Abgasskandal Fiat Ducato Wohnmobil
Anspruch auf Schadensersatzzahlung für vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge, hier : Wohnmobil auf Fiat Ducato Basisfahrzeug
Erstzulassung 24.7.2014
Anspruch auf Schadensersatzzahlung für vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge, hier : Wohnmobil auf Fiat Ducato Basisfahrzeug
Erstzulassung 24.7.2014
Abgasskandal Diesel-Wohnmobile
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Der Dieselskandal betrifft neben Autos auch unzählige Wohnmobile und Kleinbusse mit Diesel-Motor. Hauptverursacher dieses Abgasskandals ist der Fiat-Konzern bzw. Fiat Chrysler Automobiles (FCA), die die beliebtesten Basismodelle für Reisemobile in Deutschland herstellen. Die Folge: Rund 70 % der in Deutschland zugelassenen Wohnmobile sind mit Fiat-Motoren ausgestattet.
Die Besitzer manipulierter Fahrzeuge aus dem Hause Fiat haben sehr valide Chancen, Schadensersatz zu erhalten: Bereits zahlreiche Gerichte verurteilten den italienischen Fahrzeughersteller zu Zahlungen an Wohnmobilbesitzer.
Viel Beachtung fand die Verhandlung des sogenannten “Dieselsenats” des Bundesgerichtshofs (BGH) am 8. Mai 2023 über Entschädigungsansprüche von Fahrzeugkäufern. Obwohl die endgültige Entscheidung für Juni 2023 angesetzt ist, zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Haftung deutlich weiter reichen wird als zuvor. Es ist nun absehbar, dass jedem Käufer eines manipulierten Kraftfahrzeugs möglicherweise Schadensersatzansprüche zustehen und dass die Verjährung immer individuell betrachtet wird.
Das aktuelle Verfahren des BGH hat seinen Ursprung in einem vorherigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007, die die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen in Bezug auf Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen regelt, den individuellen Schutz der Verbraucher gewährleistet. Dies bedeutet, dass eine einfache Fahrlässigkeit seitens der Automobilhersteller ausreicht, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dadurch werden die Aussichten für betroffene Personen erheblich verbessert.
Am 20. Februar hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht ein eindeutiges Urteil gefällt, wonach die etwa vom VW-Konzern verwendeten Thermofenster – entgegen der früheren Einschätzung des KBA – illegale Abschalteinrichtungen sind (Az. 3 A 113/18).
Auch das kultige Aushängeschild des VW-Konzerns, der beliebte „Bulli“, ist vom Dieselskandal betroffen. Die Modelle der Multivans T5 und T6 wurden bereits ab April 2019 aufgrund abweichender Stickoxidwerte zurückgerufen. Gehören Sie zu den geprellten Käufern? Dann sollten Sie unbedingt prüfen lassen, welche juristischen Konsequenzen das haben kann.
Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Ansprüche im Wohnmobil-Abgasskandal
geprüfte Fälle
Füllen Sie einfach das oben stehende Formular aus und senden Sie es ab. Besonders wichtig sind der Hersteller, die Fahrleistung und das Kaufjahr.
Auf Basis unserer Erfahrung prüfen wir Ihre Daten und gleichen Sie mit der aktuellen Rechtsprechung ab. Anschließend teilen wir Ihnen unsere Einschätzung zu Ihrem Fall mit.
Wenn Sie ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug besitzen, haben Sie valide Chancen, Schadensersatz zu erhalten. Wir können Ihnen helfen, Ihren Anspruch geltend zu machen.
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Der Abgasskandal betrifft außer normalen PKW auch Wohnmobile mit Diesel-Motor.
Vor allem Wohnmobile mit Fiat-Motor sind betroffen. Rund 70 % der in Deutschland zugelassenen Wohnmobile sind mit Fiat-Motoren ausgestattet.
Ein erstes Gerichtsurteil erging am 1. März 2021. FCA (Fiat Chrysler Automobile) muss einem Wohnmobil-Besitzer demnach über 50.000 Euro Schadensersatz zahlen (LG Koblenz, Az. 12 O 316/20). Das Urteil gilt als wegweisend für den Fortgang des Wohnmobil-Abgasskandals.
Viele weitere Landgerichte haben danach zugunsten von Wohnmobilbesitzern entschieden: LG Landau, LG Meiningen, LG Ravensburg, LG Landshut, LG Stuttgart, LG Dessau-Roßlau, LG Dortmund, LG Köln.
Aufgrund der verbauten illegalen Abschalteinrichtung droht eine verpflichtende Rückrufaktion. Die Folge: Wertverlust.
