Kredit überzogen

Sehr geehrte Damen und Herren, 23.06.21

ich lebe von einer Rente wegen voller Erwerbsminderung von 280 Euro monatlich und ergänzende Grundsicherung nach dem SGB XII, von 750 Euro.
Abzüglich der Miete ist das der Regelsatz von Hartz IV.
Ich lebe schon viele Jahre so, mit wenig Geld.
Da ich eine Kreditkarte erhalten habe, habe ich diese in den letzten Monaten genutzt.
Mit 4.000 Euro die ich mir als Kredit besorgt habe.
Ich kann es nur sehr schwer wieder zurückzahlen, die Zinsen sind auch sehr hoch.
Ich trage mich daher mit dem Gedanken an eine Privatinsolvenz.
Können sie mir einen Rat geben ?

mit freundlichen Grüßen
Stefan Vollmershausen

frage zum privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin deutsche und lebe in deutschland habe grade Antrag gestelt wegen Privatinsolvenz.Ich möchte gerne fragen ob darf man Auswanden nach Ausland nach dem Privatinsolvenz eröffnetwird. Und ob die Insolvenzwerwalter oder Anwalt welche hat für mich Antrag für Insolvenz gestelt kann für mich eine Sonderkündigung wegen meine Mievetrag schreiben , da die 1 Jahre vetrag ist und ich müss schnel wie möglich aus diesem wohnung weg.

Mit freundlichen Grüße
Ewa

Sperrung GmbH Konto

Guten Tag,
Ich befinde mich im Insolvenzverfahren mit meiner Einzelfirma und bin GF einer GmbH nun hat der IV das GmbH Konto sperren lassen. Darf er das ?
Danke.
VG

Löschung e.K.

Muss ich meine Firma (e.K.) auch im Handelsregister löschen lassen, wenn nach der Gewerbeabmeldung eine Betriebsverpachtung im Ganzen vorliegt?

P konto

Meine Bank sagt ich brauche eine Bescheinigung darüber das ich Unterhalt zahle um den Freibetrag freigeschaltet zu bekommen, mein Chef weigert sich, an wen kann ich mich da wenden ?

Sparen in der Wohlverhaltensphase ab 01.10.20

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

ich bin auf dem Weg in die Privatinsolvenz und mir stellt sich die Frage, ob ich in der Wohlverhaltensphase unbegrenzt ansparen darf. Ich würde gerne von meinem pfändungsfreien Geld was mir übrig bleibt einen kleinen Teil gewinnbringend anlegen, damit ich, wenn ich aus der Insolvenz bin ein kleines Polster habe. Viel wird es nicht werden können, aber wenigstens etwas. Auch möchte ich einen Teil für notwendige Reparaturen etc. zurücklegen. Ich möchte nicht wieder Schulden machen müssen oder mir von jemandem Geld leihen.

Wie sind da die Richtlinien nach dem neuen Gesetz mit der 3 Jahres Insolvenz.?
Ist das dann Vermögen, das ich abtreten muss? Dann macht das Zurücklegen/Sparen oder Anlegen keinen Sinn.

Weiterhin eine Frage: Wann genau beginnt die Wohlverhaltensphase tatsächlich? Und wann läuft die Zeit generell für die Privatinsolvenz, bereits bei Antragstellung oder erst nach Finale Beschluß durch das Gericht?

Danke für die Beantwortung.

Grüße
Steffi

Verkehrsberuhigter Bereich

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei uns beträgt in der Wohnstraße (Tempo 30 Zone) die Fahrbahnbreite 270 cm zuzüglich der Streifen für Fußgänger 100 cm. Zugelassen sind beidseitiger Verkehr für Kraftfahrzeuge und Radfahrer. Ich dachte, die Mindestbreite einer Fahrbahn ist mit 305 cm festgeschrieben. Meines Erachtens ist dies nach der StVO als Fahrbahn gar nicht ausweisbar, sondern als Sonderfläche. Seit Jahren rege ich die Stadt an, dieses Teilstück (270 cm) in einen verkehrsberuhigten Bereich (Sielstraße) umzuwandeln. Jedoch bisher ohne Erfolg. Wie könnte ich weiter vorgehen? Über einen Tipp würde ich mich sehr freuen.

Sparen während der Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Anwälte,

erst einmal danke, dass es ihre Plattform hier gibt.

Ich bin auf dem Weg in die Privatinsolvenz, der Antrag ist zwar noch nicht durch, aber ich gehe mal davon aus, dass es klappt.

Meine Frage hierzu wäre: Ist es richtig, dass man nach neuem Gesetz nicht mehr ansparen darf oder Vermögen bilden darf? Schenkungen und Gewinne muß man soweit ich weiß auch komplett abgeben. Die Grenze liegt glaube ich bei 200 Euro die man behalten darf, sofern die Schenkung zu einem besonderen Anlaß war wie Geburtstag oder Weihnachten. Ist das richtig.

Ich würde mir gerne was.versuchen zurückzulegen oder gewinnbringend anzulegen, geht das nach neuem. Recht nicht mehr?

Gibt es eigentlich eine Möglichkeit auch jetzt bei den drei Jahren früher aus der Insolvenz zu kommen oder geht das nur dann, wenn man die kompletten Schulden bezahlt und die Gerichtskosten.
Ich frage,nweil ein Freund von mir in ca 1,5 Jahren eine größere Auszahlung bekommt und mir einen Teil geben würde um früher aus der Insolvenz zu kommen.

Er wollte wissen wie da die Konditionen sind.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Grüße
Steffi

Widerruf bereits verkauftes Auto

Ist es auch bei bereits verkauften Autos möglich

Keine Benachrichtigung von Arbeitgebern zum Schutz eines Arbeitsplatzes

Aufgrund gesundheitlicher Vorbelastung und gehobenen Alters befinde ich mich gerade in Kurzarbeit und habe die Absicht, einen zusätzlichen Minijob anzunehmen. Aufgrund besonderer Umstände bin ich aber nicht nur aus Altersgründen gefährdet, einen Arbeitsplatz zu verlieren.
Zum jetzigen Stand wird ein pfändbares Einkommen bei Annahme eines Minijobs nicht erzielt werden, das kann sich aber ändern, wenn ich demnächst zumindest teilweise bei meinem Hauptarbeitgeber wieder eingesetzt werden sollte, oder im Rahmen von Minijobs bald mehr als 450 Euro verdient werden dürfen.
Um meinen zusätzlichen Arbeitsplatz und ggf. daraus auch resultierendes pfändbares Einkommen nicht zu gefährden, habe ich meinen Insolvenzverwalter ersucht, potentielle Arbeitgeber nicht über das Insolvenzverfahren zu informieren, da dieser ja automatisch über die Lohnabrechnungen über pfändbare Anteile informiert würde und das insgesamt erzielte Einkommen bei meinem Hauptarbeitgeber zusammengerechnet wird.
Mein Insolvenzverwalter steht diesem Anliegen jedoch ablehnend gegenüber, obwohl gerade in meinem Alter (ca. 60) der Verlust eines meiner Arbeitsplätze existenzielle Nöte für mich bedeuten kann und meines Wissens die vorgeschlagene Handlungsweise der üblichen Praxis entspricht.
Wie kann ich meinem Anliegen mehr Nachdruck verleihen, zumal meinem Insolvenzverwalter kein Schaden entsteht, da er ja in jedem Fall seinen pfändbaren Anteil bekommen würde.