Rücklagen bei Pfändung von P-Konto
Ich habe bereits ein P-Konto, bei der Bank.
Wie kann ich dann noch Rücklagen für die Kosten des Insolvenzantrages bilden, wenn bereits der Hauptgläubiger das Konto gepfändet hat,
Ich habe bereits ein P-Konto, bei der Bank.
Wie kann ich dann noch Rücklagen für die Kosten des Insolvenzantrages bilden, wenn bereits der Hauptgläubiger das Konto gepfändet hat,
Sehr geehrte Damen und Herren,
möglicherweise kommen auf mich Forderungen zur Rückerstattung unberechtigter Sozialleistungen zu. Ich könnte diese nicht erstatten, so daß die Pfändung erfolgen würde. Nun möchte ich gerne wissen, was mir dann noch zum Leben verbliebe. Ich bin Rentner und lebe von meiner Ehefrau getrennt. Unsere Renten betragen netto Frau 800€, meine Rente 2200€. Wir haben unsere Renten je zur Hälfte geteilt, so daß jeder über 1500€ verfügt. Würde meine Frau bei Pfändung die 1500€ behalten und was würde mir verbleiben? Wäre eine Entschuldung durch Privatinsolvenz möglich?

Zum Jahreswechsel 2017/18 tritt eine Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Die Düsseldorfer Tabelle dürfte vor allem getrennt lebenden und geschiedenen Eltern ein Begriff sein, denn sie ist eine Leitlinie für Unterhaltszahlungen.
Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder beträgt im kommenden Jahr
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Seit 2017/18 ist eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten.
Diese neuen Beträge stellen eine Erhöhung um 6 bis 7 Euro monatlich dar. Die genaue Höhe der Unterhaltspflicht ist jedoch auch von der Höhe des EInkommens abhängig. Und hier gibt es 2018 ebenfalls eine Änderung: Erstmals seit 2008 ändern sich auch die Einkommensgruppen. Und dies führt faktisch in vielen Fällen zu einer Senkung der tatsächlichen Unterhaltszahlungen. Denn die niedrigste Einkommensgruppe umfasst nun alle Personen mit einem Nettoeinkommen von bis zu 1.900 Euro monatlich, statt wie bisher 1.500 Euro.
Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 1.800 Euro betrug die monatliche Unterhaltszahlung an ein siebenjähriges Kind bisher 413 Euro. Nach der neuen Tabelle erhält das Kind nur noch 399 Euro.
Die Unterhaltspflicht richtet sich nach dem Bedarf eines Kindes. Allerdings kann das Unterhaltspflichtige Elternteil hiervon das Kindergeld abziehen. (§ 1612b BGB). Das Kindergeld wird 2018 übrigens leicht erhöht.
Voraussichtlich wird die “neue” Düsseldorfer Tabelle bis zum 31.12.2018 gültig bleiben. Anschließend wird eine erneute Anpassung erfolgen.
Wenn Sie weitere Fragen zur Berechnung der Unterhaltspflichten haben und wie sich die Unterhaltspflichten auf Ihr in der Insolvenz pfändbares Einkommen auswirken, stehen wir gerne telefonisch, per e-mail oder auf Facebook für Sie zur Verfügung.

Am 1. Januar 2018 ändert sich für Verbraucher und sozial Schwache wieder einiges in Deutschland. An diesem Stichtag treten einige geplante Gesetzesänderungen und Neuerungen in Kraft, die für die meisten Menschen mehr oder weniger starke Auswirkungen haben. Hier ein Überblick über die Anpassungen beim Kindergeld, den Renten, beim ALG II (“Hartz IV”) und den Steuern.
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2018 sind Transferzahlungen erhöht wurden. Allerdings macht sich die Höhe der Veränderung nicht groß bemerkbar.
Eine gute Nachricht für alle Eltern: Das Kindergeld steigt 2018. Die Erhöhung macht sich im Geldbeutel allerdings nicht stark bemerkbar. Sie beträgt pro Kind zwei Euro im Monat und liegt damit leicht unter der Inflationsrate für Deutschland. Ab 2018 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind in Deutschland jeweils 194 Euro im Monat. Das Kindergeld wird in der Privatinsolvenz übrigens als unpfändbare, zweckgebundene Zahlung betrachtet, die ausschließlich dem Kind zusteht. Kindergeld darf also nicht gepfändet werden.
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gibt es eine weitere positive Neuerung. Vom Bruttogehalt wird etwas mehr Netto übrig bleiben, denn die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 2018 sinken leicht. Der abgeführte Beitrag wird um 0,1 Prozentpunkte von 18,7% auf 18,6 abgesenkt. Da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge teilen, bedeutet dies für Arbeitnehmer eine Senkung um 0,05 Prozentpunkte. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro bedeutet dies eine Senkung um 1,25€. Die Anpassung sei laut dem Vorstandsvorsitzenden der Rentenversicherung, Alexander Gunkel, aufgrund positiver Konjunktur und Beschäftigungslage geboten. Eine Erhöhung des Beitrags wird wieder für 2022 erwartet.
Auch die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland werden voraussichtlich für 2018 eine Erhöhung erhalten. Die Rentenerhöhung tritt regelmäßig zum 1. Juli in Kraft. 2018 werden Rentner voraussichtlich ein Rentenplus von 3,09 % im Westen und 3,23 % im Osten erhalten. Voraussetzung für die Rentenerhöhung 2018 ist, dass sich Löhne und Gehälter bis Mitte des Jahres wie geplant entwickeln.
Der Jahreswechsel 2017/18 bringt auch für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II), dem sogenannten “Hartz IV”, eine Erhöhung. Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende steigt zum 1.1.2018 von derzeit 409 Euro auf 416 Euro, also um 7 Euro pro Monat. Bei Paaren erhöht sich der Regelsatz von 368 auf 374 Euro pro Partner, also um 6 Euro monatlich. Die Anpassung trägt den gestiegenen Lebensmittelpreisen und sonstigen Lebenshaltungskosten Rechnung.
Außerdem erhalten ALG II-Empfänger ab dem kommenden Jahr höhere Unterkunftskosten zugesprochen. Die Grenzen der Angemessenheit für die Wohnung werden regional unterschiedlich ansteigen. Auch der Zuschlag für Mieter, die bereits lange Zeit in der Wohnung wohnen, wird angepasst. Der Zuschlag wird nun schon nach 10 statt wie bisher nach 15 Jahren gezahlt, falls die Miete den Richtwert übersteigt. Somit werden einige Bedürftige um einen Umzug herumkommen.
Die Grundzulage für Sparer, die eine sogenannte Riester-Rente abgeschlossen haben, steigt ab dem 1. Januar 2018 von 154 auf 175 Euro pro Jahr. Sehen Sie hier unser Video zum Thema Pfändbarkeit der Riester-Rente in der Insolvenz.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund längerer Krankheit, und teilweise unberechtigte Forderungen von Inkassounternehmen bin ich in die Schuldenfalle geraten. Trotz bemühen um Ratenzahlungen und Abwehr der unberechtigten Forderungen ist es mir kaum noch möglich von meinem Gehalt zu leben. Zwei Inkassounternehmen haben bereits Rechtsanwälte beauftragt.
Des Weiteren ist noch zu erwähnen das mindestens 2 Unterhaltsberechtigte Personen existieren, ist es richtig das bei einem Gehalt von um die 1980€ nur 70€ gepfändet werden können?
Mit freundlichem Gruß
Christoph Hübner

Update vom 27.01.2018: Anton Schlecker wird vorerst keine Restschuldbefreiung erhalten. Grund dafür ist seine Verurteilung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Bankrotts. Beim Bankrott handelt es sich um eine der Straftaten, die eine Versagung der Restschuldbefreiung nach sich ziehen, wenn ein Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellt. Anton Schlecker hat rund 23.000 Gläubiger. Davon hat theoretisch jeder, der seine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet hat, das Recht, den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Der Antrag kann jedoch nicht vom Insolvenzverwalter oder dem Insolvenzgericht gestellt werden. Um dem Gläubigerantrag zuvorzukommen, hat Anton Schlecker jetzt selbst den Antrag auf Restschuldbefreiung zurückgezogen.
