Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zwei KFZ jeweils über die Herstellerbank beim Vertragshändler finanziert und zeitgleich auch die jeweils angebotene Restschuldversicherung für die Raten abgeschlossen (Standardverträge, also bin ich lediglich versicherte Person, die Bank Versicherungsnehmer). Ich habe diese Versicherungen über einige Monate wegen Arbeitsunfähigkeit in Anspruch genommen, die fälligen Raten wurden also von der Versicherung an die Bank gezahlt.
Falls ich nun widerrufe: Wird der Restschuldversicherungsvertrag ebenfalls rückabgewickelt, als verbundener Vertrag, oder besteht der Vertrag unabhängig vom Widerruf weiter zwischen der Bank als Versicherungsnehmer und der Versicherung als Versicherungsgeber mit mir als Kreditnehmer lediglich als versicherter Person? (Oder kann ich evtl. den Widerruf beschränken lediglich auf den Darlehensvertrag und den Kaufvertrag ?) Sollte die Restschuldversicherung mit widerrufen werden müssen, was wären die Folgen: Müsste ich dann die von der Versicherung als Versicherungsleistung übernommenen Monatsraten zurückzahlen, an die Versicherung ?
Vielen Dank für die Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Fischer