Welche Finanzierungsmöglichkeiten für das Verfahren bestehen?
Die Überprüfung der Vertragsunterlagen, sowie die Erstberatung erfolgen kostenfrei und unverbindlich.
Selbstverständlich können Betroffe zunächst selbst versuchen, die Bank zur Rückerstattung zu bewegen. Weigert sich das Kreditinsitut, die Gebühren zu erstatten, wird die Hilfe eines Anwalts benötigt. Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, prüfen wir, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten tragen muss.
Besteht kein Versicherungsschutz, können wir unseren Mandanten zur Minimierung des Kostenrisikos eine Honorarvereinbarung anbieten.
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