Mandant seid August bei Ihnen mein anliegen wurde nicht bearbeitet

Sehr geehrte Herrn Kraus und Ghendler,

ich bin seid August bei Ihnen Mandat in Köln .Wie ich erfahren habe ,wurde meine Akte überhaupt nicht bearbeitet ,sodass ich kurz vor der Vollstreckung stehe.Ich habe meinen Beitrag von 990-, Euro im August schon bezahlt.All meine Daten habe ich auch im August abgegeben.Andauern ändert sich der Anwalt .Ich bitte Sie um Ihre Hilfe ,ich weiß nicht was da in Köln in der Kanzlei los ist.

Brauche ich anwaltliche Vertretung?

Bei diesem Sachverhalt handelt es sich um eine komplexe juristische Materie. Auf keinen Fall sollten Sie sich voreilig und ohne anwaltliche Beratung an Ihre Versicherung wenden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen Erfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Bank- und Versicherungsrechts. Durch die Bündelung mehrer Mandate zu diesem Sachverhalt können wir diese Erfahrungen nutzen und für Sie Kosten und Aufwand minimieren.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Versicherer bisher noch selten zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sind. Wir vertreten Sie daher vor dem Zivilgericht, falls dies notwendig sein sollte.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Erstberatung und die erste Prüfung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten übernehmen wir kostenfrei. Für den Fall, dass Sie sich im Anschluss für ein weiteres Vorgehen gegen den Krankenversicherer entscheiden, fallen anwaltliche Gebühren an. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sind die Überprüfung und das Vorgehen gegen die Krankenversicherung besonders empfehlenswert. Ihre Rechtsschutzversicherung wird in den meisten Fällen alle Kosten abdecken. Somit entfällt für Sie jegliches Kostenrisiko, auch im Hinblick auf einen möglichen Gerichtsprozess.  Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Wie kann ich die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge zurückfordern?

Im ersten Schritt können Sie die Beitragsanpassung überprüfen lassen. Wir überprüfen, ob der Versicherer die gesetzlichen Anforderungen für die Prämienerhöhung erfüllt hat oder nicht. Wenn wir Anhaltspunkte finden, dass die Erhöhung rechtswidrig war, kontaktieren wir Ihre Versicherung.

Die Erfahrung in diesem Bereich hat jedoch gezeigt, dass außergerichtliche Einigungen mit den Versicherungen relativ selten sind. Dies liegt auch daran, dass es bisher kein richtungsweisendes Gerichtsurteil gibt. Als spezialisierte Anwaltskanzlei mit Erfahrung und Fachkenntnis im Bereich Bank- und Versicherungsrecht vertreten wir Ihre Ansprüche gegen die Versicherung auch vor dem Zivilgericht. Vor Gericht muss die Versicherung darlegen und beweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllt hat. Hierbei kann es dazu kommen, dass ein Sachverständiger eingeschaltet wird, der die Preiserhöhung untersucht. Dieser wird bewerten, ob der Versicherer die Preiserhöhung ausreichend begründet hat.

Welche Auswirkungen haben die unwirksamen Beitragserhöhungen?

Bei einer unwirksamen Beitragserhöhung muss der Versicherer die Beiträge zurückerstatten, die Sie zuviel gezahlt haben (§ 812 BGB). Hinzu kommen die über die Jahre aufgelaufenen Zinsen für diesen Betrag.
Die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche beträgt dabei grundsätzlich drei Jahre. Somit könnten Sie also Beitragserhöhungen aus dem Zeitraum seit 2015 unwirksam sein.
Außerdem haben Sie den Vorteil, dass Sie für die Zukunft wieder Ihren ursprünglich vereinbarten Beitrag zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Beitrag, den Sie vor der unwirksamen Erhöhung gezahlt haben. Somit kommen für Sie weitere monatliche Ersparnisse hinzu. Die kostenfreie Prüfung Ihrer Beitragserhöhungen kann sich also gleich doppelt lohnen.

Welche Versicherungen sind betroffen?

Uns haben Mittlerweile Kunden aller großen Versicherungsgesellschaften kontaktiert. bei der Prüfung der Beitragserhöhungen konnten wir feststellen, dass die Begründungen so gut wie nie den Anforderungen der Gerichte genügen. Es handelt sich stets um ähnliche Floskeln oder eine reine Wiedergabe des Gesetzestextes ohne Informationsgehalt.

Unserer Einschätzung nach gibt es daher grundsätzlich keine Versicherung, deren Beitragsanpassungen ordnungsgemäß waren. Je nach Tarif und Jahr der Erhöhung kann es im Einzelfall anders aussehen.

