Kurzarbeit während Wohlverhaltensphase

Guten Tag,
mein Arbeitgeber hat im März 2020 Kurzarbeit angemeldet;
März und April konnte ich nur noch 50% der arbeiten;
ab Mai befinde ich mich zu 100% in Kurzarbeit.
Muss ich mich jetzt schon nach einem neuen Arbeitgeber umsehen, also Bewerbungen schreiben um meine Restschuldbefreiung nicht zu gefährden?
Ist die 100% Kurzarbeit gleichzusetzen mit den Pflichten die für mich bei einer Arbeitslosigkeit entstehen würden?

Gruß

Inkasso in der Privatinsolvenz

Sehr geehrte RA’e,

ich bin seit 2016 in der privaten Insolvenz.
Nun habe ich einen Brief von einem Inkassounternehmen erhalten. Der Gläubiger ist in meiner Antragstellung mit aufgeführt worden. Nun hat der Gläubiger offensichtlich die Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben. Und von eben diesem Inkassobüro habe ich eine Aufforderung zur Begleichung der Schuldsumme bis zum 06.05.2020 erhalten.
Wie soll ich mich nun verhalten? Soll ich das Schreiben an meinen Treuhänder weiterreichen?
Ich habe mit einem Mitarbeiter des Inkassobüros gesprochen. Also ein richtiges Telefonat kann man das nicht nennen, sehr unhöflich und unsachlich.
Können Sie mir helfen?

Mit freundlichen Grüssen

Elke Sommer

Forderung mit Titel

Guten Tag,
ein Inkasso Unternehmen versucht eine Forderung aus dem Jahre 1993 einzutreiben. Der damalige Gläubiger hatte einen Titel erwirkt und hatte dann aber nichts weiter unternommen um die Schulden einzutreiben. Ich wohne seit 27 Jahren in der selben Wohnung , also am selben Ort und habe von dieser Forderung das erste Mal vor ca. drei Jahre gehört. Nie wurde ich vorher angemahnt. Jetzt versucht das Inkasso Unternehmen seit drei Jahren die Schulden bei mir einzutreiben. Ich habe beim ersten Brief einen Widerspruch eingelegt, aber dann nie wieder auf eine Forderung reagiert. Jetzt wird mir damit gedroht, das ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden soll. Meine Frage ist: Kann es tatsächlich zu kostenplichtigen Zwangsmaßnahmen kommen, oder wird das Recht auf Verwirkung eintreten?
Viele Grüße

Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
kurz zu mir, ich befinde mich seit 02.2016 in der Privatinsolvenz und befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Nach längerer Krankheitsphase wurde ich 2017 Rückwirkend zu 08.2015 berentet. Ich beziehe die volle Erwerbminderungsrente und seit 2018 unbefristet bis zur meine Regelrente im Jahr 2032. Ich habe in meinem Haushalt noch meinen Sohn zum Unterhalt , der im August 2020 seine Ausbildung beendet. Ich bin unter dem Pfändungsfreibetrag und habe ein Pfändungsfreies Konto.Nun zu meiner Frage/n
Ich konnte nie etwas ins Treuhänderkonto von meiner Rente einzahlen, allerdings hat der Treuhänder meine Genossenschaftsanteile gekündigt (ca. ca. 1500,00 €) und aus einem Arbeitsrechtfall wurde von meinem ehemaligen AG an meinem damaligen Anwalt die ca. 4500,00 € gezahlt. Dieser stand oder steht mit meinem Treuhänder in Verbindung, obwohl der Treuhänder sich nie auch meinem Anwalt gegenüber äußert. Im 02.2021 wäre ja das 5te Jahr um. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Muss ich einen Antrag stellen auf Verkürzung? Reicht das Geld für die Verfahrenskosten aus? Was muss ich noch berücksichtigen?
Hoffe ich konnte einen kleinen Einblick geben und sie mir mit ein paar Antworten helfen.

Firmengründung zwecks Immobilieninvestments

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte ich Ihnen bereits vorab für Ihre Zeit und Mühen danken. Ein solcher teilweiser kostenloser Service ist heutzutage nicht unbedingt selbstverständlich.

Kurz zur Situation:

Ich bin dabei mit einem Partner einen Immobilienbestand aufzubauen. Vor dem ersten Investment ist jedoch noch die grundlegende Weichenstellung zu prüfen.

Um Steuervorteile zu generieren wäre generell zunächst die Eröffnung einer GmbH bzw. UG Holding mit einer UG oder GmbH als Tochtergesellschaft angedacht.

Zum Einen würden wir gerne erfahren, ob es aus Kostengründen Sinn machen würde die ersten Einheiten auf privater Ebene zu erwerben und diese dann zu einem späteren Zeitpunkt in die Gesellschaft zu transferieren. (Firmen- und Buchhaltungskosten vs. Zahlung von doppelter Grunderwerbssteuer und Notarkosten) oder ob hierfür der Einsatz einer GbR sinniger wäre, da hier die Grunderwerbssteuer bei der Übertragung entfallen würde.

Zum Anderen wäre noch die Frage offen, wieviel Stammeinlage für eine GmbH und GmbH-Holding mindestens zu leisten wäre.

