Lohnabtretung

Mitarbeiterüberwachung

Ein Wort wie “Mitarbeiterüberwachung” klingt ähnlich sympathisch wie Radarfalle, Verkehrskontrolle, Steuerfahndung oder Ausgehverbot – für manchen Arbeitnehmer klingt es sogar noch schlimmer. Eher beruhigend wirken da schon Ausdrücke wie “Parkplatzüberwachung” oder “Überwachungskameras” in der Sparkassenfiliale. Die Medaille hat bekanntermaßen eben zwei Seiten: eine Überwachung kann Personen (oder Sachen) schützen, aber auch überprüfen bzw. kontrollieren. Wie verhält es sich jedoch nun mit einer Überwachung von Mitarbeitern im Betrieb?

Gefährdung des Straßenverkehrs

Eigentlich hat eine Fahrt auf einer Landstraße etwas Idyllisches: Bäume bzw. Alleen, die am Fahrbahnrand der Straße etwas “majestätisches” verleihen, Felder und Wiesen, die den Verkehrsweg säumen – gerade im Herbst, als “farbenfrohe” Jahreszeit, eine Idylle – wäre da die nicht große Unfallgefahr und das große Gefährdungsrisiko, die gerade auf Landstraßen gegeben sind. Durch ein Überholmanöver eines entgegenkommenden Fahrzeuges zum Beispiel, dessen Fahrer die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs unterschätzt. Solche riskanten Fahrweisen bergen ein immenses Risiko für die Verkehrssicherheit und haben nicht selten schwere oder gar tödliche Unfälle zur Folge und führen zu einer erheblichen Gefährdung des Straßenverkehrs und anderer Verkehrsteilnehmer.

Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht

Bei dem Wort “Recht” im juristischen Sinne denken die meisten an Legislative, niedergeschriebene Gesetze und Paragraphen, Gerichtsurteile usw. Es gibt jedoch auch ein sogenanntes ungeschriebenes Gewohnheitsrecht – übrigens nicht nur bei uns und erst heute, sondern in der Geschichte schon seit Jahrtausenden. Was das Gewohnheitsrecht genau bedeutet und wer es in Anspruch nehmen kann, erläutert der folgende Artikel.

Fußgängerzone

Wenn im Sommer die Sonne scheint und in den Innenstädten neben Geschäften auch Cafés, Restaurants und Eisdielen geöffnet sind, lassen sich besonders am Wochenende unzählige Menschen auf die Straße locken. Ein kurzer Shoppingbummel hier, ein kleines Mittagessen im Restaurant da und zum Abschluss ein leckeres Eis dort – die Innenstädte sind voll. Wo so viel Trubel ist und so viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, ist ein potentielles Unfall- bzw. Gefährdungsrisiko unweigerlich hoch. Um dem entgegenzuwirken und gefährlichen Verkehrssituationen vorzubeugen, finden sich – besonders in Innenstädten – weit verbreitet und wohlbekannt Fußgängerzonen, die hauptsächlich Fußgängern vorbehalten sind.