    Jetzt können Sie unsere anwaltliche Vertretung in Ihrem Insolvenzverfahren auch in Berlin vor Ort in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie uns gerne kostenfrei zu einer telefonischen Erstberatung.

    Privatinsolvenz Berlin: Kontantdaten unserer Zweigstelle in Berlin

    Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Berlin lauten:

    Friedrichstraße 90
    10117 Berlin

    Telefon 030-57702633 (Mo-So, 9-22 Uhr)

    E-Mail: berlin@anwalt-kg.de


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    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Insolvenz in Berlin: Neue Zweigniederlassung in der Hauptstadt”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-08-29 16:59:522019-08-30 11:48:46Insolvenz in Berlin: Neue Zweigniederlassung in der Hauptstadt

    Wer wird Ihr Insolvenzverwalter in der Privatinsolvenz?

    29. August 2014/0 Kommentare/in Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
    • Das Bild zeigt ein Dokument und einen Stempel
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      Privatinsolvenz: Die Wahl des Insolvenzverwalters trifft das Gericht

      Nach Einreichung des Antrags auf Insolvenzeröffnung bei Ihrem zuständigen Gericht wird Ihnen ein sog. Insolvenzverwalter bestellt. Die Zuteilung erfolgt nur durch das Gericht und kann durch Sie nicht beeinflusst werden. Der Insolvenzverwalter ist in der Regel ein auf dem Gebiet des Insolvenzrechts erfahrener Anwalt und wird regelmäßig von dem Gericht mit solchen Aufgaben betraut.

      Inhalt dieser Seite:

      • Die Wahl des Insolvenzverwalters trifft das Gericht
      • Der Insolvenzverwalter holt sich beim ersten Termin Informationen rein
      • Abfrage persönlicher und finanzieller Daten durch den Insolvenzverwalter
      • Insolvenzverwalter ist nicht Ihr Rechtsbeistand
      • Zurückhaltung mit dem Insolvenzverwalter reicht nicht aus
      • Ihre Fragen und unsere Antworten


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      Der Insolvenzverwalter holt sich beim ersten Termin Informationen ein

      Im Rahmen einer Privatinsolvenz müssen Sie zu Beginn des Verfahrens einen verpflichtenden, ersten Termin mit dem Insolvenzverwalter wahrnehmen.  Während dieses Termins wird er mit Ihnen alle Einzelheiten des Verfahrens erörtern und von Ihnen alle relevanten Informationen einfordern. Da Privatinsolvenzen für den Insolvenzverwalter zum täglichen Geschäft gehören und man möglichst wenig Arbeit investieren möchte, bleibt es in der Regel bei diesem einmaligen, persönlichen Treffen. Bitte bedenken Sie dies immer! Stellen Sie dem Insovlenzverwalter während des laufenden Verfahrens möglicht wenige fragen – Sie können sich hierzu gerne an uns wenden!

      Lediglich einmal jährlich: Abfrage persönlicher und finanzieller Daten durch den Insolvenzverwalter

      Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird der Insolvenzverwalter in jährlichen Abständen Ihre finanziellen und persönlichen Verhältnisse abfragen – z. B. den Wechsel des Arbeitgebers oder Ihres Wohnortes. Sie sind dazu verpflichtet, ihm die geforderten Informationen zukommen zu lassen. Des Weiteren sollten Sie ihn  unaufgefordert über den Wechsel Ihres Wohnortes, Arbeitgebers oder die Veränderung Ihrer Vermögensverhältnisse o. ä. in Kenntnis setzen.  Sollten Sie also erben, mehr verdienen oder eine Kündigung erhalten, sind Sie dazu verpflichtet, dies dem Insolvenzverwalter umgehend mitzuteilen. Ansonsten sollten Sie mit dem Insolvenzverwalter nicht in Kontakt treten!

      Insolvenzverwalter ist nicht Ihr Rechtsbeistand

      Bitte bedenken Sie auch, der Insolvenzverwalter ist nicht Ihr Rechtsbeistand. Sie sollten Ihn nicht wegen eventueller Rechtsfragen kontaktieren. Pflegen Sie am besten ein höfliches aber distanziertes Verhältnis zu Ihrem Insolvenzverwalter.

      Zurückhaltung mit dem Insolvenzverwalter zahlt sich aus

      Wenn sich die Abläufe eingespielt haben, wird Sie der Insolvenzverwalter immer seltener kontaktieren. Dies ist positiv zu bewerten und spricht für ein richtiges Verhalten Ihrerseits.


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      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-08-29 16:58:282020-09-08 11:01:18Wer wird Ihr Insolvenzverwalter in der Privatinsolvenz?
      Seite 28 von 38«‹2627282930›»
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      So gehen wir für Sie vor
      1. Ausführliche Erstberatung kostenfrei / ohne Wartezeit
      2. Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern
      3. Ihre Entschuldung durch Vergleich oder Insolvenz
      Unsere Prinzipien
      1. Anwaltliche Gewähr - Wir gewähren Ihnen anwaltliche Hilfe, bis Sie Ihr Ziel erreichen - zu einem Festpreis
      2. Vergleich vor Insolvenz - Wir geben alles, um einen Vergleich mit Ihren Gläubigern zu erreichen
      3. Preistransparenz - Unsere Preise sind Festpreise incl. MwSt., die auch bei erhöhtem Arbeits- und Beratungsaufwand gleich bleiben
      4. Vier-Augen-Prinzip - Durch unsere anwaltlichen Zusatzleistungen schützen wir Sie vor einer Versagung der Restschuldbefreiung
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