Im digitalen Zeitalter verlieren die Printmedien immer mehr an Bedeutung. Stattdessen etablieren Verleger und andere Selbständige immer mehr Online Magazine, viele Privatleute betreiben einen Blog. Das Online Magazin grenzt sich genau an dieser Stelle vom Blog ab: Ein Blog wird häufig von einem oder mehreren Privatpersonen betrieben, während das Online Magazin größer ist und im Regelfall mehrere Redakteure sowie einen Chefredakteur beschäftigt. Der Umfang des Gründungsprozesses richtet sich stark nach der gewählten Rechtsform des Unternehmens.
Fragen wie:
„Welche Rechtsform eignet sich für mein Online Magazin?“,
„Wie kann ich gegen negative Bewertungen meines Online Magazins vorgehen?“ oder
„Wie kann ich eine Marke anmelden?“
werden auf dieser Seite umfassend beantwortet.
Wir gründen Ihr Online Magazin – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Fakten zur Online Magazin Branche
Der Umsatz im Bereich eMagazin 2020 wird in Deutschland mit ca. 171 Mio. Euro prognostiziert
Im Jahr 2025 wird ein Marktvolumen von 185 Mio. Euro in Deutschland erwartet
Der höchste Umsatz in 2020 wird für die USA erwartet (1.182 Mio. Euro)
Sie können Ihr Online Magazin direkt online gründen oder uns telefonisch oder über das Kontaktformular kontaktieren, um eine kostenfreie Erstberatung zu erhalten.
Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihres Online Magazins. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.
Gründung Ihres Online Magazins
Wir beginnen mit der Gründung Ihres Online Magazins. Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, über die Organisation eines Notartermins und Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Rechtsform wählen
Um ein Unternehmen zu gründen, ist zunächst die richtige Rechtsform für das Unternehmen auszuwählen. Zur Gründung eines Online Magazins kommen folgende Rechtsformen in Betracht:
Online Magazin gründen – Gründung Schritt für Schritt
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung, wählen wir die passende Rechtsform für Ihr Online Magazin aus.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Wir klären Sie ausführlich über die Gründung auf. Dazu erstellen wir Ihren Gründungsplan – zum Festpreis.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Wir erstellen Ihren Gesellschaftsvertrag. Falls erforderlich, sind wir oft in der Lage, den Gesellschaftsvertrag innerhalb von 24 Stunden zu erstellen.
Schritt 4 - Gründung Ihres Online Magazins
Wir lassen Ihr Online Magazin für Sie im Handelsregister eintragen. Im Anschluss daran melden wir Ihr Online Magazin steuerlich und gewerblich an. Sie erhalten eine ausführliche Abschlussberatung durch unsere Anwälte.
DieGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist einer der angesehensten Rechtsformen in Deutschland. Um die GmbH zu eröffnen, müssen Sie ein Stammkapital von 12.500 Euro hinterlegen. Um den Zustand der privaten Enthaftung zu erreichen, ist ein Stammkapital von 25.000 Euro zu erbringen. Bis zu diesem Zeitpunkt haften Sie privat mit einer Summe von bis zu 12.500 Euro.
Vorteile der GmbH
Mit Gründung einer GmbH erhält Ihr Unternehmen eine gute Reputation und ein seriöses Image. Dies ist auf die hohe Stammeinlage und die private Enthaftung zurückzuführen.
Nachteile der GmbH
Die hohe Stammeinlage von 25.000 Euro ist für Gründer zunächst abschreckend und lässt wenig Spielraum für Experimente. Die Alternative kann die UG (haftungsbeschränkt) darstellen: Sie bietet einen Haftungsausschluss bei einer Stammeinlage von lediglich 1 Euro.
Online Magazin als UG gründen
DieUnternehmergesellschaft (UG) bietet eine persönliche Enthaftung und entspricht dabei der GmbH. Der Hauptunterschied liegt darin, dass zur Gründung einer UG lediglich ein Stammkapital von 1 Euro zu hinterlegen ist. In der Praxis wird jedoch eine höhere Einlage erforderlich sein, um die Liquidität des Unternehmens zu garantieren. Die Hinterlegung eines Betrages von 12.500 Euro ist jedoch nicht notwendig.
Vorteile der UG
Neben dem Vorteil der Haftungsbeschränkung und der niedrigen Stammeinlage zur Gründung einer UG, sind auch die formalen Kosten der Gründung einer UG niedriger als bei der GmbH. Eine Privatinsolvenz ist mit Gründung dieser Rechtsform nicht zu erwarten.
