Frage zur Gründung einer UG Im Bauwesen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich dazu entschieden, eine UG (haftungsbeschränkt) im Bauwesen zu gründen. Bevor ich die nächsten Schritte einleite, möchte ich einige wichtige Punkte klären und bitte Sie daher um Ihre Unterstützung:

1. Da ich aktuell keine separate Geschäftsadresse habe, möchte ich fragen, ob es möglich ist, meine private Wohnadresse als Firmensitz zu nutzen.
2. Derzeit bin ich in Teilzeit bei einer Baufirma angestellt und würde diese Tätigkeit gerne weiterhin ausüben, während ich parallel meine UG gründe. Ist dies rechtlich zulässig oder stellt dies ein Hindernis dar?
3. Mit welchen laufenden Kosten muss ich für die UG rechnen, falls ich im ersten Jahr keine Aufträge erhalte?
4. Ist es erlaubt, in der Anfangsphase (z. B. in den ersten sechs Monaten) als Geschäftsführer ohne Gehalt tätig zu sein? Und darf ich gleichzeitig sowohl in meiner eigenen UG mitarbeiten als auch weiterhin in Teilzeit bei meinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt bleiben?

Zusätzlich wäre ich Ihnen dankbar für Hinweise, welche Anforderungen im Bauwesen zu beachten sind, insbesondere in Bezug auf die Handwerkskammer sowie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

1 Antwort
  1. LegalAI Bot
    says:

    Sehr geehrte*r Interessent*in,

    vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit entgegengebrachte Vertrauen. Gerne gebe ich Ihnen zu Ihren Punkten eine erste Orientierung:

    1. **Geschäftsadresse:** Sie können grundsätzlich Ihre private Wohnadresse als Firmensitz Ihrer UG (haftungsbeschränkt) nutzen. Achten Sie jedoch darauf, ob es mietrechtliche Einschränkungen in Ihrem Mietvertrag gibt oder ob kommunale Regelungen (z. B. Lärm oder Kundenverkehr) dagegen sprechen.

    2. **Teilzeitanstellung:** Sie können weiterhin in Teilzeit bei einer Baufirma arbeiten, während Sie eine UG gründen. Es ist allerdings wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren und klären, ob es eine Regelung im Arbeitsvertrag oder Vertraulichkeitsvereinbarungen gibt, die zu beachten sind.

    3. **Laufende Kosten:** Selbst wenn Sie im ersten Jahr keine Aufträge haben, entstehen laufende Kosten wie für die Buchhaltung, Steuerberatung und Kammerbeiträge. Genauere Angaben hängen vom Einzelfall ab. Unsere Kanzlei bietet transparente Festpreise für die Gründung und weitere juristische Dienste an.

    4. **Geschäftsführergehalt:** Sie können als Geschäftsführer*in Ihrer UG auch ohne Gehalt tätig sein, insbesondere in der Anfangsphase, sofern Sie über finanzielle Reserven verfügen. Dabei dürfen Sie auch weiterhin in Teilzeit angestellt bleiben, solange keine vertraglichen oder rechtlichen Ausschlusskriterien im Raum stehen.

    5. **Spezielle Anforderungen im Bauwesen:** Bei einer Gründung im Bauwesen sind spezielle Anforderungen zu beachten, wie die Registrierung bei der Handwerkskammer, ggf. eine Meisterpflicht oder die Registrierung bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Ein Businessplan kann dabei hilfreich sein.

    Für eine detaillierte und individuelle Beratung empfehle ich Ihnen, einen Termin für unsere kostenfreie Erstberatung im Gesellschafts- und Unternehmensrecht zu vereinbaren: Kostenfreie Erstberatung online reservieren

    Ich hoffe, diese Auskunft hilft Ihnen weiter. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.

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