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Anton Schlecker hat nach der Insolvenz seines Unternehmens Schulden in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro. Er hatte sein Firmen-Imperium nämlich als Einzelunternehmen geführt. Hier besaß er nicht die Pflicht, den Jahresabschluss des Unternehmens offenzulegen, wie etwa bei einer GmbH. So konnte die Konkurrenz ihm nicht “in die Bücher schauen”. Doch der große Nachteil: Die Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinem Privatvermögen.
Doch selbst der enorme Schuldenberg von einer Milliarde Euro wäre für sich genommen kein Hindernis, die Restschuldbefreiung nach sechs Jahren zu erreichen. Auf die Höhe der Schulden oder die Anzahl der Gläubiger kommt es nicht an. Bei Rückzahlung von 35% der Schuldensumme zurückzahlen, also rund 350 Millionen Euro, wäre sogar eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren möglich gewesen. Einzig die Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat steht der Restschuldbefreiung im Wege.
Hier geht es weiter mit dem ursprünglichen Beitrag vom 27.11.2017:
Das Urteil gegen den ehemaligen Drogeriekönig Anton Schlecker steht fest. Der 73-Jährige muss nicht hinter Gitter. Er erhält aber eine zweijährige Bewährungsstrafe. Seine Kinder, die ebenfalls wegen Insolvenzstraftaten angeklagt waren, müssen aber ins Gefängnis.
Der Katalog der Vorwürfe war lang. Im Mittelpunkt stand der Straftatbestand des vorsätzlichen Bankrotts. Die Staatsanwaltschaft warf Anton Schlecker vor, bereits im Vorfeld der Unternehmensinsolvenz Geld im großen Stil auf Seite geschafft zu haben. Dies geschah laut Staatsanwaltschaft zu einem Zeitpunkt, an dem Anton Schlecker die drohende Zahlungsunfähigkeit bereits erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Dafür, dass er Geld beiseite schaffte, das eigentlich zur Befriedigung der Gläubiger dienen müsste, wurde Anton Schlecker nun verurteilt.
Als Patriarch leitete Anton Schlecker seine Firma als eingetragener Kaufmann (e.K.) selbst. Diese Rechtsform ermöglichte ihm verschleierte Aktionsmöglichkeiten, allerdings mit dem großen Nachteil der privaten Haftung mit dem kompletten Privatvermögen. Folglich gilt Anton Schlecker nach der Pleite als mittellos. Seine Ehefrau Christa besitzt jedoch ein beträchtliches Vermögen.
Gerade bei Unternehmensinsolvenzen ist es nicht ungewöhnlich, dass bei komplexeren Unternehmensgeflechten im Anschluss an die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens um das Thema der Insolvenzverschleppung gestritten wird. Durch die rechtzeitige Umwandlung seines Unternehmens in eine GmbH hätte er sein privates Vermögen aus der Insolvenz heraushalten können.
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Die Schulden von Schlecker betrugen nach der Insolvenz über eine Millionen Euro.
Nachdem eine der größten Unternehmensinsolvenzen der deutschen Nachkriegsgeschichte eingeleitet wurde, kam Schlecker nicht aus den negativen Schlagzeilen heraus. Kurz nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens leitete die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Juli 2012 das Ermittlungsverfahren gegen Anton Schlecker seine Familienmitglieder ein. Der hierfür ausschlaggebende Verdacht lag auf Untreue, Insolvenzverschleppung und Bankrott. Konkret ging es um rund 16 Millionen Euro, die Schlecker vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters und somit der Gläubiger beiseite geschafft hatte. Die Gläubiger hatten insgesamt über eine Milliarde an ausstehenden Forderungen angemeldet, auf die sie aber fast gänzlich verzichten müssen.
Etwa zwei Drittel der Summe, die der Insolvenzmasse entzogen wurde, ging an Schleckers Kinder. Diese besaßen eine eigene Firma und stellten Schlecker überhöhte Summen in Rechnung. Noch schlimmer wog der Vorwurf, dass sie sich aus dieser Firma eine Summe von sieben Millionen Euro auszahlen ließen und nur zwei Tage später die Insolvenz anmeldeten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Kinder damit bewusst die Insolvenz Ihres Unternehmens herbeigeführt haben, was den Tatbestand des vorsätzlichen Bankrotts erfüllt.
