Hier erfahren Sie, wie ein Darlehenswiderruf bei einem Immoblienkredit im Einzelnen abläuft. Ein Thema, das in der Tat sehr viele Häuslebauer betrifft. Schließlich finanzieren die meisten ihre Immobilie durch ein Darlehen. Die Zinsen für diese Darlehen sind in den letzten Jahren stark gefallen. Im Moment unterbieten die Baufinanzierer einander im Kampf um die Kunden. Ein effektiver Jahreszins von 1,5 % ist keine Seltenheit. Wer sich jetzt noch von seinem hochverzinsten alten Kredit lösen möchte, kann das mithilfe des Widerrufsjokers tun.
Aber was ist der Widerrufsjoker genau und warum gibt es ihn?
Nun, der Widerrufsjoker beruht letztlich auf einem Schutz, den der Gesetzgeber für die Verbraucher geschaffen hat. Er hat die Banken verpflichtet, den Kunden umfassend über seine Rechte aufzuklären und hohe Anforderungen an die Widerrufsbelehrung gestellt.
Erfüllt die Bank ihre Pflicht nicht den Kunden umfassend über sein Widerrufsrecht zu belehren, hat der Kunde praktisch lebenslang das Recht, seinen Darlehensvertrag zu widerrufen. Er kann also wortwörtlich einen Joker ziehen, um sich aus einem Vertrag mit viel zu teuren Zinsen zu befreien. Dann wird alles rückabgewickelt und der Kunde kann die Chance nutzen, ein Darlehen mit geringerem Zinssatz aufzunehmen.
Doch lohnt sich ein Widerruf wirklich? Mit welchen Ersparnissen kann der Kunde rechnen?
Der Zeitpunkt zum Ausüben des Widerrufs war noch nie günstiger. Das liegt an der anhalten Niedrigzinsphase. Viele Magazine titeln „Baugeld war noch nie so günstig“. Und damit haben sie Recht. Zwar werden die Kredite nach und nach wieder teurer, allerdings sind die Zinsen vergleichsweise immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau.
Das ist also die Möglichkeit umzuschulden.
„Warum nicht einfach kündigen?“, wird sich der ein oder andere Fragen. Ganz einfach – bei einer Kündigung müssen Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Ein Ausgleich dafür, dass der Bank Zinszahlungen entgehen. Wer eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlt, wird von den günstigen Zinsen durch die Umschuldung wenig bis gar nicht profitieren.
Wenn Sie aber den Widerruf Ihres Immobilien-darlehens erklären, müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Als besonderes Extra erhalten Sie zusätzlich zu den von Ihnen eingezahlten Raten die sogenannte Nutzungsentschädigung von der Bank. Die Bank hat schließlich in der Zeit mit ihrem Geld gearbeitet. Dafür muss Sie Ihnen nun Zinsen zahlen. Insgesamt können Sie so bis zu 20 % der ursprünglichen Kreditsumme sparen.
Welche Verträge sind betroffen?
Zunächst einmal sind die Verträge nach dem 21.06.2016 betroffen. Bei diesen neueren Verträgen haben die Banken nicht aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt. In etwa 60 Prozent der Widerrufsbelehrungen finden sich Fehler, die Sie zum Widerruf berechtigen. Immer mehr Fehler in den aktuellen Verträgen werden bekannt. Der Widerrufsjoker bietet also nach wie vor für viele Verbraucher die Chance, günstig umzuschulden.
Was gilt aber für die Verträge vor dem 21.6.2016?
Zum 21.06.2016 trat ein neues gesetzt in Kraft, welches den Widerrufsjoker für die sogenannten Altverträge gesetzlich abschaffen sollte. Der Gesetzgeber hat hier dem Druck der Bankenlobby nachgeben.
ABER: In jüngster Zeit rückt die Problematik der fehlenden Vertragsunterlagen in den Fokus der Gerichte. Diese Thematik hat der Gesetzgeber nicht geregelt. Genau das hat jetzt auch das Landgericht München in einer aktuellen Entscheidung bestätigt und dem verbraucher ein Widerrufsrecht trotz des neuen Gesetzes zugestanden. Damit sind sogar alte Verträge von vor dem 10.06.2016 noch heute widerrufbar sein. Zu dieser Thematik empfehle ich Ihnen mein Video „Der Widerrufsjoker für Immobiliendarlehen sticht weiter“.
Wenn auch Sie einen Immobilien-Kredit aufgenommen haben, überprüfen wir gerne kostenfrei, ob auch Ihnen die Möglichkeit eines Widerrufs zusteht. Nutzen Sie unsere Erstberatungshotline oder schreiben Sie uns gerne an.