Bislang gibt es gerichtliche Urteile insbesondere gegen die AXA, die Barmenia und die DKV. Hier liegen voraussichtlich Millionen Fälle unwirksamer Beitragserhöhungen vor. Aber auch bei allen anderen Versicherungen lohnt sich immer eine kostenfreie anwaltliche Überprüfung.

Grundsätzlich haben alle privaten Krankenversicherungen in den letzten Jahren ihre Beiträge angehoben und sind dabei ähnlich vorgegangen wie AXA und DKV. Es dürfte also nur eine Frage der Zeit sein, bis auch gegen andere Versicherungen die ersten Urteile ergehen.

Warum sind die Beitragsanpassungen unwirksam?

Der Rückzahlungsanspruch gegen die Krankenversicherung besteht, weil die Versicherungen die Voraussetzungen für eine wirksame Beitragsanpassung nicht erfüllt haben. Grundsätzlich dürfen Versicherungen natürlich ihre Beiträge anheben, wenn ein Grund vorliegt. Diese Gründe müssen dem Versicherungsnehmer mitgeteilt werden, so dass dieser sie verstehen und nachvollziehen kann.

Beitragserhöhungen werden nicht plausibel begründet

Mittlerweile haben das OLG Köln sowie zuvor bereits mehrere Landgerichte (z.B. LG Neuruppin und LG Frankfurt/Oder) festgestellt, dass die Erhöhungen formal unwirksam waren, weil dem Versicherten im Zuge der Beitragserhöhung nicht die maßgeblichen Gründe für diese Erhöhung mitgeteilt worden sind. Eine solche Mitteilung sieht nämlich § 203 Abs. 5 VVG vor. Der Versicherte muss nachvollziehen und zumindest grob prüfen können, warum seine Versicherung es für nötig hielt, die Beiträge zu erhöhen.

Diesen relativ niedrigen Anforderungen genügen viele Ankündigungen der Beitragserhöhungen nicht. Häufig erschöpfen sich die entsprechenden Mitteilungen in Floskeln oder in schlichter Wiederholung des Gesetzeswortlauts. Das reicht für eine wirksame Mitteilung nicht aus. Daher wurden dem Versicherten in dem Verfahren vor dem LG Neuruppin ca. 10.000 EUR zugesprochen.

Es lohnt sich also, sich die Ankündigungen von Beitragserhöhungen genauer anzuschauen. Vermissen Sie eine plausible Begründung der Erhöhung, stehen die Chancen gut, dass die Erhöhungen rechtswidrig gewesen sind. Ihnen steht in diesem Fall ein Rückforderungsanspruch zu.

Zu beachten ist hier allerdings die Verjährungsfrist. Diese ist noch nicht abschließend geklärt, jedoch werden zum 31.12. eines jeden Jahres zahlreiche Ansprüche verjähren.

Habe auch ich zu hohe Beiträge an die private Krankenversicherung gezahlt?

Von der Rückforderung der Versicherungsbeiträge können möglicherweise bis zu 8 Millionen Kunden profitieren, die einen Vertrag mit einer der privaten Krankenversicherungen in Deutschland besitzen. Kunden der AXA und der DKV können mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit ihre Beiträge zurückerhalten. Das gleiche gilt auch für Kunden der DBV.

Potentiell könnten auch alle weiteren privaten Versicherungsanbieter betroffen sein, denn sie alle haben in den letzten Jahren ihre Beiträge angehoben und sind dabei vermutlich rechtswidrig vorgegangen.

Allerdings muss jeder Versicherte seine Rechte einzeln geltend machen, da es keine Möglichkeit einer “Sammelklage” o.ä. gibt. Aufgrund unserer Spezialisierung auf Bank- und Versicherungsrecht setzen wir Ihre Ansprüche kompetent und sachkundig durch.

Privatinsolvenz und Studium

Hallo, ich mache seit September diesen Jahres ein Fernstudium (berufsbegleitend), dieses dauert 1 1/2 Jahre. Jetzt habe ich die Berechnung nach Antrag auf Förderung bekommen und in diesem steht drin das ich von der KfW ein Schreiben bekomme mit Antrag auf Bafög -> Darlehen. Darf ich dies im Sinne des Studiums überhaupt beantragen und bekommen?! Oder laufe ich Gefahr dass das Insolvenzverfahren beendet wird?! Freue mich auf Antwort!

Unterhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage ist, kann ein Insolvenzverwalter anordnen das der Partner nicht mehr Unterhaltspflichtig ist oder nicht? Oder entscheidet das Insolvenz Gericht darüber, auf Antrag des Insolvenzverwalters? Muss ein rechtskräftiges Urteil vorliegen?
MfG andi910