Neugründung

Moin,
ich habe vor ein Gastronomiebetrieb zu kaufen und mein Steuerberater/Anwalt stellt sich folgendes Szenario vor:

Der Kauf des Komplexes wird über eine “Besitz-Gesellschaft”, welche eine Gmbh sein soll abgewickelt.
Das Betreiben, welches ebenfalls durch mich erfolgt würde er gerne in einer seperaten GmbH als “Betreiber-Gesellschaft” abwickeln.
Laut seiner Aussage kann man so steuerliche Vorteile ausspielen, indem man zum Beispiel die Pacht/Miete an den Umsatz koppelt und den “Gewinn der Betreiber Gesellschaft mindert”, um Beispielsweise Sonderabzahlungen des Kredites leisten kann,
da der Gewinn der Betreiber-Gesellschaft somit geringer ist und eine geringere Steuerlast anfällt.

Ist dies zutreffend? Oder ist die Steuerlast der “Besitzgesellschaft” in diesem Fall höher, sodass es eigentlich keinen Unterschied macht, ob man 2 oder 1 Unternehmen gründet, da der Aufwand der dahinter steht ja deutlich höher ist als bei nur einer GmbH?

Vielen Dank
Gruß Daniel

1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Fragesteller,

    das von Ihnen angesprochene System zweier Gesellschaften entspricht im Prinzip der Holding Struktur. Die “Besitzer”-GmbH wäre dabei die einzige Gesellschafterin der betreibenden GmbH. Man spricht von Mutter- und Tochter-Gesellschaft. Gewinne der Tochter werden mit den üblichen Steuern, also Körperschaftssteuer (+Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer besteuert. Werden die Gewinne der Tochter dann an die Mutter ausgeschüttet, gibt es die Besonderheit, dass nur auf 5% der Gewinnausschüttung erneut Körperschafts- und Gewerbesteuer anfallen, die restlichen 95% können steuerfrei übertragen werden.

    In Ihrem Fall müsste die Mutter-Gesellschaft den Gewinn aus der Pacht ebenfalls besteuern. Daher ist es schwer von Vornhinein zu sagen, ob durch das angestrebte Modell Steuervorteile erzielt werden können, es käme Entscheidend auf den tatsächlichen Umsatz an. gerne können wir Sie jedoch ausführlich kostenlos zur Gründung Ihrer Holding beraten. Rufen Sie uns dazu einfach für ein Erstberatungsgespräch an, dann können wir die Einzelheiten Ihrer Gesellschaften besprechen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Andre Kraus

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