Was besagt das Tarifwechselrecht gem. § 204 VVG?

Das gesetzlich verankerte Tarifwechselrecht besagt, dass privat krankenversicherte Personen auch nach Vertragsabschluss jederzeit die Möglichkeit haben, den Versicherungsschutz an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um einen gleichartigen Tarif desselben Versicherers handelt.

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