Treuhänder
Mein Insolvenzverfahren ist eröffnet. Treuhänder hat sich zum Erstgespräch bei mir zu Hause angemeldet. Welche Rechte hat er dabei. Wohnung durchsuchen? Pfänden?
Mein Insolvenzverfahren ist eröffnet. Treuhänder hat sich zum Erstgespräch bei mir zu Hause angemeldet. Welche Rechte hat er dabei. Wohnung durchsuchen? Pfänden?
Sehr geehrter Herr Kraus,
ich erhielt die Tage ein Schreiben meines Treuhänders, in der ich Auskunft und Unterlagen einreichen soll. Einkommensnachweis etc. ist völlig klar. Jedoch bin ich verwundert das er nun wissen will ob mein Ehemann in einem Arbeitsverhältnis steht und soll die letzten 3 Gehaltsabrechnungen von Ihm einreichen……….Mit welcher Begründung darf er dies einfordern? Meine Ehemann hat mit meiner Insolvenz rein gar nichts zu tun.
Besten Dank
Mit freundlichen Grüßen
Der Widerrufsjoker bietet dem Verbraucher enorme Vorteile. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Darlehensvertrag und der damit verbundene Autokauf nach dem 13.06.2014 abgeschlossen worden ist. In diesem Fall besteht nach unserer Auffassung keine Pflicht, die Bank für die gefahrenen Kilometer zu entschädigen. Es werden also lediglich die Finanzierungszinsen abgezogen. Dieser Betrag macht in der Regel ein bis zwei Prozent jährlich aus. Das sind einige Hundert Euro im Jahr, die Sie ohnehin bereits bezahlt haben.
Dieses Ergebnis beruht auf den §§ 357 f. BGB, die seit dem 13.06.2014 vorsehen, dass bei fehlerhafter Widerrufsinformation kein Anspruch auf Nutzungsersatz besteht. Dieses Ergebnis ist gerichtlich noch nicht verfestigt, bei verbraucherfreundlicher Lesart des Gesetzes aber konsequent.
In Anbetracht der erheblichen Wertverluste zahlreicher Dieselfahrzeuge durch den Abgasskandal und die im Moment nur schwer absehbaren Folgen des mutmaßlichen Autokartells, kann die Rückabwicklung des Autokaufs mithilfe des Widerrufsjokers eine finanziell sinnvolle Lösung für viele Autokäufer darstellen.
Hallo Anwaltsteam,
ich habe vor 5 Monaten einen Brief zur Nachrüstung meines Wagens erhalten. Ich habe das noch nicht gemacht. Jetzt habe ich bei Ihnen gelesen, dass Sie Betroffenen helfen. Welche Rechte habe ich jetzt?
guten tag ich habe mich insolvenz beantragen ich habe eine kleine auto kostet 600 euro ich benutze für mein kranke son zu kranken hause immer fhare ich bin halzevier ich habe eine aushelefee job
Guten Tag ,
wir sind beide erwerbstätig und haben sehr hohe Schulden. Jetzt haben wir uns entschlossen, in die PI zu gehen.
Unser Sohn , er wohnt noch zu Hause , lernt im Juni aus. Er verdient dann sein eigenes Geld.
Wird sein Geld mit zum Einkommen gerechnet ?
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Monika
Sehr geehrte Damen und Herren, mir wird bereits mein Gehalt laut Pfändungstabelle gepfändet und zusätzlich auch mein P Konto bis zur Schutzgrenze. Falls ein Insolvenzverfahren stattfindet, wird dann weiterhin beides mit einfließen oder nur der Betrag laut Tabelle?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe da mal zwei Fragen.
1. Darf man in der wohlverhaltungsperiode eine GmbH mit einem Darlehen kaufen.
( Beispiel: die GmbH stellt dem Geschäftsführer ein Darlehen zur verfügung um die GmbH zu Kaufen, weil der Gesellschafter aus Altersgründen die GmbH verkaufen möchte.
Also meine Frage ist, dürfte die Person in der wohlverhaltungsperiode die GmbH mit einem Darlehen kaufen ?
2. Ist wenn man in der Wohlverhaltungsperiode eine GmbH mit einem Darlehen Kauft, die restschuldbefreiung in Gefahr ?
Mit freundlichen Grüßen
Sophia
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit dem 24.03.2015 in der Privatinsolvenz.
Jeden Monat seit April 15 gehen ca. 600,00 € von meinem Gehalt an das Treuhandkonto.
Was passiert mit dem Geld? Werden hiervon auch die Gerichtskosten bezahlt?
Oder muss ich die nach der Insolvenz bezahlen? Wie hoch sind diese Kosten?
Ich habe zur Zeit nicht die Möglichkeit Geld zu sparen. Wovon soll ich diese Gerichtskosten zahlen? Von meinem Verwalter bekomme ich leider keine fachmänische Auskunft.
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Lüdeling
vielen Danke für Ihre schnelle Antwort, bei mir handelt sich es um eine Regelinsolvenz d.h da greift der Rechner nicht oder?
desweiteren habe ich einen Gläubiger drin der im Ausfall 10000 Euro angesetzt hat, der 2. Kreditnehmer zahlt die Raten aber schon die ganze Zeit weiter.was passiert damit werden die 10000 Euro aus der Insolvenztabelle genommen bzw. der 2.Kreditnehmer hat jetzt schon 14000,00 Euro abbezahlt.was passiert mit den 14000,00 Euro gemacht? aus der Insolvenztabelle und die 4000,00 Euro stehen dem Gläubiger zu oder werden die dann in die Insolvenzmasse einberechnet?
Dankend im vorraus
MFG
Sandra
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).