Hilfe im Insolvenzverfahren – Die wichtigsten Informationen im Überblick

Sie sind verschuldet, schaffen es aber nicht, Ihre Schulden abzubauen? Die Privatinsolvenz ermöglicht es ihnen, ihre Schulden loszuwerden.

Bevor aber das Insolvenzverfahren eröffnet wird, muss zunächst der Versuch unternommen werden, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Sollte der Einigungsversuch scheitern, können Sie einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Er muss beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Mit diesem Antrag wird dann das eigentliche Insolvenzverfahren eingeleitet.

Zwangsvollstreckung

Werden Schulden nicht befriedigt, können Gläubiger eine Zwangsvollstreckung erwirken. Schuldner werden dadurch zur Begleichung offener Schulden gezwungen. Gängig ist etwa die Zwangsversteigerung einer Immobilie wegen Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers. Im Jahr 2017 kamen 63 Zwangsversteigerungen von Immobilien auf 100.000 Haushalte.

Gläubiger

Der Begriff des Gläubigers wird (indirekt) in § 241 I BGB wie folgt definiert:

“Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.”

Gläubiger ist demnach, wer von einem anderem (dem Schuldner) kraft eines Schuldverhältnisses ein Tun, Dulden oder Unterlassen fordern kann.

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