Zwangsvollstreckung einleiten aus UR ROLLE dem Kaufvertrag und Titel und Verzug/ Betrag Urteil

KP 289.000DM unerfüllt 2020 noch über 123.000EuR des Käufers offen – gepfändeten Lohn wurde abgetreten 2010 auf Unterhalt- aktuell jetzt einbehaltene Miete- RA untätig der Geldpfändung – falscher Pfüb statt Verzug hier HF- Verzug vom Richter Zeitraum präkludiert 12.02.2002 bis 31.07.2006 fortgesetzt Untätigkeit RA 01.08.2006 10vH Jahreszins an Bremer Plus Betrag 21.606,55EUR huetvon sind nur 18.815,62EUR geflossen – Käufer haben sich 2014 ein Teil VU u Endurteil geholt derer eben obiger Betrag nicht geflossen- jetziger RA verweigert die Herausgabe des Urteils mit 725 ZPO aux 2009 – BGH urteilte der umfassenden ZV des RA was und wer kann hier helfen- keine Information über Pfändung dubioser Pfüb ohne Stempel AG- was ist zu tun? Bremer

Privatinsolvenz oder Vergleich

Ich habe Schulden bei 2 Gläubigern (Kreditkarte und Bankkredit)
von ca. 10.000 € (incl. bisher aufgelaufener Zinsen).
Ich erhalte eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe
von 190 € und ergänzend ALG II; zusammen 785 €.
Ab März 2021 erhalte ich die Regelaltersrente. Da diese im Bereich
von ca. 350 € liegen wird werde ich aufstockend Grundsicherung
beantragen, so das insgesamt ca. 750 € herauskommen.
Ich besitze weiter kein Vermögen oder Versicherungen etc.
Meine Frage: Soll ich die Privatinsolvenz beantragen oder versuchen
den Gläubigern eine geringe monatliche Rate anzubieten, z.B. je 25 €?
Die Kosten einer Privatinsolvenz kann ich nicht aufbringen.
Besteht trotzdem die Möglichkeit?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freunliche Grüße

P Konto Status nach 5 jähriger Restschuldbefreihung verwehrt

Guten Tag,
auf Antrag mit Beschluss Insolvenzgericht Antrag auf P Konto Status In Umwandlung normales Konto gestellt.
Sparkasse Heilbronn verwehrt dies mit Begründung frühestens nach 3 Jahren und sauberer Schufa möglich.
Außerdem gibt es Frist für Insolvenzverwalter bis er Konto freigeben muss? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Verfahrenskosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin mit meiner Privatinsolvenz endlich durch, habe jetzt den Bescheid vom Amtsgericht über die Verfahrenskosten erhalten. Ich möchte einen Antrag auf Niederschlagung stellen und benötige dazu Ihren Rat. Ich bin mittlerweile im Ruhestand und beziehe eine Altersrente in Höhe von 1.252,99 Euro.
Davon muss ich allerdings bis zum 15.07.2025 monatlich 30,00 Euro an die ikk classic abführen. Hierbei handelt es sich um “Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung”. Ich habe es offensichtlich versäumt dagegen rechtzeitig Einspruch einzulegen. Weiterhin zahle ich monatlich 51,57 Euro an meine Krankenkasse. Ich habe jahrelang in eine betriebliche Altervorsorge eingezahlt wodurch sich die monatlichen Versicherungsbeiträge an die TKK verringerten. Die Altervorsorge wurde mir im letzten Jahr ausgezahlt und ich muss nun die Differenz der verringerten Beiträge zurückzahlen (darüber wird man bei Abschluss leider nicht aufgeklärt). Meine Frage ist nun, muss ich die Auszahlung meiner betrieblichen Altersvorsorge angeben? In der Privatinsolvenz wurde sie aussen vorgelassen.

Ich bedanke mich im voraus für eine kurzfristige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

WVP und Vermögen mehren

Sehr geehrter Herr Kraus,

zunächst mal vielen dank für Ihr aufschlussreiches Video zum Insolvenzverfahren!

Ich bin in der WVP und habe gelesen, dass man in der WVP mit dem bescheidenen Ersparten
an der Börse mit Aktien handeln darf. Ist das wahr? Wenn ja, wie ist das mit der Steuererklärung?
Hier muss ich ja eventuelle Gewinne angeben und versteuern. Mein Insolvenzverwalter macht auch die Steuererklärung. Kann er das überhaupt von mir verlangen oder bin ich frei in meiner Wahll?
Ich bin Rentner und mache noch einen 450 € Job.

Freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen, Gregorios

Vorfälligkeitszinsen

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor kurzem habe ich einen Artikel gelesen, ich glaube beim Verbraucherschutz-Portal, wo es um ein BGH-Urteil ging.
Dieses Urteil besagte, das Banken Vorfälligkeitszinsen zu hoch bemessen hätten.

Ich habe im September letzten Jahres eine Immobilie verkauft und zwei Darlehen – Immobiliendarlehen und Hypothekendarlehen, um die Grundschuld zu bereinigen, vorzeitig abgelöst. Dadurch wurden mir durch beide Kredite ca. 11.000 EUR in Zins gestellt.

