Vorzeitige Restschuldbefreiung
Sehr geehrte Damen und Herren
am 12.09.2019 wurde das Privatinsolvenzverfahren über mein Vermögen und Einkommen eröffnet. Das Regelverfahren dauert 6 Jahre.
Aufgrund höheren Einkommens durch Tätigkeit in der Schweiz (Grenzgänger) konnte ich von meinem monalichem Nettoentgelt entsprechend hohe pfändbare Beträge erzielen und an den Insolvenzverwalter abführen.
Dementsprechend möchte ich die vorzeitige Restschuldbefreiung nach drei Jahren beantragen. Dazu müssen alle Verfahrenskosten und 35% der angemeldeten Forderungen getilgt sein.
Ich warte nun seit einiger Zeit auf Auskunft des Insolvenzverwalters über die Höhe der Verfahrenskosten – um eben den Antrag fristgerecht stellen zu können. Bis heute liegen mir keine Informationen vor.
Können Sie mir mitteilen, wie ich im laufenden Verfahren in Erfahrung bringe, wie hoch die Verfahrenskosten genau sind und ob ich die vorgenannten Voraussetzungen erfülle?
Für ihre Beratungstätigkeit bin ich selbstverständlich, nach Rücksprache, bereit ein Honorar zu zahlen.
Info: für die Gerichtskosten wurde mit dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens ein Antrag auf Stundung der Kosten gestellt.
Ich danke Ihnen für eine Rückmeldung im Voraus und verbleibe
Mit freundlichem Gruß
Tobias P