Die fünf größten deutschen Autobauer VW, BMW, Mercedes, Porsche und Audi sollen über zwei Jahrzehnte hinweg geheime Absprachen über Technik, Preise für Bauteile und Auswahl der Zulieferer getroffen haben.

Im Rahmen des Kartells wurden wohl somit auch die Grundlagen für den aktuellen Diesel-Abgasskandal gelegt. Nachdem die Ermittlungen der Kartellbehörden immer mehr Hinweise auf die illegalen Wettbewerbsverstöße ans Tageslicht brachten, erstattete VW beim Bundeskartellamt eine Selbstanzeige. Diesem Beispiel ist dann auch der Mercedes-Hersteller Daimler gefolgt. Durch Offenlegung versprechen sich die Hersteller geringe bis keine Strafzahlungen an die Kartellbehörden.

Doch was bedeutet das Kartell für die Endkunden?

Folgen des Kartells könnten die Ausmaße des Abgasskandals in den Schatten stellen. Denn hier sind bei weitem nicht nur Dieselfahrzeuge betroffen. Natürlich muss man das Ergebnis der Ermittlungen abwarten, aber potentiell könnte jeder Autokäufer durch das Kartell einen Schaden erlitten haben. Denn eins ist klar: Wettbewerbsverstöße gehen immer zu Lasten der Endkunden.

Wie hoch wäre der Schadenersatz?

Der Schadenersatzanspruch würde die Differenz vom Preis ohne Kartell im Verhältnis zum Preis mit Kartell betragen. Jeder Autokäufer der betroffenen Autohersteller könnte diese Differenz verlangen. Darüber hinaus ist der hohe Wertverlust der Dieselfahrzeuge schadensrelevant. Denn der Wiederverkaufswert bei Dieselfahrzeugen fällt derzeit sehr stark aufgrund der erhöhten Abgasmenge.

Wie schwierig wäre die Durchsetzung dieser Ansprüche?

Große Hoffnungen wir in die erst im Juni 2017 in Kraft getretene 9. Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Mit dieser Novelle wurde die private Rechtsdurchsetzung erheblich gestärkt. Einer der zentralen Punkte des neuen Gesetzes ist die Aufnahme einer Vermutung, wonach ein Kartellverstoß auch zum Schaden führt. Darüber hinaus wurden sowohl die Einsicht in die Ermittlungsakten als auch die Beweisführung für die Betroffenen erleichtert. Außerdem hat der Gesetzgeber die Gerichte mit der Befugnis ausgestattet, den entstandenen Schaden zu schätzen. Schließlich sind die bisherigen Verjährungsfristen von drei auf fünf Jahre verlängert worden. Bis Verbraucher ihre Ansprüche hier im Kartellrecht durchsetzen können, wird wohl noch viel Wasser den Rhein runterfließen. Es kann noch Jahre dauern, bis die Kartellbehörden das Verfahren abgeschlossen haben. Bis dahin müssen sich die geschädigten Kunden noch gedulden.

Was können Sie also noch tun?

Hier sind Sie nicht alleine auf Ihre kartellrechtlichen Ansprüche angewiesen. Kunden, deren Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, können Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller zustehen. Eine weitere, sehr effektive Möglichkeit, sich von dem betroffenen Fahrzeug ohne finanzielle Verluste zu trennen, bietet der Widerrufsjoker. Darunter versteht man die Möglichkeit der Rückabwicklung des Autokaufs mithilfe des Widerrufs der entsprechenden Autofinanzierung. Denn eine Großzahl der Kreditverträge unterschiedlichster Herstellerbanken enthalten fehlerhafte Widerrufsinformationen.

Wurde ein Verbraucher aber nicht ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt, so kann er sich durch einen Widerruf auch Jahre nach dem Vertragsabschluss nicht nur von der Autofinanzierung sondern gleich auch von dem finanzierten, gebrauchten Fahrzeug trennen. Das gesamte Ausmaß des Kartells wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen. Die wirtschaftlichen Schäden könnten die Folgen des Diesel-Abgasskandals weit übertreffen. Schon jetzt steht fest: die illegalen Absprachen haben das Image der Automobilindustrie gewaltig ramponiert. Das ohnehin erschütterte Vertrauen der Kunden werden die Traditionsunternehmen nicht mehr so einfach wiedergewinnen können.