Nachteile der UG
Die UG hat insbesondere im B2B Bereich ein geringeres Ansehen als die GmbH. Da die Kunden eines Online Magazins jedoch eher private Verbraucher sind, legen Sie wahrscheinlich weniger Wert auf eine prestigeträchtige Rechtsform Ihres Unternehmens.
Online Magazin als GbR gründen
DieGesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründet sich mit der Erstellung eines Gesellschaftsvertrags. Nach § 705 BGB müssen sich dazu mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Vorteile der GbR
Eine GbR kann einfach und kostengünstig gegründet werden. Wenn eine GbR einen geringeren Jahresumsatz als 17.500 Euro erzielt, müssen keine Umsatzsteuern abgeführt werden. Dies resultiert aus der auf die GbR anwendbare Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG.
Nachteile der GbR
Die GbR wird nicht in das Handelsregister eingetragen. Deshalb kann kein offizieller Firmenname gewählt werden, Sie müssen als Gesellschafter mit Ihrem vollen Vor- und Nachnamen auftreten. Ein weiterer Nachteil der GbR ist die volle Haftung mit Ihrem Privatvermögen. Auch die Steuerlast fällt im Gegensatz zu der GmbH und der UG höher aus.
Online Magazin als Einzelunternehmen gründen
Die meisten Unternehmensgründungen in Deutschland sindEinzelunternehmen. Sollte die Selbständigkeit Neuland für Sie sein, empfiehlt sich diese Unternehmensform, wenn Sie keine hohen Haftungsrisiken erwarten. Dies kann je nach Themengebiet Ihres Online Magazins variieren – die Absicherung Ihres Geschäfts bei investigativer Berichterstattung sollte in jedem Fall erfolgen.
Vorteile des Einzelunternehmens
Die Gründung eines Einzelunternehmens hat geringe formale Anforderungen. Z.B. unterliegen Sie nicht den Verpflichtungen der doppelten Buchführung oder der Bilanzerstellung. Sie können außerdem auf die Einrichtung eines Geschäftskontos verzichten.
Nachteile des Einzelunternehmens
Ein wesentlicher Nachteil der Gründung eines Einzelunternehmens ist die private Haftung, durch die Sie bei Vorliegen geschäftlicher Schulden mit Ihrem Privatvermögen haften. Deshalb sollten die erwarteten Haftungsrisiken für Ihr Online Magazin nicht zu hoch ausfallen – dies hängt unter anderem von den Inhalten Ihres Magazins ab.
Handelsregistereintrag
Das Handelsregister listet alle offiziellen und angemeldeten Gewerbeunternehmen der Bundesrepublik Deutschland auf. Sobald Ihr Unternehmen eine handelsrechtliche Rechtsform annimmt, muss es ins Handelsregister eingetragen werden. Dies ist der Fall bei
der GmbH,
der UG (haftungsbeschränkt),
der GmbH & Co. KG und
der UG & Co. KG.
Sie können auch Ihr Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen lassen – dann aber mit dem Zusatz „e.K.“ (eingetragener Kaufmann). Im Rahmen unserer Dienstleistungen übernehmen wir die Eintragung Ihres Online Magazins ins Handelsregister.
Online Magazin gründen – Anmeldung beim Finanzamt
Zur Gründung Ihres Online Magazins ist dieses steuerlich beim Finanzamt anzumelden. Daraufhin erhalten Sie vom Finanzamt eine Steuernummer und dürfen Umsätze für Ihr Online Magazin generieren sowie Rechnungen ausstellen. Bei einer Beauftragung erledigen wir diesen Schritt für Sie.
Online Magazin gründen – Anmeldung beim Gewerbeamt
In den meisten Fällen muss Ihr Online Magazin auch beim Gewerbeamt angemeldet werden. Dazu organisieren wir Ihnen ggf. einen Notartermin in Ihrer unmittelbaren Nähe und melden Sie beim zuständigen Gewerbeamt an. Mit Anmeldung beim Gewerbeamt sind Sie offiziell der Inhaber Ihres Online Magazins.
Online Magazin gründen – Vorbereitung
Geschäftsidee und Businessplan
Die Geschäftsidee ist der Anfang eines jeden Gründungsprozesses. Sie sollten deshalb zunächst ein bestimmtes Thema oder ein bestimmtes Themengebiet für Ihr Online-Magazin festlegen. Danach beginnt die Recherche, ob das von Ihnen gewählte Themengebiet schon zum Repertoire anderer Online-Magazine zählt. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie wählen ein anderes, für Sie interessantes, Themengebiet oder Sie konzipieren ein Online-Magazin mit dem ursprünglichen Thema, durchleuchten dieses jedoch aus einem anderen Betrachtungswinkel. Dies dient der Abgrenzung zu anderen Online-Magazinen.
Die Erstellung eines Businessplans ist darüber hinaus zu empfehlen. Damit gelingt es Ihnen, Ihr Vorhaben realistisch und umfassend einzuschätzen.
Unternehmensname und Logo wählen
Die Wahl eines rechtlich korrekten Unternehmensnamens hängt von der gewählten Rechtsform Ihrer Gesellschaft ab. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass der Unternehmensname einen hohen Wiedererkennungswert haben und ein Alleinstellungsmerkmal Ihres Online-Magazins sein sollte. Außerdem sollte er einprägsam für die relevante Zielgruppe sein.
Nach einer Beauftragung durch Sie werden wir Ihren Firmennamen bei der zuständigen IHK überprüfen. Damit stellen wir sicher, dass der Name Ihres Online-Magazins firmenrechtlich in Ordnung ist. Außerdem kann dadurch eine evtl. erforderliche Eintragung ins Handelsregister beschleunigt werden. Um Ihre Firma und Ihr Firmenlogo schützen zu lassen, haben Sie außerdem die Möglichkeit, diese als Marke anzumelden.
Design und Benutzerfreundlichkeit
Das Kernstück Ihrer Geschäftstätigkeit ist Ihre Online-Plattform. Deswegen sollten Sie allergrößten Wert auf ein ansprechendes und professionelles Design legen. Die Nutzer Ihrer Plattform sind die Grundlage Ihres Erfolgs – eine benutzerfreundliche Handhabung der Plattform ist deshalb erstrebenswert. Sollten Sie selbst nicht über ausreichende Fähigkeiten in diesem Bereich verfügen, empfiehlt sich das Engagement eines Webdesigners.
Impressum erstellen
Der Impressumspflicht (§ 5 TMG und § 55 RStV) sollten Sie unbedingt nachkommen. Das Impressum dient den Besuchern Ihrer Online-Plattform zur Information über die wesentlichen Kontaktdaten des Websitebetreibers.
Zu den Pflichtangaben eines Impressums zählen:
Name und Anschrift,
Rechtsform,
vertretungsberechtigte Personen,
E-Mailadresse, Telefon, ggf. Fax,
Aufsichtsbehörde,
Registergericht und Registernummer,
Kammer,
Berufsbezeichnung,
Berufsrechtliche Regelungen,
Umsatzsteueridentifikationsnummer und die
verantwortlichen Autoren für redaktionell-journalistische Inhalte.
Marketing
Für den Aufbau Ihres Marketings gilt es zunächst, eine Zielgruppe festzulegen. Danach sollten Sie sich mit relevanten sozialen Netzwerken vernetzen, um Ihr Online-Magazin einer möglichst breiten Masse bekannt zu machen. An dieser Stelle dient Ihr gewählter Firmenname und Ihr Firmenlogo der Abgrenzung zu anderen Wettbewerbern. Dadurch entsteht Ihre eigene Corporate Identity, die Ihren Nutzern möglichst gut im Gedächtnis bleiben soll. Ein hoher Wiedererkennungswert Ihrer Corporate Identity verleitet Nutzer dazu, Ihre Plattform erneut zu besuchen. Um Ihren Firmennamen und Ihr Firmenlogo rechtlich schützen zu lassen, haben Sie die Möglichkeit, eineMarke anzumelden.
Größtenteils sind Unternehmen zur Aufstellung einer Bilanz und der doppelten Buchführung nach dem HGB verpflichtet. Dies trifft auch auf das Einzelunternehmen zu, wenn der Einzelunternehmer als Kaufmann (und damit nicht mehr als Kleinunternehmer) einzuordnen ist.
Doppelte Buchführung
Die Anforderungen an die doppelte Buchführung sind relativ hoch. Alle Geschäftsvorgänge müssen zügig und exakt erfasst werden. Folgende Vorgänge gehören zur doppelten Buchführung:
Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnung,
Abstimmen der Debitoren-Konten,
Ausdruck offener Posten,
Kontierung und Buchung der Eingangsrechnung,
Abstimmung der Kreditoren-Konten,
Ausdruck der Verbindlichkeiten,
Abstimmen der Bestände,
Kontierung und Buchung der Kasse und
Kontierung und Buchung der Kontoauszüge.
