Firmengründung

Habe eigentlich 2 persönliche Unternehmen. 1. Physiotherapie
2. Vermietung Ferienwohnungen
Könnte ich beide Unternehmen mit einer GmbH & CoKG führen und meinen dazugehörigen Imobilienbesitz einbinden?
Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Holger P.

KG Gründung

Ich möchte eine GmbH & Co. KG zum Betrieb eines Testzentrums gründen. Die GmbH als möglicher Komplementär besteht bereits. Sollten Sie mir dabei behilflich sein können, kontaktieren Sie mich bitte. MfG Ralf S.

Es muss nur noch eine KG gegründet werden die GmbH besteht schon

Waren und Fahrzeuge

Werden bereits bestehende Fahrzeuge und Waren estando dem Stammkapital angerechnet?

Übetragung von Gesellschaftsanteilen einer Personengesellschaft gegen Sachleistung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Übetragung von Gesellschaftsanteilen einer Personengesellschaft. Ich kenne mich leider nicht so gut aus mit Gesellschaftsrecht und habe zu diesem Thema nicht passendes recherchieren können.

Meine Frag lautet:

Ist es prinzipiell möglich, dass Anteilseigner A, an einer GmbH & Co. KG, Anteilseigner B, selbige Personengesellschaft, durch eine vertragliche Option Anteile überlässt, wenn er im Gegenzug eine, bisher kostenpflichtige, Sachleistung kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommt?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

GmbH Gründung

Hallo,

ich suche einen Service für die Gründung einer GmbH für eine chinesische Firma, die einziger Gesellschafter wird.
Gibt es bei Ihnen auch die Möglichkeit die Verträge in zwei Sprachen Deutsch/ Englisch zu bekommen? Wenn ja, was sind dann die Kosten.
Unterstützen sie auch Gründungen in Potsdam oder Berlin?
Gibt es Besonderheiten, wenn der Geschäftsführer aus China kommt?

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Hübsch

Umwandlung Einzelfirma in GmbH & Co KG

Können Sie mich auch bei einer Umwandlung der seit über 10 Jahren bestehenden Einzelfirma in eine GmbH & Co KG unterstützen?

Geschäftsführer / Haftung pro Geschäftsbereich

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider werde ich zu diesem Thema nicht fündig. Vielleicht können Sie mir mit einer kurzen Einschätzung der Sachlage weiterhelfen.

Es besteht derzeit eine unternehmung, GmbH & Co. KG. 2 Gesellschafter (A+B) die gleichzeitig as KG Geschäftsführer bestellt sind. Darüber hinaus noch als einzige Kommanditisten, aber dies spielt für die weitere Fragestellung keine große Rolle. Gewinnbeteiligung und Entscheidungbereich lt. Geschäftsanteilen 50 % / 50 %. Jeder ist nach außen einzelvertretungsberechtigt. Intern gibt es eine Vereibarung über die gemeinsame Entscheidung zu gewissen Rechtsgeschäften.

Nun soll unter dem Dach der bestehenden Gesellschaft ein weiterer Geschäftszweig aufgenommen werden, für deren Handlungen aber nur Geschäftsführer B als Handlungsbevollmächtigter, Gewinnbeteiligter und als haftbare Person (nicht bzgl. Vermögen, dies ist durch GmbH & Co. KG ja von vorne herein ausgeschlossen, aber als strafrechtlich haftbare Person, sollten z.B. durch grob fahrlässige Fehler einer Personen Schaden zugefügt werden.)
Die Regelungen müssen nicht unbedigt Außenwirkung besitzen, es geht lediglich darum, dass Geschäftsführer A nicht für Fehler im Geschäftsbereich B haftbar gemacht werden kann, also ein interne Absicherung würde reichen.

Ist dies so rechtlich sicher umsetzbar?

Vorab vielen Dank für eine Einschätzung.
mfG