Firmenname für GBR
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir führen derzeit die Gesellschaft bürgerlichen Rechts „Al Koudsi Ahmad u. Tang Gia Huy GbR“ und möchten den Firmennamen in „AT-Technik GbR“ ändern.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie anfragen, ob Sie uns bei der Namensänderung unterstützen können.
Wenn es nicht klappt, können wir unseren Firmenname (AT-Technik) Rechtlich sichern?
Außerdem bitten wir Sie um Information, welche Unterlagen für die Durchführung der Änderung benötigt werden.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Gia Huy Tang




Sehr geehrter Herr Tang,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Namensänderung Ihrer GbR. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Vorhaben.
Die Änderung des Namens einer GbR erfordert zunächst einen Gesellschafterbeschluss, in dem die Gesellschafter einstimmig der Namensänderung zustimmen. Danach sollte der Gesellschaftsvertrag entsprechend angepasst werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Namensänderung der Bank und, falls zutreffend, anderen wichtigen Geschäftspartnern und dem Finanzamt mitteilen sollten.
Um den gewünschten Namen “AT-Technik GbR” rechtlich zu sichern, bietet sich die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an. Diese schützt Ihren Firmennamen vor unbefugter Nutzung durch Dritte. Damit verbunden sind allerdings Gebühren und bestimmte formale Kriterien, die der Name erfüllen muss.
Zu den wichtigen Unterlagen, die Sie für die Namensänderung vorbereiten sollten, gehören der aktuelle Gesellschaftsvertrag, der Gesellschafterbeschluss zur Namensänderung und gegebenenfalls ein angepasstes Impressum für Webseiten oder Geschäftsunterlagen.
Wir stehen Ihnen für die Durchführung und rechtliche Absicherung der Namensänderung gerne zur Verfügung und bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an, um das Vorgehen genau auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. Kostenfreie Erstberatung online reservieren
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.