Welche Bausparverträge dürfen gekündigt werden?

Ist die Bausparsumme voll erreicht, darf die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen. Dann ist der Zweck des Bausparens erfüllt.

Wer etwa einen Bausparvertrag über eine Summe von 30.000 EUR abgeschlossen und diese Summe vollständig eingezahlt hat, kann einer Kündigung nichts entgegensetzen. In diesem Sinne haben inzwischen unterschiedliche Gerichte entschieden (z.B. OLG Frankfurt, Urteil vom 2. September 2013 – 19 U 106/13 oder OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Oktober 2011 – 9 U 151/11).

Entgegen der Auffassung einiger Gerichte hat der Bundesgerichtshof am 21.02.2017 entschieden, dass Bausparkassen sich außerdem durch Kündigung von Verträgen lösen können, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind (Urteile vom 21. Februar 2017 – XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16). Entscheidet sich der Kunde nach Erreichen der Zuteilungsreife weiter zu sparen und das Darlehen nicht in Anspruch zu nehmen, so kann die Bausparkasse ihm nach zehn Jahren kündigen.

Voll besparte Bausparverträge dürfen gekündigt werden.
Zuteilungsreife Bausparverträge dürfen nach zehn Jahren gekündigt werden.

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