Outsourcing der Buchhaltung
Wir empfehlen unseren Mandanten die Buchführung extern auszulagern. Sie können sich voll auf Ihr Online Magazin konzentrieren und lagern zudem die Haftung zur ordnungsgemäßen Buchhaltung aus. Außerdem haben Sie jederzeit einen Überblick über die Finanzen Ihres Online Magazins. Zu den Vorteilen des Outsourcings der Buchhaltung gehören:
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Sie fokussieren sich ganz auf Ihr Online Magazin. Dadurch lässt sich die Produktivität Ihres Online Magazins erhöhen.
Überblick der Finanzlage
Sie erhalten regelmäßige Reportings von uns und sind über die Finanzen Ihres Unternehmens voll im Bilde.
Auslagerung der Haftung
Normalerweise haftet der Geschäftsführer eines Unternehmens für die Einhaltung einer ordnungsgemäßen Buchführung. Lagern Sie die Buchhaltung aus, überträgt sich auch die Haftung auf den externen Dienstleister.
Zur Finanzierung Ihres Online Magazins kann es sein, dass Sie auf Fremdkapital angewiesen sind. Normalerweise ist dies relevant im Falle der Gründung eines Start-Up-Unternehmens oder bei unerwartetem Wachstum des Unternehmens. Im Online Magazin Segment kann dazu an ein Crowdfunding gedacht werden – je nach Zielgruppe. In den seltensten Fällen wird auch ein Bankkredit in Betracht gezogen – in diesem Fall haftet der Kreditnehmer nämlich persönlich.
In vielen Fällen ist ein Gründer zur Finanzierung seiner Unternehmung jedoch an einen Investor gebunden. Klassischerweise vollzieht sich die Finanzierung über die Einbeziehung des Investors als Gesellschafter mit Beteiligungsvertrag, den stillen Gesellschafter oder das patriarchische Darlehen.
Ziele des Beteiligungsvertrags
Der Beteiligungsvertrag regelt das geschäftliche Verhältnis zwischen Investor und Unternehmen und schließt dazu auch die Möglichkeit zukünftiger Beteiligungen ein. Um optimal auf Sie und Ihr Online Magazin zugeschnitten zu sein, sollte der Beteiligungsvertrag im Hinblick auf die Finanzierung möglichst vorteilhaft für Sie ausgestaltet werden. Gleiches gilt für die Regelungen zum Ein- und Ausstieg des Investors. Mit dem Beteiligungsvertrag können Sie ggf. zukünftig entstehenden Rechtstreitigkeiten zwischen Ihnen und dem Investor aus dem Weg gehen. Gerne sind wir Ihnen bei der rechtssicheren und lückenlosen Erstellung des Beteiligungsvertrags behilflich.
Formen der Beteiligung
Typische Beteiligungsformen sind:
Die Beteiligung als Gesellschafter (UG und GmbH)
Die Beteiligung als Kommanditist (UG & Co. KG und GmbH & Co. KG)
Um sich von Ihren Konkurrenten abzugrenzen und einen Wiedererkennungswert zu schaffen, können Sie für Ihr Online Magazin oder ggf. auch existierende Produkte eine Marke anmelden.
Ablauf der Markenanmeldung
Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
In einem ersten kostenfreien Beratungsgespräch wählen wir die richtige Marke für Ihr Unternehmen aus.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Die Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke muss überprüft werden. Im Rahmen der Überprüfung führen wir eine Bekanntheitsschutzprüfung sowie eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durch.
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Im letzten Schritt tragen wir Ihre Marke in das Markenregister ein. Sie genießen ab diesem Zeitpunkt einen Markenschutz von zehn Jahren. Diesen können Sie immer um zehn weitere Jahre verlängern.
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Sie können Ihr Unternehmen mit einer eingängigen Wort- oder Bildmarke schützen. Sie können auch Ihre speziellen Dienstleistungen markenrechtlich schützen lassen. Sie erlangen damit einen Wiedererkennungswert und ein Alleinstellungsmerkmal für Ihr Unternehmen und schaffen so eine Corporate Identity.
Deutsche Marke anmelden
Wir empfehlen unseren Mandanten die Anmeldung einer DE Marke, wenn die Kundschaft sich für gewöhnlich in Deutschland befindet. Nach Anmeldung der Marke haben Sie die Möglichkeit, gegen Rechtsverstöße in ganz Deutschland vorzugehen.
