Gilt das Widerrufsrecht auch für ältere Kreditverträge?

Verträge, die nach dem 10. Juni 2010, jedoch vor dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, fallen zwar nicht unter die neuen §§ 357 ff, BGB, aber sie sind dennoch widerrufbar. Ob und inwieweit sich das lohnt, hängt in erster Linie davon ab, wie viele Kilometer mit dem fraglichen PKW zurückgelegt wurden. Denn hier muss eine Entschädigung für die Nutzung des Wagens geleistet werden. Diese wird dann von dem Kaufpreis abgezogen. Der Kreditnehmer erhält den verbleibenden Betrag. Folgende Gleichung gibt hier einen Orientierungswert:

Formel für Neufahrzeuge

Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / Gesamtlaufleistung (typischerweise 250 000 Km, bei kleineren Fahrzeugen ca. 200.000, bei großen 300.000)

Formel für Gebrauchtfahrzeuge

Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / (Gesamtlaufleistung – Tachostand bei Kauf)

Nichtsdestotrotz kann sich der Widerruf hier auch rechnen, wenn auch nicht so sehr, wie möglicherweise bei einem jüngeren Vertrag. Eine Prüfung durch unsere Experten verschafft Gewissheit.

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