Außergerichtliche Schuldenregulierung
Wenn alle Gläubiger dem Plan zugestimmt haben und vorhandenes Geld, das z.B. im Zuge einer Treuhandvereinbarung von dritter Seite zur Verfügung gestellt wurde zur Erfüllung des Plans an die Gläubiger ausgekehrt wurde – besteht danach noch eine (sozusagen nachgelagerte) Wohlverhaltensphase, in welcher der pfändbare Teil des Einkommens sowie jede andere Einnahme (z.B. Lottogewinn) per quota an die Gläubiger ausgekehrt werden muss?



