Umzug in der Wohlverhaltensphase

Sehr geehrtes Team,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase, das Insolvenzverfahren ist aufgehoben. Es kann sein das meine Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt wird. Meine Frage ist, wird der neue Vermieter von meiner Insolvenz trotz das, das Insolvenzverfahren aufgehoben ist vom Treuhänder informiert? Mir ist klar das ich den Treuhänder über die neue Wohnsituation informieren muss.Aber ich möchte nicht das der neue Vermieter über meine Insolvenz Bescheid weiß. Wie kann ich das umgehen. Denn man hat ja so schon schlechte Karten eine Wohnung bei negativer Schufa zu bekommen.Mietschulden sind die ganzen Jahre nicht aufgekommen. Danke für ihre Antwort
freundliche Grüße

Berechnung unpfändbarer Anteil teilweise unberücksichtigt gem. Urteil BGH 2015

Guten Tag, ich bin Angestellter und noch 2 Jahre in der Insolvenz. Nun hat der Verwalter einen Antrag gestellt, die Ansprüche gegenüber meinen Kindern teilweise unberücksichtigt zu lassen. Ich bin nicht verheiratet, meine Lebenspartnerin hat knapp 1.100€ netto und ich bin mit 65% Hauptversorger. Der Verwalter will mit Verweis auf ein Urteil des BGH aus 2015 (IX ZB 41/14) die Ansprüche meiner Kinder teilweise unberücksichtigt lassen, so dass mein zusätzlicher Aufwand nochmals 300€ betragen würde.
Wie kann ich mich wehren?

Antrag auf einmalige Erhöhung des Freibetrages

Wie kann man den Antrag auf einmalige Erhöhung des Freibetrages bei einer Überschreitung des Freibetrages durch Überweisung von Nebenkosten-Guthaben, Stromguthaben und Stiftungsmittel-Überweisung (für Möbel und Medikamente) am besten begründen?

Ablauf und Dauer Kontoeröffnung GmbH

Hallo, wie läuft es ab mit dem Konto für die GmbH? Kann ich für die Gründung mein eigenes Konto nutzen. Es ist ein Geschäftskonto. Und wie lange dauert es, die GmbH zu gründen?

Kostenfreie Prüfung Widerruf Darlhensvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Schwager hat einen Dalhensvetrag abgeschlossen, der wahrscheinlich widerrufen werden kann. Wir bitten um kostenlose Vorabprüfung. Wo kann ich Ihnen die Darlehsverträge zukommen lassen?

Beste Grüße
Klas Krüger

Gesamtaufstellung der Schulden

Guten Tag. Am 01.07.2016 wurde das Regelinsolvenzverfahren gegen mich eröffnet. Im Zuge des Insolvenzverfahrens wurden auch einige Immobilien durch den Treuhänder verkauft.
Bis heute wurde ich jedoch nicht über die Höhe der Verkaufserlöse informiert. Ich habe keine Ahnung wie hoch meine restlichen Verbindlichkeiten bei den Gläubigern , noch wie hoch die Verfahrenskosten sind . Der Treuhänder weigert sich, mir eine Aufstellung über die Verbindlichkeiten zukommen zu lassen. Da ich gerne die 35% Regel anwenden würde um das Verfahren zu verkürzen, würde ich gerne wissen, ob das Verhalten des Treuhänders rechts konform ist?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits im Voraus.
Viele Grüße

Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Hallo, ich kann leider nirgends in Erfahrung bringen, wie und ab welchem Zeitpunkt ich die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren bei Gericht beantragen kann. Im Januar 2016 wurde die Insolvenz eröffnet und im August 2017 wurde die Insolvenz aufgehoben.
Mein Treuhänder gibt mir leider dazu keine Auskunft.
Da jeden Monat von meinem Gehalt 540 Euro gepfändet werden, wurden die Insolvenzverwalterkosten ganz bezahlt und auch die Gerichtskosten wurden in voller Höhe bezahlt. Nun weiss ich nicht wie und wann ich die vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen kann.

