Gerichtskosten im Privatinsolvenzverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wiederhole meine Frage vom 25.02.2018.
Für meinen Lebenspartner wurde im Dezember 2013 die Restschuldbefreiung erteilt. Stundung der Gerichtskosten war zu Verfahrensbeginn beantragt. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung wurde er aufgefordert, Nachweise (Einnahmen/Ausgaben) vorzulegen. Bis zum Sommer vorigen Jahres gab es zur Rückzahlung keine Entscheidung (mangels ausreichendem Einkommen). Erst im Juli erhielt er den Bescheid, Raten zu zahlen.

Meine Frage: wie lange muss er die Raten zahlen?
Zählen die 48 Monate nach Restschuldbefreiung von Dezember 2013 bis Dezember 2017 oder beginnt diese Frist erst mit Bescheid zur Rückzahlung?

P.S. Die Rechtspflegerin ist der Auffassung, dass die Ratenzahlung auf 48 Monate beschränkt ist, d.h. ab Juli 2017 bis Juli 2021 („…da die Anordnung der Ratenzahlung vor Ablauf des 48 Monatszeitraum am 25.07.2017 erfolgte verbleibt es beim Beschluss…“).

Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antwort.

Milchkuh

Ich habe es langsam satt die Milchkuh von den Firmen zu sein. Sie habe mir 3.000 € schon gepfändet und sie wollen immer noch mehr, obwohl die Forderungen schon erledigt wären.Wäre da eine Privatinsolvenz zu machen eine Möglichkeit?

35% Quote erfüllt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe die 35% Quote in diesem Monat erreicht und einen Antrag zur Restschuldbefreiung beim Amtsgericht gestellt.

Muss ich im Monat März trotzdem weiterhin meinen Pfändungsbetrag an den Treuhänder abführen? Die 35% Quote ist ja erfüllt und dem zuständigen Gericht, als auch dem Treuhänder die Restschuldbefreiung angezeigt.
Daher müsste ja der Insolvenzmasse keine weiteren Mittel in Form der Gehaltspfändung einfließen.

Privatinsolvenz

Meine Tochter geht ab mitte März in Privatinsolvenz.sie hat jetzt eine Nachzahlung von Abeitsloseng.2 welche sich von2013-2015ergab nachgezahlt bekommen.einBescheid liegt noch nicht vordieser Betrag von 5700€ ist auf ein P-Konto gezahlt.gibt es einenPfändungsschutz.Lg.und Danke

Schuldnerberatung

Ich bin der geschäftsführender Gesellschafter der UG, die ich 2013 gegründet habe.
Jetzt muß ich für meine Schulden aus früherer Selbsständigkeit eine Vermögensauskunft abgeben.
Der Gerichtsvollzieher verlangt, daß ich auch Angaben über Vermögen, Bankverbindung, Umsatz der UG abgebeb muß.
Meine Frage: Muß ich das tun?

Privatinsolvenz

meine Frage an Sie wäre: warum werde ich weiterhin gepfändet obwohl ich meine 35 % bezahlt habe und ich Antrag auf Verkürzung (3Jahre) gestellt habe?
Ich habe nicht 35 % sodern schon 45 % bezahlt, wenn das so weiter geht bin ich mit meinen Schulden fertig und die teuere Insolvenz war überflüssig.

neue Zahlungsunfähigkeit innerhalb der Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
ich bin selbständiger Bauunternehmer und musste vor ca. fünf Jahren einen Regelinsolvenzantrag stelle, wegen Zahlungsunfähigkeit. Der Betrieb wurde weiter geführt. Jetzt befinde ich mich leider wieder in der Situation der Zahlungsunfähigkeit wegen Forderungsausfall und hohem Krankenstand bei den Mitarbeitern. Die Krankenkassen haben trotz Ratenzahlungsangebot, mich dazu gedrängt Eigenantrag zu stellen sonst würde von Seiten der Krankenkasse ( AOK ) ein Antrag gestellt.
Wie ist der Antrag jetzt zu stellen ? Können Sie mir dabei helfen ?

Mfg

Erneute Privatinsolvenz

Guten Tag.
2010 habe ich die Restschuldbefreiung das erste Mal erhalten. Danach habe ich mir nichts mehr zu schulden kommen lassen.
2015 hatte ich einen 450,-€ Job angenommen. Dafür mußte ich ein Auto kaufen und habe Kredite aufgenommen . Auch habe ich davon mehrere Rechnungen bezahlt . Bis Ende 2016 lief auch Alles einigermaßen gut,außer daß mein damaliger Arbeitgeber mir ständig neue Abrechnungen vorlegte . Dann hatte ich zuviel Rente bekommen, da mein Einkommen etwas höher war.
Plötzlich wurde mein Arbeitsverhältnis beendet, was vor Gericht geklärt wurde.
Nun stand ich plötzlich da, mußre zusätzlich Grundsicherung beantragen und konnte meine Raten seitdem nicht mehr bezahlen. Auf niedrigere Raten ließ man sich nicht ein.

Nun zu meiner Frage: kann ich jetzt erneut einen Insolvenzantrag stellen um Ruhe vor dem Gerichtsvollzieher zu haben und die Restschuldbefreiung dann in zwei Jahren beantragen ?
Ich hab gehört, daß zwischen den Restschuldbefreiungen 10 Jahre liegen müssen .

Mit freundlichen Grüßen
Donald Metzdorff

Schufaeintrag nach der Insolvenz

Meine Frau und ich hatten Mitte Dezember 2013 die IV beantragt – das Verfahren wurde aber wegen der Weihnachtsfeiertage erst Mitte Januar 2014 eröffnet. Dies bedeutet ja, dass unsere IV erst im Januar 2020 endet und wir aufgrund der Statuten der Schufa somit statt 3 Jahre insgesamt 4 Jahre (bis Ende 2023) noch dort negativ vermerkt sind. Ist diese “Benachteiligung” rechtlich haltbar, denn wir können ja nichts dafür, dass das Gericht erst Mitte Januar 2014 das Verfahren eröffnet hat? Und könnten wir unseren Treuhänder bitten, dass Verfahren schon Ende 2019 zu beenden, da wir den Antrag ja noch im “alten” Jahr gestellt hatten? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ehepartner

Ich wüsste gern, inwieweit mein Ehepartner von einer Insolvenz, welche ich vielleicht anstrebe, mit betroffen wäre. Wir haben eine gemeinsame Tochter. Zählt sie auch für mich als unterhaltspflichtige Person? Ich habe eine Teilzeitbeschäftigung, verdiene unter der Pfändungsfreigrenze und einen “Minijob”. Meine eigenen Schulden belaufen sich auf ca. 14.000 EUR. Ich danke für Ihre Mühe.