Auszahlung in einer Auffanggesellschaft
Hallo Servus aus München,
Meine Frage ist die folgende:
Wie kann ich mich bei einer Auffanggesellschaft auszahlen lassen wenn ich nicht als Geschäftsführer auftreten darf sondern in einer anderen Tätigkeit angestellt bin. Auch wenn ich meine Frau als Geschäftsführer einbestelle wie rechne ich ab damit ich dennoch vom Einkommen profitiere. ?
Die zweite Frage:
Wenn ich in meiner Auffanggesellschaft nicht der Geschäftsführer bin, wer hat die Vollmacht jegliche Geschäfte für die UG zu tätigen oder kann ich als Betriebsleiter mit Vollmachten ausgestattet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Michele