Anton Schlecker e.K. (eingetragener Kaufmann) war ein Unternehmen mit gewerblichem Schwerpunkt im Drogeriebereich. Mit Sitz im baden-württembergischen Ehingen (Donau) wurde das Unternehmen 1975 von Anton Schlecker gegründet. Das Einzelunternehmen galt gemessen an seinen Milliardenumsätzen – zu besten Zeiten knapp 7 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr – und an seinen knapp 36.000 Mitarbeitern als einstiger Gigant in der hiesigen Drogeriebranche, der auch international Fuß fassen konnte.
Doch dann kam das Aus. Begleitet von hohen Unternehmensverlusten gipfelte die Geschichte der Drogeriekette in einer der spektakulärsten Unternehmensinsolvenzen der deutschen Handelsgeschichte.
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Anfang 2012 war es so weit. Begleitet durch eine enorm mediale Berichterstattung musste die Drogeriemarkt-Kette Schlecker Insolvenz anmelden.
Betroffen waren neben dem Mutterkonzern Anton Schlecker e.K. mit dem alleinigen Inhaber Anton Schlecker auch die Konzerntöchter „Schlecker XL GmbH“ & „Schlecker Home Shopping GmbH“. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde beim Amtsgericht Ulm am 23. Januar 2012 wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde schließlich am 28. März 2012 eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Arndt Geiwitz bestellt.
Mitte des Jahres erfolgte die zuvor durch den Gläubigerausschuss beschlossene Zerschlagung der insolventen Drogeriemarkt-Kette Schlecker. Unmittelbar nach der Schließung der Schlecker-Filialen folgte die Auflösung des bekannten Tochterunternehmens „Ihr Platz“. Dieses stellte Ende Januar 2012 ebenfalls einen Insolvenzantrag.
Mit der Insolvenz und den Filialschließungen gingen unangenehme Konsequenzen für die Mitarbeiter einher. Insgesamt verloren mehr als 25.000 Mitarbeiter in mehreren Schließungswellen ihre Jobs. Betroffen waren vor allem weibliche Mitarbeiter, die medial als die sog. „Schlecker-Frauen“ bekannt wurden.
Der Strafprozess ist nur eine der juristischen Folgen der Insolvenz. Wie durch Informationen des Nachrichtenmagazins „Spiegel Online“ über ein Schreiben des Finanzamts bekannt wurde, soll die Familie Schlecker 68 Millionen Euro nicht versteuert haben. Das Finanzamt Ehingen soll auf diesen Betrag nun Steuernachforderungen auf Kapitalerträge erheben. Das Schreiben des Finanzamts soll gerade noch rechtszeitig Ende 2016 zugestellt worden sein, bevor die Ansprüche verjährt wären.
Laut Spiegelinformationen waren Meike und Lars Schlecker bis 2012 in Gesellschafterpositionen eines Logistik- und Dienstleistungsunternehmens namens „LDG mbH“ tätig. Hauptkunde der LDG mbH soll Anton Schlecker gewesen sein. Als dieser mit seinem Unternehmen in die finanzielle Schieflage geriet, sollen seine beiden Kinder ihrem Vater über das besagte Unternehmen dem Augenschein nach ein Darlehen in Höhe von über 50 Millionen Euro gewährt haben. Darüberhinaus stand Anton Schlecker bereits mit 18 Millionen Euro in der Schuld. Diese sollen aus „Werkleistungen“ der LDG mbH resultieren, die Anton Schlecker beanspruchte, aber nie vergütet haben soll.
Nach Angaben von „Spiegel Online“ vertritt die Finanzbehörde die Ansicht, dass es sich bei dem Gesamtbetrag von 68 Millionen Euro nicht um einen echten Kredit handelt. Vielmehr wäre in ihm eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ zu sehen, die die Kinder von Anton Schlecker in ihrer Funktion als Gesellschafter privat an ihren Vater weitergereicht haben sollen. Solche Gewinnausschüttungen unterliegen der Besteuerung durch die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 %. Die Zahlung „erfolgte bisher nicht“ wie es laut „Spiegel Online“ in dem Schreiben des Finanzamts heißt.
