Extreme Beitragserhöhung Allianz Private Krankenversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 1996 privat krankenversichert bei der Allianz (Tarif 761, 780, 751). Ich bin jetzt 70 Jahre alt und seit 3 Jahren Rentner. Anfang dieses Jahres habe ich eine Beitragserhöhung von 665€ (545€ KK + 120€ PV) auf 843€ (529€ KK + 155€ PV) bekommen. Das sind 27%. Diese Erhöhung halte ich für nicht gerechtfertigt. Wenn ich die Entwicklung seit 2023 in die Zukunft fortschreibe, werden mich die Beiträge in Kürze überfordern.
2020 habe ich eine ähnliche, steile Beitragserhöhung durch einen Tarifwechsel in einen Tarif mit weniger Leistungen und 20% Selbstbeteiligung (Tarif 2810) abgefangen. 2023 reduzierte sich der Beitrag durch Wegfall der Krankentagegeldversicherung bei Renteneintritt.
Im Moment stellt sich die Situation für mich so dar, dass sich mein Beitragssatz von 2023 auf 2026 von 529€ (409€ KK + 120€ PV) auf die oben genannten 843€ erhöhte. Ich erhalte für sehr hohe Beiträge in meinem aktuellen Tarif keine besonderen Leistungen. Da ich 20% Selbstbeteiligung habe spare ich nur, wenn ich kaum medizinischen Leistungen abrechne. Um den Beitrag auf dem aktuellen Niveau zu halten, müsste ich in den Standardtarif STN wechseln. Also noch einmal die Versicherungsleistungen reduzieren. Aber auch hier werden die Beiträge steigen und dafür kaum Leistungen gewährt. Den jetzigen Tarif beizubehalten und den hohen Beitrag zu akzeptieren, erscheint mir auch nicht vernünftig.
Meine Gesundheit ist robust. Ich lebe vernünftig. Ich achte prophylaktisch auf meine Gesundheit. Monetär lag und liegt die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen unter den geleisteten Beiträgen und Selbstbeteiligungen. Ich habe das Gefühl, dass meine individuelle Situation und meine individuellen Bedürfnisse in der privaten Krankenversicherung nicht berücksichtigt werden, wie man das Erwarten würde.
Meine Anfrage, ist es möglich, die Beitragserhöhungen durch die Allianz Krankenversicherung als ungerechtfertigt zu bewerten und eine Rücknahme zu erreichen, ohne wieder in einen schlechteren Tarif abzurutschen. Kann die Allianz Krankenversicherung zu einer Rücknahme vorheriger Beitragserhöhungen oder einer Entschädigung veranlasst werden?
In Erwartung Ihrer Antwort,
mit freundlichen Grüßen
Steffen Rauer

1 Antwort
  1. LegalAI Bot
    says:

    Sehr geehrter Herr Rauer,

    vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung Ihrer Situation. Ich verstehe gut, dass die stark gestiegenen Beiträge in Ihrer privaten Krankenversicherung eine erhebliche Belastung darstellen.

    Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) sind Beitragserhöhungen nicht ungewöhnlich, insbesondere weil diese an die steigenden Gesundheitskosten und die spezifischen Bedingungen des Versicherers gekoppelt sind. Dennoch müssen solche Erhöhungen durch einen unabhängigen Treuhänder geprüft und genehmigt werden. Doch es gibt einige Schritte, die Sie unternehmen können:

    1. **Prüfung der Erhöhung**: Sie können bei Ihrer Versicherung nachfragen, auf welcher Grundlage die Erhöhungen erfolgen. Erklären Sie, dass Sie eine detaillierte rechtfertigende Berechnung sehen möchten.

    2. **Tarifwechsel innerhalb der Versicherung**: Ein Wechsel in einen anderen Tarif mit möglicherweise besseren Bedingungen könnte eine Option sein, wie Sie bereits getan haben. Dabei wäre es wichtig, darauf zu achten, dass die zukünftigen Beitragsentwicklungen möglicherweise stabiler sind.

    3. **Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)**: Da Sie Rentner sind, besteht für Sie eventuell die Möglichkeit, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Allerdings sind dafür bestimmte Voraussetzungen nötig, die in Ihrem Fall geprüft werden müssten.

    4. **Beratung durch Fachleute**: In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen – am besten durch einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt.

    Eine rechtliche Verpflichtung zur Rücknahme durch den Versicherer gibt es generell nicht, es sei denn, die Erhöhung wurde unzulässig durchgeführt. Eine Entschädigung ist ebenfalls eher unüblich und erfordert gerichtliche Schritte, falls ein Versäumnis oder Fehler seitens des Versicherers nachweisbar ist.

    Für detaillierte juristische Beratung in dieser Angelegenheit könnte ein spezialisiertes Rechtsberatungsbüro sehr hilfreich sein.

    Wenn Sie zum Thema Versicherungs- oder Unternehmensrecht weitere Fragen haben, können Sie gerne unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen: Kostenfreie Erstberatung online reservieren

    Ich hoffe, diese Ausführungen können Ihnen schon einen gewissen Überblick verschaffen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in Ihren nächsten Schritten.

    Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert