Sehr geehrtes RA.Team, folgendes liegt mir auf der Seele…
befinde mich seit 03/2021 in Privatinsolvenz…
Von meinem bisherigen Gehalt wurden ca. 113 Euro laut Pfändungstabelle mtl. gepfändet, sowie eine privelegierte Pfändung von ca. 300 Euro monatlich wegen unerlaubter Handlung. Insgesamt bleiben mir gerademal noch 950,–Euro netto. Dazu jetzt meine Fragen..
1. die 113 Euro werden demnächst an den Treuhänder wahrscheins abgeführt, doch was passiert mit
der privelegierten 300 Euro ; kommen diese wieder mir zu Gute, oder zieht das der Treuhänder auch ein?
2. bezieht sich auf meinen Lebenspartner; (auch in Pr.Insolvenz, ausgesteuert seit 10/2020), z.Zeit
noch arbeitsunfähig, und bezieht Nahtlosigkeitsgeld ;…bekommt event. Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt.
Frage : Wie verhält sich das mit der angemessenen Arbeitsuche im Insolvenzfalle(falls LTA abgelehnt)
Muss er das, oder ist noch… ” krank ist krank “- – – angesagt ?!?
Ihrer Beantwortung wäre ich Ihnen sehr dankbar…
LG Kojak
Archive
Spanische Insolvenz oder EU Insolvenz
/1 Kommentar/in /von Frage StellerWer beantragt mir die spanische Insolvenz?
Gibt es eine EU Insolvenz in dem man nach 6 Monaten schuldenfrei ist?
Danke
Verkauf vor Insolvenz
/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage StellerMein Mann ist in einer Privatinsolvenz. Meine Frage wieviele Jahre wird er zurück verfolgt? Wenn ich ihm vor 4 Jahren mit Kaufvertrag etwas abgekauft habe, muss er das jetzt angeben und wird es mir abgenommen?
Vielen Dank für eine Antwort
Gehaltspfändung bei mehreren Arbeitgebern
/4 Kommentare/in Schuldnerberatung /von Frage StellerLieber Herr Kraus,
ich bin in einer etwas merkwürdigen Situation. Ich habe insgesamt 3 Arbeitgeber. Stelle 1 in TZ Steuerklasse 2, Stelle 2 Minijob, bei dem ich ca, 350,00 € monatlich verdiene. (Diese beiden Arbeitgeber sind offiziell unabhängig voneinander, gehören “inoffiziell” aber zusammen). Zusätzlich habe ich noch eine winzigen Job auf Skl. 6, also AG 3.
Alle 3 sind sehr kleine Betriebe, die die Gehaltsabrechnung selbst machen bzw. teilweise fällt das sogar in meinen Zuständigkeitsbereich. Mit Gehaltspfändungen hat noch niemand Erfahrungen gemacht.
Im Pfändungs- und Ü-Beschluss ist festgelegt, dass alle 3 Einkommen zusammengerechnet werden sollen. Der Pfändungsfreibetrag soll voranging aus Job Nr. 1 befriedigt werden.
So weit so gut. Nach meinen Berechnungen gibt es eine kleine Summe an den Gläubiger abzuführen – aber wer muss das machen? AG 2 oder 3?
Mir wäre 3 am liebsten, aber kann man sich das aussuchen?
Es wäre toll, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten, damit ich meinen AG soviel Ärger/Aufwand wie möglich ersparen kann.
Vielen Dank!
Privatinsolvenz
/3 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage StellerSehr geehrte Damen und Herren,
Meine Frage stelle ich für meinen Sohn in Berlin.
Er hatte eine schon Insolvenz Nun sind wieder 60000 € aus seiner Obdachlosigkeit zugenommen. Er hat nun feste Arbeitsstelle.
Frage: Wie lange muss er warten dass er einen neuen Insolvenz Antrag stellen kann
Löschen der Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg
/1 Kommentar/in Löschung der Firma eines eingetragenen Kaufmanns /von Frage StellerKann ich das selbst machen oder nur von einem Notar? Wenn vom Notar- was würde es mich kosten?
Business Investment
/0 Kommentare/in Markenrecht /von Frage StellerI wanna open pizza business in German
Kürzung der Pfändungsfreigrenze
/1 Kommentar/in Insolvenzrecht /von Frage StellerSehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in 2017 Insolvenz angemeldet. Da ich seit einigen Monaten mehr Geld verdiene, hat die Insolvenzverwalterin beim Amtsgericht die Senkung der Pfändungsfreigrenze beantragt und auch per Beschluss bewilligt bekommen, und zwar in der Form, dass meine Kinder nur noch zu je 1/2 und meine Frau gar nicht mehr berücksichtigt werden. Macht es hier Sinn dagegen vorzugehen?
Meine weitere Frage hierzu ist, ob es für mich nachteilig wirken kann, wenn ich mit der Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden “heruntergehe”. So könnte ich den “Betreuungsunterhalt” dann auch tatsächlich erbringen, da beide Kinder Schulkinder sind und das Homeschooling eine intensivere Betreuung erfordert.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen
Firmengründung
/1 Kommentar/in GmbH & Co. KG Gründung /von Frage StellerHabe eigentlich 2 persönliche Unternehmen. 1. Physiotherapie
2. Vermietung Ferienwohnungen
Könnte ich beide Unternehmen mit einer GmbH & CoKG führen und meinen dazugehörigen Imobilienbesitz einbinden?
Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Holger P.
Grundbucheintrag
/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage StellerSehr geehrte Damen und Herren,
Meine Frage an Sie.
Bin kein Eigentümer von unserem Grundstück mehr,aber es sind noch Sicherungshypothek und eine Zwangshypothek im Grundbuch eingetragen.Das Grundstück gehört jetzt meinem Sohn ,nun will ich in Privatinsolvenz gehen.,Kann der Insolvenzverwalter das dann verwerten .
Und versteigern?Die Eintragungen sind in der Zeit getan als ich noch Eigentümer war.
Es wäre schön wenn sie mir Mal helfen können.
Besten Dank Bärbel V.
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