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Die Glühbirnen bleiben dunkel, Elektrogeräte können nicht mehr genutzt werden, die Steckdosen sind ohne Funktion. Die Folgen von Zahlungsrückständen beim Energieversorger können erheblich sein. Neben den Drohungen des Inkassounternehmens ist es für viele Betroffene besonders beängstigend, wenn der Strom abgestellt wird. Gerade im Winter können Stromschulden – bei elektrisch betriebener Heizung- existenzbedrohend sein. Der starke Anstieg der Strompreise trifft Menschen mit geringem Einkommen am härtesten. Im Jahr 2016 wurde deutschlandweit bei rund 330.000 Haushalten der Strom zeitweise abgeschaltet. Die Anzahl der angedrohten Sperren liegt zwanzig mal höher: 6,6 Millionen Kunden wurde eine Sperrung angedroht, wie die Bundesnetzagentur in ihrem Jahresbericht mitteilte.
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Im Schnitt steigt der Strompreis seit der Jahrtausendwende um rund 6,5% pro Jahr. Damit liegt die Preissteigerung deutlich über der Inflationsrate. Auch die durchschnittlichen Einkommen insbesondere bei den sozial Schwächeren können damit nicht annähernd Schritt halten. So erstrebenswert der Umweltschutz auch ist, die Energiewende bleibt für Verbraucher teuer. Die Industrie genießt dagegen weitgehenden Schutz vor den Preiserhöhungen. Für Geringverdiener kommen weitere Hürden hinzu: Neue, effiziente Elektrogeräte sind in der Anschaffung teuer. Wer sich diese nicht leisten kann, muss auch noch bei der Stromrechnung draufzahlen. Wer wegen Arbeitslosigkeit viel Zeit zuhause verbringt, hat darüber hinaus auch automatisch einen höheren Stromverbrauch. Sparpotential steckt im Wechsel des Stromanbieters. Doch wer keine positive Schufa-Auskunft vorweisen kann, dem bleibt oft nur der teurere Grundversorgungstarif.
Wichtig ist es, bei Stromschulden schnell zu reagieren. Bei Zahlungsrückständen gegenüber dem Energieversorger reagieren viele Betroffene zu spät. Soweit es Ihnen möglich ist, sollten Sie offene Rechnungen auf jeden Fall begleichen. Alternativ sollten Sie den Anbieter auf Ihre Zahlungsschwierigkeiten hinweisen. Denn ist die Versorgung erst einmal unterbrochen, zieht die Wiederherstellung weitere Kosten nach sich – je nach Anbieter zwischen 20 und über 200 Euro.
Ganz aus dem Nichts kommt eine Stromabschaltung nicht. Die Voraussetzungen dafür sind in § 19 der Stromgrundversorgungsordnung (StromGVV) geregelt. Es müssen dabei folgende Voraussetzungen vorliegen:
Wenn die erste Voraussetzung vorliegt und die Schulden über 100€ betragen, ist es ein Fehler, nicht zu reagieren. Sie sollten stattdessen Ihren Stromanbieter kontaktieren und mit diesem verhandeln. Die Anbieter lassen in der Regel mit sich reden, wenn Sie versichern können, dass Sie eigentlich zahlungswillig sind. Am besten wird das gelingen, wenn Sie von sich aus konkrete Vorschläge zur Schuldentilgung unterbreiten. Immerhin wurde im Jahr 2016 nur bei 5% der angedrohten Stromsperren tatsächlich eine Versorgungsunterbrechung durchgesetzt.

Durchschnittlich steigen die Strompreise im Jahr um 6,5%.
