Nutzungsersatz
Hallo Anwälte,
ich habe bei Ihnen auf der Seite gelesen, dass ich Nutzungsentschädigung bei der Rückabwicklung zahlen muss. Muss man die immer zahlen? Und wenn ja, wie hoch ist die?
Danke im Voraus!
Hallo Anwälte,
ich habe bei Ihnen auf der Seite gelesen, dass ich Nutzungsentschädigung bei der Rückabwicklung zahlen muss. Muss man die immer zahlen? Und wenn ja, wie hoch ist die?
Danke im Voraus!
Ich habe einen Mercedes C 220 D, laut der Liste bei Ihnen bin ich auch betroffen. Wie können wir jetzt weiter vorgehen? Was habe ich davon, jetzt einen Rechtsanwalt einzuschalten? Kostet mich das nicht einiges?
Danke im Voraus
Guten Tag Herr Rechtsanwalt,
mein Auto ist auch betroffen vom VW-Skandal. Ich habe jetzt einen Brief bekommmmen von meiner Werkstatt, ich soll den Wagen nachrüsten lassen. Jetzt habe ich bei ihnen auf der Webseite gelesen, dass ich auch andere Möglichkeiten habe. Stimmt das?
Ja, zumindest wenn Sie Ihr Fahrzeug im Jahr 2010 oder später erworben haben und zur Finanzierung einen Darlehensvertrag mit der VW Bank oder einer anderen Herstellerbank abgeschlossen haben. Denn dann stehen die Chancen sehr gut, dass Sie vom sogenannten Widerrufs-Joker profitieren können. Kernpunkt ist, dass die Banken es in den meisten Fällen unterlassen haben korrekt über das gesetzlich vorgesehene Widerrufsrecht zu belehren. In der Folge hat die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen und Betroffene können sich noch heute von Ihren teuren Finanzierungsverträgen lösen und erhalten gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis erstattet. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach dem 14. Juni 2014 gekauft haben, müssen Sie in diesem Fall nicht mal eine Nutzungsentschädigung zahlen, sondern können sich für Ihr gebrauchtes Fahrzeug den vollen Kaufpreis auszahlen lassen, ohne Abzüge.
Die erste Einschätzung Ihres Falles sowie die anschließende Beratung zu den Chancen und Risiken erfolgen in jedem Fall kostenfrei. Die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen übernehmen wir entweder zu einem transparenten Festpreis oder auf Basis einer erfolgsabhängigen Vergütung, bei der Sie uns prozentual an dem durch uns erreichten wirtschaftlichen Vorteil beteiligen. Für welches Vergütungsmodell Sie sich entscheiden bleibt ganz Ihnen überlassen.
Wir werden zu keinem Zeitpunkt kostenpflichtig tätig, ohne mit Ihnen vorher über die Kosten einig zu sein.
Nachdem sich zu Beginn die meisten Rechtsschutzversicherer aufgrund von Mutwilligkeit oder zu geringer Erfolgsaussichten noch geweigert hatten, die Deckung zu erteilen, teils , stellt sich die Lage nun deutlich besser für die Betroffenen dar. Nach den Urteilen des LG Passau (Urt. v. 13.05.2016 – 4 O 131/16) und des LG Essen (Urt. v. 18.05.2016 – 18 O 68/16), dürften es den Versicherungen schwerfallen, die Kostendeckung abzulehnen.
Die bisherigen Deckungsklagen waren zu 100% erfolgreich, so dass wir Betroffenen zu einer Klage gegen Ihre Versicherung oder zur Durchführung des Ombudsmannverfahrens raten. Die Deckungsanfrage zu stellen und mit der Versicherung zu korrespondieren ist Teil unseres kostenfreien Services.
Zunächst sollte Klarheit darüber herrschen, ob Ihr Fahrzeug überhaupt betroffen ist. Dazu vergleichen Sie einfach die Modellbezeichnung mit unserer Liste betroffener Fahrzeuge oder senden uns eine Kopie des Kaufvertrages beziehungsweise des Darlehensvertrages. Anschließend beraten wir Sie kostenfrei und unverbindlich zu Ihren verschiedenen Möglichkeiten und zeigen Ihnen den wirtschaftlichen Vorteil auf. Wir werden immer zunächst eine einvernehmliche Lösung suchen und VW zur Rückabwicklung auffordern. Sollte sich der Konzern weiterhin weigern, den Forderungen seiner Kunden nachzukommen, werden wir Klage bei Gericht einreichen. Hier haben wir für Sie eine Liste der erfolgreichen Urteile im Abgasskandal vorbereitet.
Sowohl die EU als auch der ADAC gehen momentan davon aus, dass durch die Entfernung der Manipulationssoftware Folgeschäden auftreten werden. Das Abgasrückführventil, der Speicherkatalysator, das Harnstoff-Injektionssystem, der sogenannte SCR-Katalysator oder auch der Partikelfilter könnten vorzeitig versagen, so der Verdacht. Mit einer gesetzeskonformen Abgasrückführung wäre nach spätestens 80.000 Kilometern der Dieselrußpartikelfilter zerstört, ergaben interne Tests bei VW laut einer Klageschrift aus den USA. Insofern sind nach Expertenmeinung mit der Nachbesserung mehr Nachteile als Vorteile verbunden.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug über ein Darlehen der VW-Bank finanziert haben, und der Vertrag nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurde, kommt für Sie der Widerruf Ihres Darlehens in Betracht. Der Vorteil ist, dass Sie in diesem Fall möglicherweise nicht für die gefahrenen Kilometer aufkommen müssen.
Bei Verträgen die vor dem 13. Juni geschlossen wurden, besteht die gleiche Möglichkeit, jedoch muss nach der damals gültigen Gesetzesfassung definitiv eine Nutzungsentschädigung für den durch Nutzung entstandenen Wertverlust gezahlt werden.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht fremdfinanziert haben, können Sie immer noch vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall müssen Sie ebenfalls für den Gebrauch Ihres Fahrzeugs eine geringe Nutzungsentschädigung zahlen, die im Regelfall aber erheblich unter dem tatsächlichen Wertverlust liegt.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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