Immer mehr Urteile werten die in T5- und T6-Modellen des beliebten VW-Bullis verbauten Abschalteinrichtungen als „unzulässig“.
Wenn Kunden zu lange zögern, ihr Recht auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, droht eine Verjährung der Ansprüche.
Zahlreiche Fahrzeughersteller, darunter Fiat bzw. Iveco, verwenden illegale Abschalteinrichtungen. Diese manipulieren die Abgaswerte, sodass die Grenzwerte für Schadstoffe zwar auf dem Prüfstand eingehalten werden und somit den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, im Straßenverkehr bei normaler Nutzung des Fahrzeuges bzw. Wohnmobils aber weitaus höher liegen. Gemäß Rechtsprechung stellt dies eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB dar. Betroffene Kunden bzw. Wohnmobilbesitzer können daher vom Hersteller oder Händler Schadensersatz verlangen.
Vom Dieselskandal betroffen sind unzählige Fahrzeugmodelle mit Fiat Ducato Multijet-Motoren (Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6). Dazu zählen beispielsweise Reisemobilmodelle von Dethleffs, Pilote, Adria, Hymer, Roller Team, Carthago, Knaus und viele weitere. Die zulässigen Stickoxidwerte werden teilweise bis um das 15-fache überschritten.
Folgende FIAT Ducatos des Typs 250 sind nach einer der Kanzlei vorliegenden Auskunft des Kraftfahrtbundesamts im Hinblick auf das Emissionsverhalten unzulässig (das Schreiben vom KBA finden Sie hier):
Auch der EA189-Motor des VW T5 wird zurückgerufen. Eine Hardware-Nachrüstung soll das Problem beheben, wird aber nur teilweise von VW finanziert: Je nach Hersteller des verbauten Katalysators könnten auf den Besitzer bis zu 2.000 Euro als Eigenleistung zukommen. Zudem ist es möglich, dass die Hardware-Nachrüstung Nachteile durch gestiegenes Gewicht und damit einen erhöhten Kraftstoffverbrauch hätte. Probleme bereitet auch der im neueren T6 verbaute EA288-Motor aus den Baujahren 2012 bis 2016.
Wir als erfahrene Kanzlei im Dieselskandal raten davon ab, dies ungeprüft hinzunehmen, auch wenn unter Umständen Stilllegungen oder Fahrverbote drohen. Die letzten Jahre zeigen, dass die Rechtsprechungen deutlich häufiger zugunsten der geschädigten Kunden ausfallen.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.
Dr. Veaceslav Ghendler ist Rechtsanwalt, Gründungsmitglied und Partner von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Gemeinsam mit seinem Anwaltsteam vertritt er seit Jahren erfolgreich die Rechte von Verbrauchern.
Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Ansprüche im Wohnmobil-Abgasskandal
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Unsere Diesel-Hotline: 0221 – 6777 00 55
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / bundesweit – dt. Festnetz)
Grundsätzlich stellt eine illegale Abschalteinrichtung einen Sachmangel dar, der den Wert des Wohnmobiles mitunter erheblich mindert. Unter anderem droht den Besitzern unter bestimmten Voraussetzungen die Stilllegung ihres Fahrzeugs.
Geschrumpfter Wiederverkaufswert.
Erhebliche finanzielle Einbußen.
Stilllegung des Wohnmobils droht.
Vom Dieselskandal betroffene Kunden können eine Entschädigung durch den Händler oder Hersteller erhalten. Entweder durch Rückgabe des Wohnmobils und Rückzahlung des Kaufpreises (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) oder durch Schadensersatz, falls der Kunde das Reisemobil behält. Die Nutzungsentschädigung entspricht einem Ausgleich für den entstandenen Wertverlust. Dessen Höhe berechnet sich bei Reisemobilen nicht nach gefahrenen Kilometern, sondern dem Alter des Fahrzeuges. Je länger ein Kunde also mit einer Klage wartet, desto geringer fällt die Rückerstattung aus, egal ob er in der Zwischenzeit mit dem Wohnmobil unterwegs war oder nicht.
Der Wohnmobil-Abgasskandal trifft vielfach auch gerade erst gekaufte Fahrzeuge. Sind seit dem Kauf des Fahrzeugs weniger als zwei Jahre vergangen, besteht noch die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers. Daher sollten sich Kunden beeilen, um ihre Rechte gegen den Händler nicht durch Verjährung zu verlieren. Zudem besteht die Möglichkeit, sich direkt an den Hersteller, also Fiat (FCA), zu wenden. Schließlich hat dieser die Kunden vorsätzlich geschädigt. Diese Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren ab Kenntnis der Abgas-Manipulationen. Allerdings könnten Gerichte entscheiden, dass diese Kenntnis bereits länger gegeben ist, denn erste Medienberichte darüber gab es bereits vor ca. zwei Jahren.
