In Anbetracht der gegenwärtigen Niedrigstzinsen hegen viele Darlehensnehmer den Wunsch nach einer Umfinanzierung. Dass die Banken von der Idee, lukrative Darlehensverträge vorzeitig zu beenden, nicht begeistert sind, versteht sich von selbst. Deswegen fällt bei einer vorzeitigen Auflösung eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung an. Dabei handelt es sich um Entschädigungszahlungen, die der Kunde an die Bank leisten muss, weil er den Vertrag vorzeitig beendet und der Bank deswegen Zinszahlungen entgehen. Diese, meist hohen Vorfälligkeitsentschädigungen versperren scheinbar den Weg zu einer vorteilhaften Umschuldung.
Genau hier kommt aber der sogenannte Widerrufsjoker ins Spiel. Dieser eröffnet dem Verbraucher die Möglichkeit, sich durch einen sogenannten Widerruf ganz ohne Nachteile von dem hochverzinsten Immobilienkredit oder einem anderen Darlehen zu lösen, unter günstigen Bedingungen umzuschulden und auf diese Weise viele Tausende Euro zu sparen. Wie das geht und wie Sie durch den Widerruf Ihre aktuelle Restschuld reduzieren, erklären wir Ihnen gerne in einem kostenlosen, persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.
Um Ihnen den Einstieg in die Problematik zu erleichtern, haben wir für Sie auf dieser Seite umfassende Informationen zu dem Thema Widerruf von Immobilienkrediten und sonstigen Darlehensverträgen / Darlehenswiderruf zusammengestellt. Gerne können Sie unmittelbar nach jeder Erläuterung mithilfe unseres interaktiven Systems bequem und kostenlos Fragen stellen, die Sie vertiefen möchten. In kürzester Zeit werden wir diese klar und ausführlich beantworten.