Kein Platz in Kindergarte
Hallo,
Unsere Tochter ist am 26.09.2016 geboren,
Den Antrag haben wir am 19.12.2016 gestellt.Seit dem kein Platz in Kindergarten.
Können Sie uns weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Arjola Oka
Ervis Xhelo
Hallo,
Unsere Tochter ist am 26.09.2016 geboren,
Den Antrag haben wir am 19.12.2016 gestellt.Seit dem kein Platz in Kindergarten.
Können Sie uns weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Arjola Oka
Ervis Xhelo
Hallo,
Unsere Tochter ist am 26.09.2016 geboren,
Den Antrag haben wir am 19.12.2016 gestellt.Seit dem kein Platz in Kindergarten.
Können Sie uns weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Arjola Oka
Ervis Xhelo
Was soll ich machen wenn alle sagen “kein Kitaplatz bis 09.2020.”? Meine Tochter ist schon 2 Jahre alt und ich zahle eine Babysitter, weil ich arbeite muss.
Was soll ich machen wenn alle sagen “kein Kitaplatz bis 09.2020.”? Meine Tochter ist schon 2 Jahre alt und ich zahle eine Babysitter, weil ich arbeite muss.
Momentan steigt der Bedarf. Laut dem Familienministerium wünschen sich 44 % der Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kind in einer Kita.
Weiterhin sprechen für eine steigende Tendenz des Bedarfs an Kita-Plätzen:
Der Bedarf wird in den kommenden Jahren laut Familienministerium um bis zu 100.000 Kita-Plätze steigen.
Werden die letzten Jahre betrachtet stieg der Bedarf an Kita-Plätzen bereits stetig. Inzwischen (Stand März 2016) werden knapp 32,7 % aller Kinder unter 3 Jahren außer Haus betreut. Zum Vergleich: Im Jahr 2008 belief sich die Quote auf etwa 17,6 %.
Auch im Ost-West-Vergleich kommt es zu deutlichen Unterschieden. Im östlichen Teil Deutschlands ist der Anteil mit 51,8 % deutlich höher als im Westen mit 28,1 %.
In Deutschland herrscht vielerorts ein erheblicher Mangel an Kita-Plätzen. Dennoch wird das Urteil des BGH nur bestimmte Kommunen in Bedrängnis bringen.
In Deutschland gibt es derzeit etwa 720.000 Kita-Plätze für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren. Laut dem Deutschen Städte- und Gemeindebund wurden alleine in den letzten 10 Jahren 435.000 neue Betreuungsplätze geschaffen.
Laut Berichten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes bestehen deutliche Engpässe in Städten mit starkem Zuzug. Gemeint sind große Städte, in denen Hochschulen, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen ansässig sind. Eine solche Stadt ist beispielsweise auch Leipzig, die als beschuldigte Stadt im vorangegangenen Urteil des BGH auftrat. Es bestehen schon seit langem erhebliche Engpässe an Kita-Plätzen in boomenden Großstädten wie Berlin, Hamburg, Köln oder München.
Ein Kitaplatz ist unzumutbar, wenn sie nicht den genau geregelten Standards entspricht. Der Rechtsprechung folgend ergibt sich die Unzumutbarkeit einer Kita insbesondere, wenn
oder
Aus Gerichtsurteilen ergibt sich, dass Ihnen als Eltern eine Entfernung von maximal fünf Kilometern oder 30 Minuten Wegzeit zugemutet werden kann.
Eine Kita ist auch dann unzumutbar, wenn
Grundsätzlich Ja. Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) muss die Gemeinde genügend Kita-Plätze bereitstellen. Grundsätzlich trägt die Gemeinde die Verantwortung, wenn Sie keinen Kita-Platz für Ihr Kind erhalten haben. Laut BGH muss die verantwortliche Gemeinde den Mangel an Kita-Plätzen mit verursacht haben. Sie muss also bei der Vergabe der Kita-Plätze fehlerhaft vorgegangen sein. Sind in diesem Fall nicht genügend Plätze vorhanden, bringt der gesetzliche Betreuungsanspruch schadensersatzrechtliche Konsequenzen mit sich.
In den folgenden Beispielfällen würde liegt ein Fehler der Gemeinde vor:
Dies ist nur ein Teil möglicher Fehler von Gemeinden. Es gilt nun im Einzelfall, den Fehler der Gemeinde herauszufinden (Amtsauskunftsanspruch) bzw. die Gemeinde zur Aufklärung gerichtlich zu verpflichten.
Nein. Das hat der BGH mit seinem Urteil deutlich klargestellt.
Nach dem Gesetz stehen die Kommunen in der Pflicht eine ausreichende Anzahl an Kita-Plätzen zur Verfügung zu stellen. Finanzielle Engpässe (“chronisch Pleite”) sind dabei irrelevant. Kommen die Kommunen dieser Pflicht nicht nach, sind sie grundsätzlich in der Schuld der Mitverursachung an dem Mangel und in der Pflicht, den Schaden zu ersetzen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch sind:
Das Kind ist rechtzeitig angemeldet worden und keinen zumutbaren Kitaplatz abgelehnt.
In Ihrer Gemeinde bestand eine verknappte Kitaplatzlage.
In Ihrer Gemeinde hat Ihnen keinen zumutbaren Kitaplatz angeboten.
Die Gemeinde muss diese Lage schuldhaft verursacht haben, indem sie bei der Vergabe der Kita-Plätze fehlerhaft vorgegangen ist. Es ist unsere Aufgabe, die Gemeinde zur Aufklärung zu bewegen.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