Zu unseren Service-Leistungen für Sie gehört eine kostenlose Erstberatung. So erhalten Sie ohne finanzielles Risiko eine seriöse Einschätzung Ihres individuellen Falles, auf deren Grundlage Sie über Ihr weiteres Vorgehen entscheiden können. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie mit unserem Schnell-Check sofort eine erste Einschätzung Ihrer Aussichten erhalten oder uns unter Telefon 0221 – 6777 00 55 anrufen und einen kostenlosen Erstberatungstermin vereinbaren. Gerne prüfen wir kostenlos anhand Ihrer FIN-Nummer bzw. Ihres Fahrzeugscheins, ob Ihr Wohnmobil einen der manipulierten Motoren besitzt.
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Dieselgate und kein Ende – der Betrug geht weiter !
Ich bin Leidtragender der Dieselgate Affäre. Habe mich der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen. Im März 2020 wurde mir dann ein Benutzername sowie eine PIN zugesandt, mit der ich mein Angebot auf dem von VW eingerichteten Vergleichsportal abrufen kann. Dieses Portal hat niemals ,funktioniert. Meiner Bitte mir das Angebot schriftlich oder per e-mail zukommen zu lassen ist VW bis heute nicht nachgekommen. Im September 2020 wurde mir von VW mitgeteilt, dass die Bearbeitung meines Falles noch Zeit in Anspruch nehme. Seitdem habe ich mehrmals versucht telefonisch Kontakt aufzunehmen und werde immer wieder nur vertröstet.
Ich denke, dass VW hier systematisch versucht Geschädigte zu zermürben um keinen Schadenersatz zu erstatten. Selbst der VW Händler über den ich meine PKW`s beziehe hat mir Recht gegeben er kennt wohl mehrere dieser Fälle.
Der große VW-Konzern stellt sich als reumütiger Sünder dar, in Wirklichkeit betrügt und bescheißt er weiter ! Das nennt man dann wohl auch fake news …
Hat jemand eine Idee wie ich weiter vorgehen soll ?
Guten Tag, ich habe eine Wohnmobil Bj. 2017 mit einem Euro 6 2,3 Liter mit 130 KW.
Unter Feld 14 steht: EURO6,Y,PI/CI,N1 III,N2 und Feld 14.1: 36Y0.
Wir haben jetzt gehört das dieser Motor betroffen sein soll.Ist das richtig und
macht es Sinn dagegen zu klagen und mit welchem Kosten ist in diesem Falle zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd T.
habe 2016 einen Tiguan 2Liter Diesel gebraucht gekauft ,nach 1 Jahr bekomme ich ein schreiben von VW muss den Motor neu Updaten lassen .Frage habe ich jetzt noch Rechtsansptüche.
Hallo
Landgerichts Bonn und Oberlandesgericht Köln haben Volkswagen AG verurteilt Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung
des Fahrzeugs Marke Volkswagen an den Mich 10.480 nebst Zinsen von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.11.2019 zu zahlen.Aber meine Rechtsanwaltsgesellschaft versucht mir ein Vergleich in 3.800 an drehen.Ihr aussage heißt bei dem o.g Szenario hätte ich möglicherweise (a)kein Auto mehr und ?(b)ggf.weniger Entschädigung als bei dem angebotenen Vergleich. Wir empfehlen ihnen daher dass sie das Vergleichsangebot annehmen.Ist das korrekte aussage von meine Rechtsanwaltsgesellschaft ????
Hallo,habe Audi A5 bj 2013 3.0 TDI,habe schreiben bekommen zum freiwilligen update,kann man da was machen?
Ich habe nun eine persönliche Vorladung vom Landgericht Köln bekommen. Könnten Sie mir bitte sagen, wie ich mich vorbereiten kann. Gerne würde ich Ihnen auch noch meine Erfahrung mit dem neuen Update, den ich von VW erhalten haben austauschen.
Guten Tag, ich habe ein Urteil vorliegen, nach dem VW / Audi meinen Q3 gegen Entschädigung zurücknehmen muss. Seitdem fahre ich das Auto, ohne von VW etwas zu hören. Kann ich die Abwicklung beschleunigen?
Freundliche Grüße
wicki49
Hallo, habe geklagt und gewonnen. Im Urteil steht, die Klägerin trägt zu 36% die Kosten des Rechtsstreits. Rest die Gegenseite. Streitwert 13.000. Habe eine Kostenübernahme meiner RS Versicherung.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).