GmbH gründen mit 12.500 / 25.000 Euro

Hallo !

Ich habe einige Fragen bezüglich der Gründung einer GmbH. Nehmen wir an ich habe 25.000 € in bar. Wenn ich dieses Geld für die Gründung verwende, inwiefern muss das Geld verfügbar bleiben?

Das Geld sollte unter mein Kopfkissen kommen. ABER, was würde passieren, wenn die 25.000 € plötzlich nach der Gründung weg wären?

Muss man dann sofort 25.000 € zur Verfügung stellen oder gehen auch 12.500 €?

Danke sehr!

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wenn Sie eine GmbH gründen, zahlen Sie die Stammeinlage von 25.000 bzw. 12.500 (mit Nachschusspflicht von weiteren 12.500 €) auf das Gesellschaftskonto ein.

    Sie können dieses Geld dann als Geschäftsführer der GmbH komplett für die GmbH verwenden. Allerdings können Sie es nicht “unter dem Kopfkissen” verstauen, sondern sollten nur Ausgaben für die GmbH tätigen oder begleichen damit Ihre Aufwendungen als Geschäftsführer.

    Auch wenn Sie die Stammeinlage verbraucht haben sollten, müssten Sie die 25.000 € nicht wieder “privat” zur Verfügung haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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