MfG Mario

Ca 300K Steuerschulden inklusive Säumniszuschläge

Aus 2008 (mit abgegebener Steuererklärung) bestehen rund 45.000 € Steuerschulden + Säumniszuschläge
2009 war Umzug nach ES und es gingen bis September noch 160K auf das Gewerbe was Ende 2008 abgemeldet worden ein, aufgrund einiger Vorkomnisse und Rechtsunsicherheit bezüglich wo unbeschärnkt in 2008 steuerpflichitg, keine Steuererklärung in DE abgegeben nur für die spanische Firma.

Ich lebe nun fast 10 Jahre im Ausland, inzwischen nicht mehr in ES.
Da ich nicht ein Leben lang über z.B. Belgien nach Deutschland einreisen möchte, möchte ich die Altlasten los werden.

Problem:
Das Einkommen ist mit unter 2000€ netto viel zu gering, um dem FA einen Vergleich / Ratenzahlung anzubieten.

Die PI in DE erachte ich als sehr zeitaufwendig und nervenstrapizierend.

PI im EU-Ausland habe ich Angst, dass z.B. Irland oder Frankreich auch aus der EU austritt und möglicherweise die Restschuldbefreiung in DE dadurch nicht anerkannt wird bzw rückwirkend (?) zurückgezogen wird (?).

Sie schreiben:
“Nach deutschem Recht bieten sich einige vielversprechende Alternative:”

Das deutsche Privatinsolvenzverfahren – Restschuldbefreiung nach 3, 5 oder 6 Jahren unabhängig von der Gläubigerbefriedigung

Der deutsche, außergerichtliche Schuldenvergleich
Das Insolvenzplanverfahren – Entschuldung nach 1 Jahr – Mit Einmalzahlung im Ergebnis deutlich günstiger, als eine Auslandsinsolvenz

Hätte das Insolvenzplanverfahren eine Chance, wenn Eltern oder Frau eine Summe von z.B. 50.000 anbieten?

privater Gläubiger

Hallo

ich habe von einem Freund ein Auto gekauft kann es aber leider durch plötzliche Arbeitslosigkeit nicht abzahlen. Durch andere Schulden bin ich zu einer Privatinsolvenz gezwungen. Meine Frage ist, ob ich auch das die Schulden die durch den Autokauf von der Privaten Person entstanden sind damit loswerde? Das Auto ist inzwischen durch mehrere Unfälle leider nicht mehr viel wert, könnte allerdings gepfändet werden.

Insolvenzverwalter vergisst pfändbaren Anteil vom Krankengeld bei Krankenkasse anzumelden

Guten Tag,

ich befinde mich seid 07.2014 in einem laufenden Privatinsolvenzverfahren, meine pfändbaren Lohnanteile wurden immer durch den Arbeitgeber abgeführt. Seit 04.2017 beziehe ich Krankengeld, dieses wurde dem Verwalter Ende März schriftlich angekündigt. Im August erhielt ich einen Anruf vom Verwalter mit der Frage warum keine pfändbaren Beträge mehr bei ihm eingehen. Habe dann auf mein Anschreiben vom März hingewiesen, worauf ich die Antwort bekam, es wurde übersehen. Heute habe ich dann eine Zahlungsaufforderung vom Verwalter über die pfändbaren Anteile des Krankengeldes von April – heute erhalten, diese soll ich umgehend überweisen. Es handelt sich um einen Betrag von 1600,-€, diesen kann ich aber aktuell nicht leisten.

Nun zu meiner Frage:
1.) Ist es rechtens dass der Verwalter, obwohl er ein Versäumnis begangen hat, mich in Regess nimmt?
2.) Ist für die Pfändung bei der Krankenkasse ein separater Beschluss vom Gericht erforderlich?
3.) Falls ich tatsächlich nachzahlen muss, wäre eine Teilzahlung in Raten rechtlich denkbar?

Vielen Dank im Vorraus!
Und beste Grüße