Für welchen Zeitraum ist die Widerrufsmöglichkeit eröffnet?

Grundsätzlich ist ein Widerruf bei allen Krediten möglich, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Einzige Voraussetzung ist das Vorliegen einer fehlerhaften Widerrufsinformationen. Den Widerrufsjoker zu ziehen, lohnt sich allerdings insbesondere bei Darlehensverträgen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen worden sind. Bei diesen Verträgen muss der Verbraucher nach unserer Rechtsauffassung keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen. In diesem Punkt gibt es allerdings noch keine verfestigte Rechtsprechung. Aber selbst wenn diese verbraucherfreundliche Folge nicht eintreten sollte, lohnt sich der Widerruf bei den meisten Fahrzeugen dennoch. Denn der zu zahlende Ersatz für die gefahrenen Kilometer ist verhältnismäßig gering. Dieser berechnet sich wie folgt:

Formel für Neufahrzeuge:

Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / Gesamtlaufleistung (typischerweise 250 000 Km, bei kleineren Fahrzeugen ca. 200.000, bei großen 300.000)

Formel für Gebrauchtfahrzeuge:

Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / (Gesamtlaufleistung – Tachostand bei Kauf)

Als Faustformel für den Widerruf von Autokrediten gilt: Je weniger Kilometer Sie mit dem Auto gefahren sind, desto eher rechnet sich ein Widerruf.

 

4 Kommentare
  1. M.  K.
    says:

    Gilt der Widerruf auch dann, wenn das Darlehen schon komplett abbezahlt ist?
    (Darlehensbeginn war 09 2014 und letzte Rate war 03 2017. Schlusszahlung 03 2017.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Koch,

      genau, der Widerrufsjoker kann auch noch gezogen werden wenn das Darlehen schon abgelöst ist. Gerne können Sie uns Ihren Vertrag zur Überprüfung an widerruf@anwalt-kg.de schicken.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr KGR Team

  2. Andreas W.
    says:

    Fällt eine Nutzungsentschädigung für Mehrkilometer an?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Wagner,

      das kommt ganz darauf an, wann Ihr Vertrag geschlossen wurde, und ob die Widerrufsbelehrung korrekt ist. Wenn Ihr Vertrag nach dem 13.06.2014 geschlossen wurde und deine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthäölt, sind wir der Auffassung, dass Sie keine Nutzungsentschädigung zahlen müssen. Dies hängt aber immer vom Einzelfall ab.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr KGR Team

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