Wird meine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines anwaltlichen Vorgehens tragen?

Nachdem sich zu Beginn die meisten Rechtsschutzversicherer aufgrund von Mutwilligkeit oder zu geringer Erfolgsaussichten noch geweigert hatten, die Deckung zu erteilen, teils , stellt sich die Lage nun deutlich besser für die Betroffenen dar. Nach den Urteilen des LG Passau (Urt. v. 13.05.2016 – 4 O 131/16) und des LG Essen (Urt. v. 18.05.2016 – 18 O 68/16), dürften es den Versicherungen schwerfallen, die Kostendeckung abzulehnen.

Die bisherigen Deckungsklagen waren zu 100% erfolgreich, so dass wir Betroffenen zu einer Klage gegen Ihre Versicherung oder zur Durchführung des Ombudsmannverfahrens raten. Die Deckungsanfrage zu stellen und mit der Versicherung zu korrespondieren ist Teil unseres kostenfreien Services.

Wie gehe ich als Betroffener am besten vor?

Zunächst sollte Klarheit darüber herrschen, ob Ihr Fahrzeug überhaupt betroffen ist. Dazu vergleichen Sie einfach die Modellbezeichnung mit unserer Liste betroffener Fahrzeuge  oder senden uns eine Kopie des Kaufvertrages beziehungsweise des Darlehensvertrages. Anschließend beraten wir Sie kostenfrei und unverbindlich zu Ihren verschiedenen Möglichkeiten und zeigen Ihnen den wirtschaftlichen Vorteil auf. Wir werden immer zunächst eine einvernehmliche Lösung suchen und VW zur Rückabwicklung auffordern. Sollte sich der Konzern weiterhin weigern, den Forderungen seiner Kunden nachzukommen, werden wir Klage bei Gericht einreichen. Hier haben wir für Sie eine Liste der erfolgreichen Urteile im Abgasskandal vorbereitet.

Warum sollte ich keine Nachbesserung von VW durchführen lassen?

Sowohl die EU als auch der ADAC gehen momentan davon aus, dass durch die Entfernung der Manipulationssoftware  Folgeschäden auftreten werden. Das Abgasrückführventil, der Speicherkatalysator, das Harnstoff-Injektionssystem, der sogenannte SCR-Katalysator oder auch der Partikelfilter könnten vorzeitig versagen, so der Verdacht. Mit einer gesetzeskonformen Abgasrückführung wäre nach spätestens 80.000 Kilometern der Dieselrußpartikelfilter zerstört, ergaben interne Tests bei VW laut einer Klageschrift aus den USA. Insofern sind nach Expertenmeinung mit der Nachbesserung mehr Nachteile als Vorteile verbunden.

 

Kommt für mich ein Widerruf oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug über ein Darlehen der VW-Bank finanziert haben, und der Vertrag nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurde, kommt für Sie der Widerruf Ihres Darlehens in Betracht. Der Vorteil ist, dass Sie in diesem Fall möglicherweise nicht für die gefahrenen Kilometer aufkommen müssen.

Bei Verträgen die vor dem 13. Juni geschlossen wurden, besteht die gleiche Möglichkeit, jedoch muss nach der damals gültigen Gesetzesfassung definitiv eine Nutzungsentschädigung für den durch Nutzung entstandenen Wertverlust gezahlt werden.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht fremdfinanziert haben, können Sie immer noch vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall müssen Sie ebenfalls für den Gebrauch Ihres Fahrzeugs eine geringe Nutzungsentschädigung zahlen, die im Regelfall aber erheblich unter dem tatsächlichen Wertverlust liegt.

 

Ist mein Fahrzeug überhaupt vom Abgasskandal betroffen?

Tatsächlich scheint die Situation aktuell unübersichtlich. Während die Medien spekulieren, welche Fahrzeuge von dem Urteil zu Diesel-Fahrverboten betroffen sein werden, sind viele Dieselfahrer verunsichert und fragen sich. ob auch sie mit einem manipulierten Fahrzeug fahren. Das lässt sich mitunter leicht feststellen. Ein erster Indikator ist die Frage, ob bei Ihnen der Motor EA 189 verbaut wurde. Beantworten Sie diese Frage mit „ja“, ist es sehr wahrscheinlich, dass auch Ihr Diesel mit manipulierter Schadstoffsoftware läuft. Wir haben für Sie eine Liste der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge zusammengestellt.