Erstreckt sich Ihr Kundenkreis über mehrere Mitgliedstaaten der EU, können Sie auch eine EU Marke anmelden. Analog zur deutschen Marke können Sie gegen Verstöße Ihres Markenrechts dann in allen Mitgliedstaaten der EU vorgehen.
Online Magazin gründen – negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Der Ruf Ihres Online Magazins ist essentiell für Ihren Vertrieb. Eine schlechte Online-Bewertung kann daher einen schlechten Einfluss auf Ihren Geschäftserfolg haben.
Bekannte Bewertungsportale sind z.B.
Google,
Jameda,
Yelp,
Facebook oder
Proven Expert.
In manchen Fällen kann eine schlechte Unternehmensbewertung gelöscht werden – denn oft spiegelt Sie lediglich das Empfinden des Kunden wieder, nicht aber die Realität.
Bedeutung von Online Bewertungen
Das wichtigste Bewertungsportal im Internet ist Google. Aber auch im Übrigen achten viele Verbraucher bei einem Kauf von Produkten oder Dienstleistungen auf die Online-Bewertungen des Anbieters.
So löschen Sie schlechte Bewertungen im Internet
Oft können Sie erfolgreich gegen eine negative Bewertung im Internet vorgehen, denn nicht jede Bewertung wurde rechtmäßig hinterlassen. Eine Bewertung ist dann nicht rechtmäßig, wenn sie sich mindestens zu einer der nachfolgenden Kriterien zuordnen lässt:
Unwahre Tatsachenbehauptung: Der Inhalt der Bewertung entspricht nicht der Wahrheit. Dies ist z.B. auch dann der Fall, wenn der Bewertende gar kein Leser Ihres Online Magazins ist bzw. war.
Beleidigung oder andere strafrechtliche Relevanz: Gegen Bewertungen, die Sie beleidigen oder strafrechtlich anderweitig treffen, können Sie vorgehen. Ein klassischer Fall wäre die Verwendung von Schimpfwörtern.
Gefälschte Bewertungen: Manche Bewertungen sind gefälscht – z.B. von Konkurrenten. Auch diese Bewertungen sind seitens des Portals zu löschen.
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Ablauf der Löschung einer negativen Online Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Sie senden uns den Text Ihrer negativen Bewertung mit der zugehörigen URL und Ihrer Beschreibung des Sachverhalts per E-Mail (unternehmer@anwalt-kg.de) zu. Sie können uns auch über unserKontaktformularerreichen oder uns zu einer kostenfreien telefonischen Erstberatung anrufen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
In diesem Schritt überprüfen wir kostenlos, welche Erfolgsaussichten die Löschung der negativen Bewertung hat. Das Ergebnis teilen wir Ihnen selbstverständlich mit.
Auf Ihren Wunsch hin beauftragen Sie uns über unser Auftragsformular. Die Rechtsabteilung des jeweiligen Bewertungsportals wird dann von uns mit einem sogenannten anwaltlichen notice-and-take-down-letter angeschrieben. Sie zahlen pro Bewertung nur ein einmaliges Pauschalhonorar.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Sehr oft wird die Bewertung auf unser anwaltliches Schreiben hin durch das Portal gelöscht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen Ihrem Unternehmen und Ihrer Kundschaft.
Die Erstellung von AGB bringt Ihrem Online Magazin diese Vorteile:
Standardisierung und Optimierung Ihrer Verkaufsprozesse,
Schaffung eines für Sie günstigen rechtlichen Rahmens und
Rechtssicherheit.
Ihre Regeln für Ihr Online Magazin
AGB behandeln die Beziehung zu
Ihren Kunden,
Ihren Lieferanten und
sonstigen Stakeholdern Ihres Unternehmens.
Mit der Erstellung Ihrer individuellen AGB können Sie den rechtlichen Rahmen all Ihrer Geschäftsbeziehungen festlegen. Sie können damit sogar die Haftung für bestimmte Geschäftsvorgänge ausschließen.
Typische AGB Inhalte
Bei der Erstellung von AGB sollten folgende Aspekte beinhaltet sein:
Vertragssprache
Geltungsbereich
Konditionen des Vertragsschlusses
Preise
Zahlungsbedingungen, Fristen und Verzugsregeln
Lieferbedingungen
Eigentumsvorbehalt
Widerrufsbelehrung
Umgang mit Transportschäden
Gewährleistungsrecht
Haftung
Anwendbares Recht
Gerichtsstand
Lizenzrecht
Ablauf der Erstellung von AGB
Schritt 1
Sie beschreiben Ihr Geschäft und wir führen eine Prognose durch.
