Können auch Unternehmer diese Chance nutzen?

Der Gesetzgeber billigt Unternehmern das Widerrufsrecht grundsätzlich leider nicht zu, da diese über genügend Erfahrung verfügen. Eine Ausnahme gilt jedoch für Existenzgründer. Wenn junge Unternehmer für ihr Gewerbe ein Darlehen bis zu 75.000 € aufnehmen, sollen sie auch besonderen Schutz genießen. Deshalb spricht ihnen das BGB ein Widerrufsrecht zu. Dem Widerruf eines Autokredits steht damit nichts im Wege.

Gilt der Widerrufsjoker auch für Leasingverträge?

Ja, die Möglichkeit eines Widerrufs ergibt sich grundsätzlich auch bei den sog. Finanzierungleasingverträgen. Das sind Verträge bei denen der Leasinggeber zwar die Finanzierung des Fahrzeugs übernimmt, aber nicht für die Instandhaltung verantwortlich sind. Der weitaus größte Teil der Leasingverträge ist derart ausgestaltet. Die Rechtsfolgen entsprechen dem Widerruf eines Autokredits. Vereinfacht: der Leasingnehmer erhält vom Leasinggeber alle Raten im Austausch gegen das Leasingfahrzeug zurück.

Welche Rechtsfolgen hat der Widerruf eines Autokredits?

Durch den Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt. Die ausgetauschten Leistungen müssen deshalb wieder rückgängig gemacht werden. Der Darlehensnehmer erhält deshalb die gezahlten Raten und die Anzahlung zurück. Abzuziehen sind die Zinsen, die der Darlehensnehmer bereits durch seine monatlichen Zahlungen geleistet hat. Der Darlehensnehmer muss dem Darlehensgeber das gebrauchte Auto übergeben.

Je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird eine sog. Nutzungsentschädigung fällig. Da der Verbraucher das Auto nutzen konnte, muss er sich den Vorteil, den er hieraus gezogen hat, anrechnen lassen. Diese Pflicht entfällt  unserer Rechtsauffassung nach jedoch für Verträge, die nach dem 10.06.2014 abgeschlossen wurden. Für diese Verträge ergibt sich aufgrund einer Gesetzesänderung eine besonders lukrative Lage für den Verbraucher. Noch gibt es hierzu keine verfestigte Rechtsprechung, sodass es durchaus möglich ist, dass die Gerichte weniger verbraucherfreundlich entscheiden. Nichtsdestotrotz kann sich der Widerruf auch bei Zahlung einer Nutzungsentschädigung rentieren.

Verwendete nur die Santander Bank fehlerhafte Widerrufsinformationen?

Nahezu jedes Kreditinstitut verwendete zwischen 2010 und heute fehlerhafte Widerrufsinformationen. Die Anforderungen des Gesetzgebers an eine ordnungsgemäße Belehrung sind noch, sodass nur wenige Banken dem gerecht wurden. Neben der Santander Bank verwendeten zahlreiche Herstellerbanken, aber auch einige Privatbanken wie z.B. die ING DiBa fehlerhafte Belehrungen.

Woraus ergibt sich der Widerrufsjoker?

Die Bank muss den Verbraucher bei Vertragsabschluss umfassend über seine Rechte aufklären. Hierzu gehört auch das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen zu können. Oftmals vergaßen die Banken jedoch wichtige Pflichtangaben, sodass die Widerrufsinformation nicht vollständig oder fehlerhaft war. In diesem Fall konnte die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt werden und das Widerrufsrecht blieb bestehen. Verbraucher, die nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden, können deshalb noch heute widerrufen und die Vorteile in Anspruch nehmen.

Welche Vorteile bringt der Widerruf eines Autokredits mit sich?

Der Vorteil des Autokredit-Widerrufs ergibt sich aus zwei Dingen. Erstens ermöglicht der Widerruf eine vorzeitige Ablösung des Vertrages. Außerdem – und das ist der größte Vorteil – erhält der Darlehensnehmer alle gezahlten Raten und die Anzahlung zurück. Anrechnen lassen muss er sich lediglich die Zinsen, die er aber schon gezahlt hat. Daneben kann für Verträge vom 10.06.2010 bis zum 10.06.2014 eine Nutzungsentschädigung anfallen. Hier gilt die Faustregel, dass sich ein Widerruf immer weniger lohnt, desto mehr Kilometer der Verbraucher mit dem Auto gefahren ist.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Überprüfung Ihrer Darlehensverträge und die Beratung zum weiteren Vorgehen übernehmen wir kostenfrei. Sollte sich herausstellen, dass auch Sie von der Möglichkeit eines Widerrufs profitieren können, stellen wir für Sie ebenfalls kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, besprechen wir die möglichen Alternativen und finden eine für Sie passende Lösung.

In vielen Fällen besteht noch die Möglichkeit, vor der Erklärung des Widerrufs eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die dann alle mit dem Rechtsstreit verbundenen Kosten tragen muss. Diese Option bieten nur wenige Versicherer an – gerne geben wir Ihnen einen Tipp.

Deckt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten ab?

Oftmals ja. Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt aber von der jeweiligen Police ab. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Kostenschutz erteilen muss, prüfen wir kostenfrei ihre Versicherungsbedingungen und stellen ggf. die Deckungsanfrage.

In einigen Fällen kommt auch eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung noch für die Kosten auf. Hier empfehlen wir derzeit die Allianz Rechtsschutz. Bevor Sie die Versicherung abschließen, rufen Sie uns jedoch am besten zu einem kostenfreien Beratungsgespräch an, damit wir Ihnen alle Fragen zu den Themen Rechtsschutzversicherung und aktuelle Versicherungsbedingungen beantworten können.

Steht auch Unternehmern die Widerrufsmöglichkeit offen?

Grundsätzlich steht Unternehmern kein Widerrufsrecht zu. Der Gesetzgeber wollte nur die im Rechtsverkehr unerfahrenen Verbrauchern vor übereilten Entscheidungen schützen. Unternehmer, die jeden Tag im Geschäftsverkehr aktiv sind, benötigen einen umfassenden Schutz regelmäßig nicht. Eine Ausnahme regelt das Gesetz jedoch: die Existenzgründer. Für Darlehen, die für eine Gründung aufgenommen wurden, gilt bis zu einem Darlehensbetrag bis zu 75.000 € der gesetzliche Schutz und damit der Widerrufsjoker entsprechend.

Können auch Leasingnehmer vom Widerruf eines VW-Kredits profitieren?

Ja, auch Leasingnehmern steht noch heute ein Widerrufsrecht zu, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht hinreichend belehrt wurden. Oftmals ist ein Widerruf die einzig sinnvolle Option, den Vertrag vor Ende der Vertragslaufzeit zu beenden. Der Leasinggeber wird sich die vorzeitige Vertragsauflösung nämlich auf jeden Fall vergüten lassen. Der Widerruf hingegen ist ohne Entrichtung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Der Leasinggeber zahlt dem Verbraucher alle Raten, abzüglich der Finanzierungszinsen, zurück. Im Gegenzug gibt der Leasingnehmer das finanzierte gebrauchte Auto an den Leasinggeber heraus.