Wie verhält sich die Sache mit dem Widerruf, wenn 3 Jahre nach Kauf ein grösserer Defekt am Fahrzeug eingetreten ist (Motorschaden, ohne eigene Schuld) und das Fahrzeug dadurch einen Wertverlust hat?
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2019-06-22 22:35:252019-06-22 22:35:25Fahrzeug mit Defekt
1Antwort
Dr. V. Ghendler says:
Sehr geehrter Fragesteller,
war der Vorfall denn noch innerhalb der Garantiezeit? Denn bei einem nicht reparierten Schaden würde der Wertverlust vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Man müsste dann genau durchrechnen, ob der Widerruf noch wirtschaftlich wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
war der Vorfall denn noch innerhalb der Garantiezeit? Denn bei einem nicht reparierten Schaden würde der Wertverlust vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Man müsste dann genau durchrechnen, ob der Widerruf noch wirtschaftlich wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt