Sozialversicherung – Arbeitnehmeranteile

Haftet der GF persönlich bei Insolvenz der GmbH auch für die angefallenen Säumniszuschläge auf die Arbeitnehmeranteile (bereits bezahlt)

App AGBs und Rechtstexte

Hallo, ich bin nach der Suche nach einer Kanzlei die mir bei der Erstellung der AGBs und Rechtstexte hilft. Bitte sehen Sie angefügt die Details. Ich würde mich über eine Preiseinschätzung freuen:

Unternehmen:
Das Unternehmen ist eine GbR von mir und meiner Ehefrau

Produkt:
Das Produkt ist eine Mobile App für Android und iOS, welche Nutzern eine Art Checkliste bereitstellt an Hand der die Babysicherheit der eigenen Wohnung geprüft werden kann.
Nachdem ein Nutzer eine Checkliste beantwortet hat, werden dem Nutzer Empfehlungen angezeigt wie er durch bestimmte Aktionen (Z.B. Sicherem Verstauen von gefährlichen Gegenständen) und durch den Kauf von Produkten (z.B. Kindersicherungen) sein zuhause kindersicherer machen kann. Die in der App beworbenen Produkte verlinken zu Affiliate Partner Seiten wie z.B. Amazon.de oder amazon.com, wodurch die App monetarisiert wird.

Fragen und Anmerkungen
– Die App soll in Deutschland und den USA starten. AGBs und andere Rechtstext werden auf Englisch und Deutsch benötigt
– Die AGBs sollen sicher stellen, dass die Informationen aus der App nicht ohne Erlaubnis wiederverwendet werden dürfen (Copyright)
– Die AGBs sollen möglichst sicher stellen, dass keine Haftung für die Korrektheit der Informationen etc. besteht um so gut wie möglich sicher zu stellen, dass keine Ansprüche
geltend gemacht werden können wenn sich ein Kind trotz der Hinweise in der App oder auf Grund der App Hinweise verletzt.
– Die App nutzt “Amplitude” um Nutzerverhalten zu tracken. Allerdings werden keine personenbezogenen Daten wie IP Adresse oder Email adressen gespeichert. Zumindest zu Beginn nicht.
– Eine kleine Webseite welche die App bewirbt werde ich eventuell auch starten. Diese App würde Google Analytics nutzen. Welchen Aufpreis hätte es die Rechtstexte auch für die Website gütlig zu machen? Können Website und App die gleichen Texte nutzen?

MfG
Kai von Grambusch

Preise

Ich überlege gerade ein Kleinanzeigen Portal zu eröffnen, da ich oft darauf angesprochen werde. Wie viel würden denn die AGB kosten, wenn sie jene für mich erstellen ?

Es sieht dann so ähnlich bei mir aus wie bei Ebay Kleinanzeigen.

Aufbewahrung der Insolvenzunterlagen

Guten Tag,
meine Frage ist, wielange sollte man nach der Restschuldbefreiung seine gesamten Insolvenzunterlagen ( Schriftverkehr mit dem Gericht, Treuhänder, Gläubigern usw.) aufbewahren. Oder kann dann alles vernichtet werden. Was ist ratsam? Danke für ihre Antwort

Wideruf K50-2164994

Gutten tag ich muchte kundigen von meine auto kredit Citroen c4 pikaso blue HDI

ramadan syuleymanov

 

Beratung bezüglich (Privat)Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei meiner Recherche im Netz bezüglich Insolvenz bin ich auf Sie aufmerksam geworden und würde ihnen gerne kurz meinen Fall schildern:

Ich habe mich im Jahr 2013 mit meinem Online Shop „Foto-Fischer” selbstständig gemacht. Ich betreibe den An- und Verkauf gebrauchter Fototechnik und Zubehör. Ich bin Einzelunternehmer und habe kein Ladengeschäft und keine Mitarbeiter. Der Verkauf läuft hauptsächlich online.

Die Geschäfte liefen über die Jahre immer besser und mit der Aufnahme meines ersten Kredites über 60000€ bei der Sparkasse konnte ich Umsatz und Gewinn noch einmal deutlich steigern. im Jahr 2019 stand nun die erste große Steuerzahlung inkl. Vorauszahlung an. Da mich meine Steuerberaterin schon frühzeitig auf die anstehenden Forderungen aufmerksam machte, legte ich den entsprechende Betrag beiseite. Da ich das Geld nicht auf dem Bankkonto „ parken” wollte, beschäftiget ich mich ausgiebig mit der Aktienanlage und investierte das Geld letztendlich in Aktien. Im laufe des Jahres 2018 halbierte sich jedoch der Wert meines Depots, sodass ich entschied noch mehr Geld von meinem Geschäftskonto abzuziehen um den Verlust wieder auszugleichen. Leider baute ich den Verlust weiter aus, sodass sich dieser aktuell auf knapp 80000€ beläuft. Die Forderungen des Finanzamtes und der der Stadt konnte ich gerade so mit weiteren Krediten bezahlen. Darüber hinaus blieb jedoch kein Geld übrig um Ware zu kaufen und um mein Geschäft weiter betreiben zu können. Die monatlichen Ausgaben stiegen jedoch auf Grund diverser Forderungen weiter an.

Aktuell bin ich nicht mehr in der Lage mein Geschäft weiter zu betreiben und sehe mich gezwungen Insolvenz anzumelden. Ich bin auf Grund der vielen Informationen bezüglich des weiteren Vorgehens jedoch verunsichert und würde mich über ein Beratungsgespräch und/oder eine kurze Rückmeldung per Mail freuen.

Tel.:

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Fischer

Restschuldbefreiung und Überschuss

Guten Tag,
ich hoffe sehr, dass Sie mir meine Frage beantworten können.
Meine Insolvenz wurde vor dem 01.07.2014 eröffnet, sodass ich noch in das “alte Recht” hinein gefallen bin. Nichts desto trotz, konnte ich im März d. J. die Gläubiger zu 100 % bedienen. Seit dem wurden weiterhin pfändbare Gehaltsanteile abgetreten. Ich habe einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Der Beschluss wurde am 12.09. d. J erteilt und meine Insolvenz ist vorzeitig beendet worden. Auf Nachfrage beim Treuhänder, wann ich mit der Rückzahlung der zuviel abgetretenen Beträge rechnen kann, kam keine aussagekräftige Antwort, eher wurde ich darum gebeten, von weiteren Anfragen abzusehen.
Können Sie mir sagen, wie es in der gängigen Praxis aussieht? Wie lang kann der TH sich Zeit lassen den Überschuss zurück zu zahlen?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße

Stille Beteiligung

Guten Abend,

kann eine stille Beteiligung auch so konstruiert werden, dass ein fester Zinssatz, z. Bsp. 4%, zahlbar jeweils zum Quartalsende, und dann ein begrenzter Bonus bzw. Gewinnbeteiligung am Ende des Jahres, vereinbart wird. Und die schon gezahlten Zinsen dann angerechnet werden auf die Gewinnbeteiligung?

Vielen Dank.

Holding für eine bestehende AG?

Hallo,

Es soll schwierig sein für eine bestehende Kapitalgesellschaft eine Holding zu gründen.

Stimmt es?

LG

Andy

vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Bei meinem Mann läuft das Privatinsolvenzverfahren seit 09.06.2015, jetzt hat er den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren gestellt.Da ja am 09.06.2020 die 5 Jahre um sind und er ja den Antrag innerhalb der 5 Jahresfrist stellen muss. Jetzt wurde der Antrag vom Gericht zurückgewiesen, da der Antrag verfrüht gestellt wurde. Wann muss er denn nun wirklich den Antrag stellen, damit er in den Genuss kommt, nach 5 Jahren die Restschuldbefreiung zubekommen. Ist es ratsam dann den Antrag , wenn am 09.06.2020 die 5 Jahre um, kurz ( 1 Monat ) davor oder erst danach zustellen. Nach dem 09.06.2020 wäre für doch nicht mehr innerhalb der 5 Jahresfrist. Wir wollen doch nichts falsch machen, nur wegen Formfehler. Ich hoffe Sie können uns helfen. Danke für ihre Antwort.