Fahrzeug mit Defekt

Wie verhält sich die Sache mit dem Widerruf, wenn 3 Jahre nach Kauf ein grösserer Defekt am Fahrzeug eingetreten ist (Motorschaden, ohne eigene Schuld) und das Fahrzeug dadurch einen Wertverlust hat?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    war der Vorfall denn noch innerhalb der Garantiezeit? Denn bei einem nicht reparierten Schaden würde der Wertverlust vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Man müsste dann genau durchrechnen, ob der Widerruf noch wirtschaftlich wäre.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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