Insolvenz & Rente

Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe vor meiner Heirat Mai 2013 Insolvenz beantragt und das Verfahren wurde genehmigt. Ich bin also in der laufenden Insolvenz. Allerdings verdiene ich ( 62 Jahre alt )nur 400.- € netto und kann so nichts zurück zahlen an die Schuldner bzw. Insolvenzverwalter.
Leider ist die Firma meines Mannes in der Zwischenzeit auch konkurs und er wird ebenfalls Insolvenz anmelden müssen. Jetzt bekommt mein Mann ab 1.1.2014 seine Rente von 1400.-€ Habe ich das richtig verstanden das mein Mann mir gegenüber erst einmal unterhaltspflichtig ist. Und ich ihm gegenüber auch? Das würde dann bedeuten jeder von uns dürfte 1100.-€ verdienen also insgesamt 2200.-€ die Pfändungsfrei wären? Alles was darüber liegt wäre dann zum Teil Pfändbar? Ich wäre wirklich sehr froh über eine klare Antwort. MfG

Antrag der Pfändungsfreigrenze

Hallo Herr Kraus,
ich bin seit wenigen Tagen in der 2. Phase der Regelinso. Nach einer Umschulung bleibt für mich nur der Weg, wieder ein Gewerbe anzumelden. Mein Verwalter sagt, dass ich bis auf 0,- gepfändet werde. Ich hörte davon, dass ich bei Gericht nun eine Pfändungsfreigrenze beantragen kann. Könne Sie mir bitte sage;
1) wo bekomme ich das Antragsformular?
2) mein neues EU wird natürlich fixe- und variable Kosten haben. Wie wird das vom Gericht berücksichtigt, also, wie errechne ich die Höhe der beantragten Grenze?
3) ist die Summe der fix-/variablen Kosten und der gültigen Freigrenze der Verbraucherinso die Summe welche ich beantragen kann?
4) wie entscheiden die Gerichte i.d.R.? Ziehen sie evtl. etwas ab? Wer entscheidet ob mein Antrag i.d. Höhe angemessen ist?
5) wie lange dauert der Entscheid und kann der Freibetrag rückwirkend beantragt werden?
6) und zuletzt; kann ich einen zweiten Antrag stellen, sollte der erste abgelehnt werden (evtl. zu hoch gepokert)?

Ich hoffe das Sie mir bei diesen dringenden Fragen schnell weiterhelfen können. Danke und Gratulation zu dieser gelungenen, einzigartigen Plattform.

Freundlichst,
Manfred S.