Ferner war auch ein Gedanke, dass Ganze mit einer GmbH & Co KG zu realisieren.

Nochmals Vielen Dank für Ihre Hilfestellung vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Jänsch

Corona Sonderzahlungen

Ich habe heute meine Lohnabrechnung bekommen. Ich arbeite im Handel und habe mich über eine Sonderzahlung von meinem Arbeitgeber gefreut. Leider wurden mir der volle Steuerfreie Betrag gepfändet. Ich habe im netz leider nix dazu gefunden. Wie ist dies rechtlich zusehen ? Darf der insolvenzverwalter die Sonderzahlung einbehalten ? Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase.

Mit freundlichen Grüßen

Schuldenregulierung

Hallo zusammen,
ich bin ziemlich verzweifelt und erhoffe mir ein paar Antworten auf meine Fragen.

Kurz zu meiner Situation die etwas Komplex ist:

2017 bin ich zu meinem damaligen Partner nach Duisburg gezogen um ein neues Leben zu beginnen. Bisher waren durch meinen gut bezahlten Job meine Schulden nie ein Problem.
Leider bin ich 2018 eines besseren belehrt wurden und durch meinen Ex Partner erkrankt.
Ich bin aus der gemeinsamen Wohnung ( leider stand ich nicht mit im Mietvertrag ) verwiesen wurden, ich habe aufgrund von gesundheitlichen Problemen meinen Job verloren und konnte aufgrund von Krankengeld meinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.
Ich habe mich an die Städtische Schuldnerberatung gewendet um da irgendwie eine Lösung zu erhalten. Leider haben die sehr wenig für mich getan, sodass mir nur eine Privatinsolvenz nahe gelegt wurde.
Dies wollte ich allerdings vermeiden, da ich ansonsten Beruflich ( wegen einwandfreier Schufa ) nicht weitergekommen wäre.
Ich habe meine Schuldnerberatung gewechselt ( in der Hoffnung eine Schuldenregulierung hinzubekommen ). Mittlerweile habe ich denn Eindruck, das ich ziemlich gelinkt werde.
Es wurde mir gesagt ( Anfang 2019 ) das die es innerhalb eines halben Jahres hinbekommen und ich lediglich 150.- bezahlen muss.
1. Wurde 09/19 mit der Regulierung erst begonnen ( seit 11/2019 fließen kleine Beträge an meine Gläubiger Insgesamt ca 90 € wobei ich 170 € bezahle )
2. Mir wird nicht mitgeteilt, wofür der Rest ist bzw wohin die Beträge a 150 vom 01/2019 – 11/2019 geflossen sind
3. Es werden immer höhere Beträge verlangt, wenn der Gläubiger sich auf nichts einlässt
4. Ich habe wegen der Privatinsolvenz nachgefragt, auch hierfür soll ich wieder bezahlen.

Also alles in allem sehr merkwürdig.

Vielleicht können sie mir weiterhelfen und mir denn ein oder anderen Tipp geben.

Vorab vielen Dank und herzliche Grüsse

Tanja

auto leasing wiederrufs klauel

Hallo wir hatten 2008 ein auto leasing bei opel sigg abgeschlossen was wir juni 2018 an opel zurück gaben und uns ein anderes geleast haben was jetzt im juni ausläuft würde diese wiederrufsklausel auch für beide verträge gehen das man nachschaut ob es der fall is. Würde mich über eine info freuen.

Mit freundlichen Grüßen

VW Tiguan / im April 2018 gebraucht gekauft von privat

Sehr geehrtes Anwalt-Team,

ich habe im April 2018 einen gebrauchten Tiguan gekauft.
Bei der Register der Musterfeststellungsklage habe ich mich letztes Jahr rechtzeitig eingetragen.

Da ich der Meinung bin, dass der erhebliche Wertverlust erst in dem Zeitraum nach dem Kauf entstanden ist, sehe ich den finanziellen Schaden bei mir.

Im Schreiben von VW zur Musterfeststellungsklage liest es sich so, als wenn man den Wagen bis zum 01.Jan 2016 gekauft haben muss, um Ansprüche geltend machen zu können. Das wurde in einem Anruf bei VW auch so wieder gegeben.

Falls eine Abtretungserklärung des Vorbesitzers weiter helfen würde, könnte ich mir vorstellen, dass dieser mir daswohl ausstellen würde.

Sehen Sie Chancen auf einen Erfolg ?

MfG Harry

Vergleichsangebot VW

Ich habe an der Musterfeststellungsklage teilgenommen. Von VW habe ich nun einen Vergleichsvorschlag bekommen. Gerne würde ich Diesen annehmen. Dafür benötigt VW entweder den Fahrzeugbrief
oder den Kaufvertrag. Da ich das Auto inzwischen verkauft habe und leider keine Kopie des Fahrzeugbriefes besitze müsste ich den kaufvertrag vorweisen. Dieser Kaufvertrag läuft jedoch auf den Namen meines Ehepartners. Im Fahrzeugbrief stand mein Name. Lt. Aussage von VW würde ich damit die Bedingungen nicht erfüllen und hätte somit keine Ansprüche mehr. Was kann ich dagegen unternehmen? Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Petra Ezel