Haftung für Gewerbesteuer – Stadt will keine Pfändungsfreigrenze anerkennen
Meine Altersrente beträgt 908,66 €. Die Stadtverwaltung meint, dass die Rente in voller Höhe eingezogen werden kann, da ich ja mit meinem Privatvermögen hafte. Es ist kein Bezug auf AO genommen, nur ein Zweizeiler-
Außer meiner Altersrente (bin Jahrgang 1943) habe ich keinerlei Einkünfte.
Gilt der amtliche Leitsatz: “entsprechend § 319 AO sind die Beschränkungen und Verbote, die nach §§ 850 bis 852 ZPO und anderen gesetzlichen Bestimmungen für die Pfändung von Forderungen und Ansprüchen bestehen, sinngemäß einzuhalten” nicht mehr?
Wovon soll Miete und Lebensmittel bezahlt werden?