Schlagen Sie dem Anbieter eine vorübergehende Stundung des gesamten Betrags vor. Dabei handelt es sich quasi um ein zinsloses Darlehen. Dies verschafft Ihnen ein zeitliches Polster, bevor es mit der Stromabschaltung ernst wird. Den Vorschlag können sie beispielsweise untermauern, indem Sie dem Anbieter die Gründe für die vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten nennen. Dazu sollten Sie ausführen, dass in Zukunft wieder Mittel bereitstehen werden, beispielsweise durch eine Steuerrückzahlung, eine Bonuszahlung Ihres Arbeitgebers oder eine ausstehende Forderung von Ihnen. Dabei ist es hilfreich, wenn Sie den konkreten Zeitpunkt sowie die Höhe und den Grund für den Vermögenszuwachs nennen können. Den Anspruch auf diese Forderung, die Ihnen in Zukunft zusteht, können Sie auch direkt an Ihren Stromanbieter abtreten. Dieses Vorgehen nennt sich “Sicherungsabtretung”. Damit kann der Stromanbieter seinen Anspruch sichern.
In der Regel akzeptieren die Anbieter auch eine Ratenzahlung, wenn Sie den gesamten ausstehenden Betrag nicht auf einmal zurückzahlen können. Dabei zahlen Sie zusätzlich zur monatlichen Stromrechnung noch einen Anteil zur Tilgung des ausstehenden Betrags. Je höher die monatliche Tilgung, desto eher wird der Stromanbieter diesen Vorschlag akzeptieren.
Stromkosten sind in der Berechnung des Regelsatzes enthalten. Doch aufgrund der stark gestiegenen Preise können Betroffene immer öfter ihre Rechnung nicht bezahlen. Ausnahmsweise kann das Jobcenter bzw. Sozialamt weitere Kosten übernehmen. Dies gilt insbesondere, wenn
Das Jobcenter gewährt Ihnen dann entweder ein Darlehen oder eine Beihilfe, denn der Strom darf Ihnen nicht ohne weiteres abgestellt werden.
In manchen Fällen kann es angebracht sein, dem Mitarbeiter des Energieversorgers Hausverbot zu erteilen. Dies sollten Sie jedoch nicht tun, wenn die Forderung des Anbieters in voller Höhe gerechtfertigt ist. In Ihrem eigenen Haus besitzen Sie das Hausrecht. Auch als Mieter können Sie “zur Abwehr störender Handlungen Dritter” Hausverbot erteilen. So weit sollte es allerdings nicht kommen, wenn Sie rechtzeitig der falschen oder überhöhten Rechnung widersprochen haben. Möglicherweise hat jedoch Ihr Vermieter die Stromabschläge einbehalten und nicht an den Anbieter weitergeleitet. Auch in diesem Fall können Sie sich mit einem Hausverbot gegen den Mitarbeiter sowie anwaltlicher Unterstützung gegen Ihren Vermieter zur Wehr setzen.
Eine Stromunterbrechung ist ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen der sogenannten “Verhältnismäßigkeitsklausel” aus § 19 Abs. 2 Satz 2 StromGVV vorliegen. Dafür muss zunächst festehen, dass die Folgen der Stromsperre nicht im Verhältnis zur Schwere des Zahlungsverzuges stehen. Argumente, die dafür sprechen, sind:
Als weitere Voraussetzung gilt, dass eine hinreichende Zahlungsaussicht besteht. Hier ist das Argument entweder
Wenn der Stromanbieter den Strom bereits abgeschaltet hat, hilft in der Regel nur noch eine komplette Zahlung der aufgelaufenen Rückstände. Dazu kommen die zusätzlichen Kosten für die Einstellung und die Wiederaufnahme der Stromversorgung. In diesem Fall muss der Stromanbieter den Strom wieder anschalten. Falls er dieser Pflicht nicht umgehend nachkommt, kann ein Rechtsanwalt für Sie eine einstweilige Verfügung beantragen und den Stromanbieter so zum Einschalten des Stroms bringen. Auch und insbesondere bei offensichtlich falschen Abrechnungen sollten Sie sich nicht vor einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Energieunternehmen scheuen.
Als Bezieher von ALG II (Hartz IV) können Sie sich an das Jobcenter wenden und eine Kostenübernahme beantragen. Mit der bewilligten Kostenübernahme können Sie beim Stromversorger vorsprechen. In der Regel wird dann der Strom noch am selben Tag wieder angestellt.
