Welche Verjährungsfristen gelten bei Kickback-Zahlungen?

Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verschwiegener Kickback-Zahlungen verjährt in der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Anleger Kenntnis von dem Schaden erlangt hat und wird gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem die Kenntnis erlangt wurde. In jedem Fall gilt aber eine 10-jährige Verjährungsfrist. Diese beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Anleger die Beteiligung gezeichnet hat.

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