Privatinsolvenz und Steuern
Ich bin in der Altersteilzeit und in Privatinsolvenz Der Pfändungsbetrag wurde anhand meines Betriebsnetto und dem Aufstockungsbetrag( Brutto, wird nachträglich versteuert) ermittelt.
Da der Aufstockungsbetrag steuer- und sozialversicherungsfrei ist aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs.1 Nr.1g EStg) unterliegt, muss im Folgejahr Steuern nachgezahlt werden.
Ich verstehe nicht das ich jetzt noch die Steuern für den Aufstockungsbetrag nachzahlen muss, müsste der nicht aus der Insolvenzmasse gezahlt werden weil in dieser auch eingezahlt wurde. Wäre ich nicht in der Altersteilzeit müsste ich auf mein Netto keine Steuern nachzahlen.
Können sie mir darauf eine plausible Antwort darauf geben?