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Guten Abend,
mein Konto wurde gepfändet ich schulde einer Krankenkasse 150Euro
ich bin selber Azubi wohne noch zuhause habe daher keine Unterhaltskosten etc.
ich könnte die 150 euro auch sofort bezahlen nur komme ich nicht an meinen Konto jetzt ran
und habe ein Handy Vertrag am laufen über dieses Konto
was soll ich denn jetzt machen habt ihr da eine idee?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte bei Ihnen hier in München anfragen, ob Sie mich in meiner Schuldenangelegenheit vertreten können; da ich am 18.08.2017 einen Mahnbescheid erhalten habe und keinen Widerspruch eingelegt habe, da die Forderung ja berechtigt ist, nun die Frist läuft am 31.08.2017 an und ich habe große Angst vor einer Vollstreckung!
Zur Vorgeschichte:
Ich habe mich im 11/2016 an eine öffentliche Schuldnerberatungsstelle in Haar bei München gewandt; mein Berater regiert seit einiger Zeit nicht mehr auf meine E-Mails, Telefonanrufe in seinem Büro oder auf seinem Handy, daraufhin habe ich die Zentrale in Ingolstadt angerufen und um Hilfe gebeten, zwecks des Mahnbescheids und die Mitarbeiterin hat mir dann am
Telefon gesagt, dass die Beratungsstelle mit dem Mahnbescheid nichts zu tun hat und der Berater alles für mich getan hat, wie alle Gläubiger angeschrieben und Vergleichsangebote ( 03/2017) versendet.
Schulden insgesamt seit 11/2016 durch Mahnkosten und Zinsen jetzt circa 2.000 Euro mehr. 17.000 Euro-9 Gläubiger; mein Angebot 50% Rückzahlung auf 72 Monate!
Da mir mein Schuldnerberater jetzt nicht mehr hilft und ich mich gnadenlos im Stich gelassen fühle, trotz meiner zuverlässigen Mitarbeit und Bemühungen ( ich habe dem Berater jeden einzelnen Brief von den Gläubigern zukommen lassen, damit er darauf reagieren und handeln kann).
Die Frist für den Mahnbescheid ist morgen um, jetzt weiß ich nicht wie ich mich weiterhin verhalten oder verfahren soll?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir nächste Woche in ihrem Büro in München einen Termin geben würden zur Schuldenberatung von einem Rechtsanwalt:
Ich bin leider in diese Misere gekommen, da ich aufgrund von Krankheit gekündigt worden bin und jetzt ALG II und Kindergeld beziehe; Unterhalt für meine zwei Kinder erhalte ich nicht!
Ich habe die Möglichkeit Beratungshilfe bei Gericht zu beantragen; falls dies nicht möglich ist, würde ich eben Ihr Honorar in Raten abzahlen; ich würde mich über jegliche Hilfe von ihnen freuen!
mit freundlichem Gruß
Tanja Elbert
Ich habe in den 90ern einen Kreditin noch in DM aufgenommen und die Kreditraten als ich in Schwierigkeiten stekcte mit Absprache der Bank halbiert.
Als die Belastung immer noch zu hoch für mich war, versuchte ich diese nochmal zu halbieren.
Darauf hat sich die Bank damals aber nicht eingelassen und meine Schuld an die Kreditreform weitergeleitet.
Mit dieser habe ich dann eine Zahlungvereinbarung mit der halbierten Rate abgeschlossen.
Irgend wann bin ich iaus bruflichen Gründen ins Ausland gezogen. Die Zahlungen liefen über das Konto meiner Freundin weiter.
Als der Euro kam und ich meinen Bescheid in Euros bekam hatte ich das Gefühl, dass ich
gar nichts abbezahlt hatte und stellte die Zahlungen ein.
Über ein Impressum einer Webseite , welche ich für ein Hotel erstellte versuchte mich die Kredireform ständig zu kontaktieren.
Sie stzen mir fristen, welche nach dem ich den Brief erhalten habe lange abgelaufen waren.
Meine Fragen:
Ist der Kredit verjährt ?
Besteht die Schuld noch gegen mich ?
Was kann ich tun um diese Sache aus der Welt zu schaffen ?
mfg
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