Leider finde ich den passenden Artikel nicht wieder.

Des Weiteren habe ich, angesichts der Pandemie, auch gar nicht getraut, Institutionen zu beauftragen, da ich bei viel kleineren Anliegen schon sehr lange auf Antworten warten musste bzw. noch warte.

Sie schreiben, das der Erstkontakt kostenlos sei.

Ich bin allerdings auch schon in Ihrer Datenbank eingepflegt, hinsichtlich PKV-Urteil des BGH.

Es würde mich sehr freuen, von Ihnen hierzu eine Aussage zu erhalten.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Arends

Schuldenvergleich

Guten Tag,

mein Mann hat vor kurzen die Privatinsolvenz beantragt. Wir beide waren bereits 2011 in die Privatinsolvenz gegangen und meine ist seit 2017 beendet. Meinen Mann wurde die erste versagt.

Nach Beendigung meiner Privatinsolvenz habe ich einen Schufaauszug beantragt und dort einen Eintrag aus 2017 vorgefunden. Dies war mir unbekannt, da wohl mein Mann die betroffenen Briefe zur Hand genommen hatte.
Bei dem Eintrag geht es um eine titulierte Forderung eines Energiekonzerns, bei dem ich als Gesamtschuldner in Anspruch genommen wurde. Vertragsnehmer war jedoch nur mein Mann. Die Forderung wurde wohl nach meinen Recherchen an die Intrum verkauft und wird jetzt von deren Tochtergesellschaft HIT Inkasso eingefordert.
Die geforderte Summe beläuft sich auf 1158€ (Ursprungsforderung 636€, Gesamtsumme laut Vollstreckungsbescheid 923€). Ich habe bereits einen Brief mit einem Vergleichsangebot in Höhe von 200€ gesendet. Ich habe diesen bewusst niedrig gehalten, mein möglicher aufzubringender Betrag wäre 300€. Leider wurde dieser zurückgewiesen und mir wurde stattdessen 950€ angeboten. Ratenzahlungen möchte ich nicht in Betracht nehmen, da ich schnellstmöglich den Schufaeintrag aus der Welt schaffen möchte, da mich die Insolvenz schon sehr belastet hat. Sollte ich nochmals eine Insolvenz auf 3 Jahre beantragen, wäre die benötigte Rückzahlsumme (35%) inkl. Gerichtskosten ca. 700€, immer noch unter der von HIT Inkasso geforderten Summe.
Ich habe ein Nettoeinkommen in Höhe von 1139€ und habe zwei schulpflichtige minderjährige Kinder, somit liege ich weit unter der Pfändungsgrenze (eine Bescheinigung für ein P-Konto habe ich bereits über Sie bestellt).
Ich weiß jetzt nicht, wie ich weiter verhandeln soll, um die Forderung schnellstmöglich in meinen möglichen Rahmen zu begleichen.

Vilen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
S.

Auszahlung Arbeitslohn bei Pfändung

Hallo, bei meinem Mann liegen Pfändungen beim Arbeitgeber vor. Er war über sechs Wochen krank geschrieben, allerdings zwei Krankheiten und somit über den Arbeitgeber lohnfortzahlungsberechtigt. Dies hat die Personalabteilung übersehen und musste Lohnabrechnung korrigieren. Auf den einzelnen Abrechnungen wurde keine Pfändung abgezogen, da er unter dem pfändungsfreien Betrag liegt. Erst beim Auszahlungsbetrag wurde ca. 150 EUR abgezogen. Ist dies rechtens? Ist der einzelne Nettobetrag nicht gültig – oder gilt der Auszahlungsbetrag? Wenn der Arbeitgeber den Fehler nicht gemacht hätte, hätte ich meinen kompletten Lohn. Sind auf das Geld angewiesen!
Danke vorab !!!!! Gruß

Löschung, Auflösung oder Liquidation meiner UG

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte meine UG beenden ohne zu wissen in welcher Form dieses geschehen kann. Bitte um eine Beratung. Laut online Check ist eine Auflösung ohne Sperrzeit wohl nicht möglich, da das EK noch nicht voll eingezahlt ist.
Mit freundlichem Gruß,
Alexander Soares Hegemann

eingetragene UG in gUG umwandeln lassen

Guten Tag!

Meine Mitgründerin und ich haben im August 2019 eine UG in Berlin angemeldet, mit der Idee, sie in eine gUG umwandeln zu lassen. Der Notar hat uns damals eben dies emphohlen. Das erwies sich als falsch, der Gesellschaftsvertrag kam beim Finanzamt nicht durch und wir sind immer noch eine UG. Vor Kurzem haben wir den Gesellschaftsvertrag mit Hilfe von einer Anwältin bearbeitet und angepasst und das Finanzamt hat die Änderungen akzeptiert, daher steht der Gemeinnützigkeit nichts mehr im Wege. Wie sehen dann die weiteren Schritte aus? Der angepasste Gesellschaftsvertrag muss jetzt bestimmt beglaubigt werden und geht an den Handelsregister zur Korrektur, oder? Würden Sie uns dabei unterstützen und welche Kosten würden dann entstehen? Herzlichen Dank!

Beste Grüße
Anna Simitchieva