Schritt 2
Wir erstellen Ihre AGB.
Schritt 2
Schritt 3
Sie können nun rechtssicher mit Ihrem Online Magazin arbeiten.
Unter Umständen sind Sie zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtet. Als Voraussetzung dazu müssten Sie zunächst personenbezogene Daten erheben und speichern. Sollten Sie z.B. Abonnements oder andere kostenpflichtige Artikel vertreiben, ist dies regelmäßig der Fall.
Ein Online Magazin könnte zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sein, wenn
im Unternehmen eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten stattfindet. Zusätzlich müssten mindestens neun Mitarbeiter beschäftigt sein. Bereits die Verwendung von Computern ist als automatisiert zu klassifizieren (§ 4f Abs. 1 Satz 3 BDSG)
die automatisierte Datenverarbeitung Teil Ihres Geschäftsmodells ist (§ 4f Abs. 1 Satz 5 BDSG)
Sollte Ihr Businessplan es vorsehen, sollten Sie neue Mitarbeiter bereits zur Gründung Ihres Online Magazins einstellen. Auch im wünschenswerten Fall, dass Sie mit Ihrem Online Magazin expandieren möchten, sind neue Mitarbeiter zu akquirieren.
Diese Arten von Arbeitsverträgen sind dabei relevant:
Vollzeit
Teilzeit
Jobsharing
Minijob
Werkstudent
Ausbildung
Praktikant
Typische Klauseln des Arbeitsvertrages
Arbeitszeit und Arbeitsort
Aufwendungen
Beginn und Befristung
Geheimhaltung
Gesundheitliche Überprüfung
Herausgabe von Arbeitsmitteln
Kleidung
Krankheit
Kündigung
Nebentätigkeit
Vertragsparteien
Probezeit
Tätigkeitsbeschreibung
Überstunden
Urlaub
Vergütung
Wettbewerbsverbot
Exkurs: Online Magazin abwickeln und schließen
Schon zu Beginn Ihres Gründungsprozesses sollten Sie sich auch mit unliebsamen Angelegenheiten – wie der Abwicklung und Schließung Ihres Online Magazins – befassen. Denn die Schließung eines Unternehmens kann wirtschaftlich Sinn machen oder sogar gesetzlich vorgeschrieben sein. Oft treten die zwei nachfolgenden Szenarien auf, wenn Ihr Online Magazin wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist:
Insolvenz: Ihr Online Magazin hat Schulden, die nicht mehr beglichen werden können.
Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit: Ihr Online Magazin hatte nur mäßigen wirtschaftlichen Erfolg und soll deshalb geschlossen werden.
Insolvenz bei Schulden des Online Magazins beantragen
Eine Insolvenz ist dann anzumelden, wenn Ihr Online Magazin untilgbare Schulden angesammelt hat. Als Gründer einer UG oder GmbH haben Sie nicht zu erwarten, dass Sie mit Ihrem persönlichen Vermögen haften.
Ist Ihr Online Magazin jedoch in Form eines Einzelunternehmens gegründet worden, sollten Sie mit der Privatinsolvenz rechnen. Sie können in diesem Fall eine Restschuldbefreiung nach drei, fünf oder sechs Jahren beantragen.
Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit
Eine Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit kann dann beantragt werden, wenn Ihr Unternehmen geringere Gewinne einbringt als gedacht. Dies ist nur insofern zulässig, wenn Ihr Online Magazin weder Schulden, noch Vermögen hat. Im Gegensatz zur klassischen Liquidation ist dieses Verfahren preiswerter, es kostet statt ca. 3.000 Euro nur 1.000 Euro. Ihr Online Magazin kann binnen 3 Monaten aus dem Handelsregister gelöscht werden.
und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
Prinzipien
KOSTENFREIE ERSTBERATUNG & PRÜFUNG
Kostenfreie Erstberatung oder Überprüfung Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.
SCHNELL & EINFACH
Wir kümmern uns um Ihren Unternehmensrechtsfall – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
RECHTSSICHERHEIT
Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
PREISTRANSPARENZ
Im Falle eines Pauschalhonorars begleiten wir Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
SPEZIALISIERUNG
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
LANGFRISTIGKEIT
Die Betreuung Ihres Falls ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Unternehmensrechts.
Jetzt direkt Ihr Unternehmen gründen lassen!
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