Vorzeitige Restschuldbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren

am 12.09.2019 wurde das Privatinsolvenzverfahren über mein Vermögen und Einkommen eröffnet. Das Regelverfahren dauert 6 Jahre.
Aufgrund höheren Einkommens durch Tätigkeit in der Schweiz (Grenzgänger) konnte ich von meinem monalichem Nettoentgelt entsprechend hohe pfändbare Beträge erzielen und an den Insolvenzverwalter abführen.

Dementsprechend möchte ich die vorzeitige Restschuldbefreiung nach drei Jahren beantragen. Dazu müssen alle Verfahrenskosten und 35% der angemeldeten Forderungen getilgt sein.
Ich warte nun seit einiger Zeit auf Auskunft des Insolvenzverwalters über die Höhe der Verfahrenskosten – um eben den Antrag fristgerecht stellen zu können. Bis heute liegen mir keine Informationen vor.
Können Sie mir mitteilen, wie ich im laufenden Verfahren in Erfahrung bringe, wie hoch die Verfahrenskosten genau sind und ob ich die vorgenannten Voraussetzungen erfülle?
Für ihre Beratungstätigkeit bin ich selbstverständlich, nach Rücksprache, bereit ein Honorar zu zahlen.

Info: für die Gerichtskosten wurde mit dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens ein Antrag auf Stundung der Kosten gestellt.

Ich danke Ihnen für eine Rückmeldung im Voraus und verbleibe

Mit freundlichem Gruß
Tobias P

Bereits geschützte Marke schützen

Sehr geehrtes Anwalt-Kg Team,

ich würde gerne über Sie eine neue Marke eintragen lassen.
Der ausgesuchte Name ist “Jagdinstinkt”, unter dem Namen soll online freizeit Jagdmode vertrieben werden (Pullover, T-shirts und Mützen).

Bei meiner Recherche habe ich allerdings bereits ein Unternehmen gefunden, welches diese Wortmarke geschützt hat.
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020152023784/DE

Gibt es eine Möglichkeit den Namen für unser Unternehmen trotzdem zu Schützen oder muss ich mir einen anderen Namen überlegen?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen
Max Nebelin

Forderungskauf durch neues Inkassounternehmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Deutsche Bank hatte in 2020 eine Forderung in Höhe von ca. 46000 € gegen mich. Diese wurde bereits durch ein Inkassounternehmen(Intrum) betreut.
Mit der Firma Intrum hatte ich schriftlich vereinbart die Hälfte der Summe(23000 €) in monatlichen Raten á 300 € zu bezahlen. Nach Bezahlung dieser 23000 € würde mir dann der Rest erlassen(ich würde es klassisch einen Vergleich nennen). Heute erhielt ich Post von einem neuen Inkassounternehmen(Lowell=>Forderungskauf) die jetzt die komplette Forderung abzüglich der bisher gezahlten Raten aufruft. Des Weiteren natürlich auch noch ca. 600 Geschäftsgebühr.

Meine Frage, ist das rechtens das eine Vereinbarung mit Intrum einfach so über den Haufen geworfen wird und ich jetzt die komplette Summe bezahlen muss?

Vorab vielen Dank für Eure Rückmeldung

Nebenjob während der Wohlverhaltensperiode

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich, trotz intensiver Suche, keine abschließende Informationen zu folgendem Sachverhalt gefunden und bitte höflich um Auskunft

Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet in 03-2021
Ich war und bin durchgehend in Vollzeit berufstätig, es werden jeden Monat 1000+ EUR an den Insolvenzverfahren abgeführt.

Mein Verfahren steht kurz vor dem Abschluss und anschließendem Übergang in die Wohlverhaltensperiode.

Meine Frage: Wie und von wem werden während der Wohlverhaltensperiode Nebeneinkünfte aus Minijob und / oder Selbständigkeit im Bezug auf die abzuführenden Beträge berechnet.

Im Falle einer nebenberuflichen Selbständigkeit würde der finale Gewinn ja zum Beispiel erst mit Bescheid der Einkommenssteuer festgelegt.

Vorzeitige Restschuldbefreiung

Sehr geehrter Herr Kraus,

am 29.05.22 waren 3 Jahre meines Verfahrens vorbei und ich hatte im März 22 44% der Schulden und die Verfahrenskosten und die des Treuhänders zurück gezahlt. Der Bericht des Treuhänders ging Anfang April ans Insolvenzgericht und einen Monat vor Ablauf der Dreijahresfrist habe ich den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung gestellt. Das Schreiben zur Stellungnahme der Gläubiger ging am 20.05. aber erst an diese raus. Ich habe am 07.06.22 mit meinem Treuhänders gesprochen, der mir sagte, dass in der KW 25 voraussichtlich der Beschluss ergehen würde. Da nichts kam, rief ich am 04.07.22 bei Gericht an, um mich zu erkundigen, wie es nun aussieht. Dort bekam ich zu hören, dass die Rechtspflegerin wegen einer Coronainfektion meinen Vorgang nicht bearbeiten konnte und der Beschluss voraussichtlich diese Woche raus geschickt und nicht zurück datiert wird. Somit wäre die Pfändung des Junigehaltes mit in der Insolvenzmasse. Zudem bekam ich die Aussage, dass ich hätte ja rechtzeitig anrufen können, damit der Vorgang vielleicht früher hätte bearbeitet werden können und ich froh sein solle, dass es nur mittlerweile 50% seien dank der Gesetze. Ich finde dies eine Unverschämtheit und wundere mich über die Willkür unserer Bürokratie. Nach Aussage der Dame wäre Zeit gewesen und dort ginge es sehr schnell, was bei vielen anderen Gerichten wohl nicht der Fall sein soll.

