Was versteht man unter der Prospekthaftung bei geschlossenen Fonds?

Der Prospekt eines geschlossenen Fonds ist für den Anleger eine wichtige Informationsquelle. Anhand des Prospekts erfährt der Anleger, wer der Emittent ist und um welche Investition es sich eigentlich handelt.

Zwar ersetzt ein Prospekt kein persönliches Beratungsgespräch, dennoch vertraut der Anleger auf die schriftlichen Produktinformationen und macht diese zu seiner Entscheidungsgrundlage. Enthält ein Prospekt unrichtige oder irreführende Angaben, werden z.B. erkennbare Risiken verharmlost oder gänzlich ausgeblendet, kann ein Anleger, der auf die Richtigkeit des Prospekts vertraut hat, Schadensersatz beanspruchen.

Bei der Prospekthaftung ist zu unterscheiden zwischen der Prospekthaftung im engeren und der Prospekthaftung im weiteren Sinne.

Prospekthaftung im weiteren Sinne

Der Prospekthaftung im weiteren Sinne unterfallen Bankberater und Anlagevermittler, die sich den Inhalt des Prospekts zu eigen machen und die sich bei der Aufklärung des Anlegers der Informationen des Prospekts bedienen. Verwendet also der Berater ein fehlerhaftes Prospekt und wird auf der Grundlage dieses Prospekts eine unvorteilhafte Anlageentscheidung getroffen, kann der Berater aus diesem Grund zu Verantwortung gezogen werden.

Prospekthaftung im engeren Sinne

Die Prospekthaftung im engeren Sinne richtet sich gegen die unmittelbar Prozessverantwortlichen. Dazu gehören die Fondsinitiatoren, die Manager, die Prospektgestalter und die übrigen mit der Erstellung und Herausgabe verantwortlichen Personen. Der Haftung unterliegen auch berufliche Sachkenner, sofern sie nach außen erkennbar an der Auflage des Verkaufsprospekts mitwirken und dabei ein besonderes Vertrauen für sich beanspruchen.

Möglich sind etwa folgende Prospektfehler:

  • Fehlende oder unvollständige Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage (z.B. Totalverlustrisiko bei Insolvenz, unzureichende oder fehlende Sicherheiten, herkömmliche Marktrisiken, Rückzahlungspflichten von Ausschüttungen, Haftung des Anlegers, Aussetzung von Anteilsrücknahmen, Währungsrisiken)
  • Kein Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte
  • Verzerrte Darstellungen über die Geschäftszahlen
  • Verschweigen von belastenden Verbindlichkeiten
  • Unrealistische Prognosen
  • Falsche Darstellung von existierenden Haftungsbegrenzungsklauseln (Non-Recourse Klauseln) in den Verträgen des Fonds mit Dritten
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