Über welche weiteren Risiken muss bei einem geschlossenen Fonds aufgeklärt werden?
Neben den bereits benannten speziellen Risiken eines geschlossenen Schiffsfonds, muss ein Berater den Anleger auch über die folgenden allgemeinen Risiken eines geschlossenen Fonds aufklären.
a) Verlustrisiko aus Unternehmensbeteiligung
Anleger, die sich an einem Schiffsfonds beteiligen, erwerben mit den Fondsanteilen regelmäßig unternehmerische Beteiligungen. Das bedeutet, dass sie wie ein Unternehmer auch im Risiko stehen. Sie partizipieren nicht nur an den Gewinnen, sondern tragen auch die Verluste. Das kann zum Totalverlust der Einlage führen. Auch das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung muss beachtet werden.
b) Zinsrisiko aus Darlehensverbindlichkeiten
Zur Finanzierung der Schiffsbeteiligung reicht das Eigenkapital der Fondsgesellschaften in der Regel nicht aus. Daher werden häufig auch noch Darlehen bei den Banken aufgenommen. Auch dieses Zinsrisiko trägt der Anleger in der Regel mit. Geraten die Fondsgesellschaften in wirtschaftliche Schwierigkeiten, stellen die Banken die Kredite häufig fällig. Eine Folge davon kann sein, dass die Fondsobjekte verkauft werden müssen. Auch dies ist für die Anleger häufig mit hohen Verlusten verbunden.
c) Währungsrisiko bei Fremdwährungsdarlehen
Nimmt die Fondsgesellschaft Darlehen in anderen Währungen, z.B. US-Dollar, Schweizer Franken oder japanischen Yen auf, oder soll der Anleger seine Einlage in anderen Währungen erbringen, kommt ein Währungsrisiko hinzu und bei Kursschwankungen kann es zu Wechselkursverlusten kommen.
d) Unbekannte Rechtsordnung bei Auslandsinvestitionen
Sind die Fondsgesellschaften nach ausländischen Rechtsordnungen konzipiert, kann dies u.U. zu weiteren Risiken und Haftungsverpflichtungen für die Anleger führen. Auch darüber müssen sie im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aufgeklärt werden.
e) Unwägbarkeiten aus politischen Verwerfungen, Naturkatastrophen und Terrorismus
Grundsätzlich sind Schiffsfonds auch globalen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen ausgesetzt. Besonders deutlich wurde dies durch die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008, die bei etlichen Schiffsfonds zu massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten führte. Risiken können nicht nur durch konjunkturelle Entwicklungen, sondern auch durch politische Umwälzungen, Naturkatastrophen oder immer aktueller auch durch Terrorismus entstehen. Auch über solche Gefahren muss der Anleger ungefragt aufgeklärt werden. Das gilt auch für wirtschaftliche und personelle Verflechtungen, die z.B. zwischen einem Emissionshaus und einer Vermittlungsagentur bestehen und zu Interessenkonflikten führen können.
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