Um einen kurzen Eindruck dessen zu bekommen, was es für mich bedeutet:
Meine Schulden sind durch die Insolvenz meiner Firma entstanden und beliefen sich auf knapp 65.000.- Euro. Ich verdiene gut und somit geht es um 1.400.- Euro (im Mai waren es nochmal 1.500.- Euro), die mir gepfändet wurden. Habe ich irgendeine Möglichkeit, das Geld zurück zu fordern?

Ich bedanke mich für Ihre Zeit und bin gespannt auf Ihre Antwort.

Freundliche Grüße Isabel

UG Auflösung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben letztes Jahr eine UG gegründet, die wir jetzt gerne wieder auflösen möchten. Wir haben weder einen Gewinn erwirtschaftet noch einen Verlust. Verbindlichkeiten bestehen auch keine.
Können Sie uns hierbei helfen wie wir dies am Schnellsten, günstigsten und einfachsten machen?
Vielen Dank und viele Grüße
Elena G

Amtsanmaßung wegen Verkehrsschildern auf halböffentlichen Weg?

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf meiner eigenen Strasse befanden sich einige Verkehrsschilder, die das Parken an bestimmten Stellen einschränkten. Diese standen etliche Jahre. Nun wurde einem Mieter, dem ich ausdrücklich das Parken erlaubt hatte ein Knöllchen verpasst. Mein Anruf bei der Polizei führte zur Zurücknahme des Knöllchen.
Die Straße führt zu einigen Geschäften/Parkplätzen und ist daher öffentlich zugänglich.
Allerdings montierten Polizisten einige Wochen später die Schilder ab (angeblich zur Beweissicherung). Und wieder einige Wochen später soll ich mich jetzt zum Straftat der Amtsanmaßung äußern. Dabei gibt das Schreiben der Polizei keinerlei konkrete Information zum eigentlichen Sachverhalt.
Meine Fragen nun: 1.Durfte die Polizei ohne Rücksprache/Information an mich die Schilder wegnehmen? 2. War es unrechtmäßig die Schilder zu montieren (es wurde jahrelang nicht beanstandet, sie wurden vermutlich von meinem Vater installiert, von dem ich den Besitz übernommen habe)?
Vielen Dank für ihre Mühe!

Unterlagen Gründung Unternehmensstruktur

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben soeben die Unterlagen für die Unternehmensstruktur per Email erhalten und wollten dies ausfüllen.
Allerdings kann man in Ihren Unterlagen nur 2 Geschäftsführer angeben, wir sind aber zu 3. und haben dies auch mit angegeben. Gibt es dazu ein anderes Dokument, da keiner darauf verzichten möchte?

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Kleehammer

M

Restschuldbefreiung aus der Schufa löschen lassen

Sehr geehrter Herr Kraus,

Nachdem nun der Oberlandesgericht 17. Zivilsenat vom 03.06.2022 ein Urteil zur Löschung eines aufgehobenen Insolvenzverfahrens gefasst hat, möchte ich fragen, ob Sie mir sagen können, ob ich nun eine Löschung meiner Insolvenz aus der Schufa beantragen könnte. Meine Restschuldbefreiung steht nun das 2. Jahr in der Schufa.

Vielen Dank

Wichtige Anfrage vor Privatinsolvenz

Guten Tag,

ich hatte am Mi,29.06. das Erstgespräch mit Ihrem Kollegen aus Köln.
Da ich auf die Antwort des Amtsgerichts bezüglich eines Beratungsscheins warte, jedoch wenn möglich, bis zum 15.Oktober aus Deutschland wegziehen möchte, würde ich gerne wissen, ob es möglich ist, in Vorkasse zu treten und die Vorbereitung für die Privatinsolvenz zu starten?

Ist es realistisch zu erwarten, dass die Eröffnung der Privatinsolvenz bis Mitte Oktober durchgeführt werden kann? Es eilt leider in meinem Fall.

Ich muss bis zum 30.09. aus meiner Wohnung ausgezogen sein. Ist es problematisch, wenn ich mich für die Zeit nach dem 30.09 bis zu meiner Abreise bei einer Freundin anmelde?

Ich danke Ihnen und freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
S.Vani