Stille Beteiligung
Was muß ich tun bzw. die Gesellschaft , wenn kein Betrag eingezahlt werden soll, sondern durch Leistungserbringung die Beteiligung dargestellt werden soll ?
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Sehr geehrter Herr Fragesteller,
zunächst möchte ich Ihnen für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen danken. Grundsätzlich ist die Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts auch durch Einlage einer Dienstleistung möglich vgl. § 706 Abs. 3 BGB. Wie genau eine solche Einlage zu beziffern ist, bzw in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen wird hängt stark vom Einzelfall ab. Leider kann ich aus Ihrer Frage nicht genügend Informationen entnehmen um Ihnen eine verlässliche Antwort zu geben. So wäre es wichtig zu wissen, um welche Rechtsform es Ihnen geht und welche Form der Leistung beabsichtigt ist.
Gerne können wir Ihnen jedoch bei Ihren Fragen weiterhelfen und ausführlich erläutern, was Sie bei der Gründung der Gesellschaft beachten müssen. Rufen Sie uns dazu einfach für ein kostenloses Erstberatungsgespräch an unter:
0221 6777 0050
oder schreiben Sie uns eine Email.
Mit freundlichen Grüßen,
Andre Kraus