Auto pfändbar, trotz arbeitsuchend sowie für Beförderung eines behinderten Kindes
Bin Arbeitsuchend und habe ein stark verhaltensgestörten behinderten Sohn, mein Auto soll in die Insolvenzmasse. Was kann ich tun?
Bin Arbeitsuchend und habe ein stark verhaltensgestörten behinderten Sohn, mein Auto soll in die Insolvenzmasse. Was kann ich tun?
Guten Tag , hätte da folgende Frage: bin seit über 3 Jahre krank und Scheide am Monatsende aus meiner Firma aus, bekomme aber noch ein Auszahlung von urlaubsentgelt von ca 3700_ Netto. Wie wird das angerechnet? Die Insolvenz geht noch ein Jahr.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich seit einiger Zeit in dem Insolvenzverfahren (noch keine Wohlverhaltensphase). Ich bin Altersrentnerin und habe vor 3 Jahren eine Zahlung aus der Pensionskasse meines Arbeitgebers erhalten. Nun habe ich einen Bescheid von der Pensionskasse bekommen, das aufgrund eines Rechenfehlers mir noch ein Betrag in Höhe 17,27 Euro plus Verzugszinsen nachgezahlt wird. Muss ich diese Nachzahlung dem Insolvenzverwalter überweisen?
MfG
Sehehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 06.11.2014 befinde ich mich in der Wohlverhaltensperiode, die am 25.01.2018 ablaufen sollte. Mit Januar 2017 verstarb meine Mutter. Der Insolvenzverwalter wurde darüber von mir einen Monat später informiert. Bereits kurz nach dem Ableben wurde er bereits durch die Kanzlei meiner Schwester informiert. 2 Monate später habe ich über eine Kanzlei erbrechtliche Ansprüche gestellt da meine Schwester mir keine Auskunft erteilten wollte. Selbstherrlich hat die Kanzlei meiner Schwester, ohne meine Zustimmung, den Erbteil festgelegt und den hälftigen Anteil an den Insolvenzverwalter ausgezahlt. Hier klage ich auf Rückzahlung des Betrages in die Erbmasse. Durfte der Insolvenzverwalter in der Wohlverhaltensperiode das Geld ohne Abstimmung mit mir annehmen? Im seinem Abschlußbericht teilt er nun mit, dass ich ihn über den Erbfall nicht informiert habe.
Bedingt durch die Klage auf Rückzahlung durch meine Schwester verweigert mir ferner das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung bis zur Klärung durch das Gericht.
Freue mich auf eine Rückmeldung.
Ich frage hier für meinen Sohn Marco, welcher durch einen Unfall jetzt im Krankenhaus liegt. Durch eine Messerattacke 2009 ist er immer wieder durch Schlafstörungen in ein tiefes Loch gefallen. Er hat dadurch keine Briefe (Mahnungen, Gerichtsbescheide u.s.w. geöffnet. Wir haben ihn vom Schlimmsten bewahren können. Nun kommen Kosten auf ihn zu von der Wohnungsgenossenschaft, Finanzamt und der HUK . Alles in allem 15000-20000 Euro
Wie kommt er da wieder raus?
Mit freundlichem Gruss
Klaus Pinther
Chemnitz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich versinke.
Solidarische Grüße
Gottlob Brummelbacke

Die Privatinsolvenz ist ein effektiver Weg, sich von seinen Schulden zu befreien. Doch vor der Restschuldbefreiung liegt die sogenannten Wohlverhaltensphase. Hier hat der Schuldner eine Reihe von Pflichten zu erfüllen. Eine der zentralen Obliegenheiten bildet dabei die Erwerbsobliegenheit. Demnach sind Sie verpflichtet, während der Insolvenz einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen oder sich darum zu bemühen. Falls Sie gerade erwerbslos sind, müssen Sie also nachweisen, dass Sie sich zumindest aktiv um Arbeit bemühen. Allerdings genügt hier nicht jede Form der beruflichen Betätigung. Vielmehr spricht § 287 b der Insolvenzordnung nicht von einer Arbeitspflicht, sondern explizit von einer Erwerbsobliegenheit. Die Ausübung der Tätigkeit hat deshalb dem Erwerb zu dienen.
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Wenn es zu gerichtlichem Streit über § 287 b InsO kommt, dreht sich dieser in der Regel darum, ob ein genügendes Bemühen des Schuldners um Arbeit vorliegt oder ob eine bestimmte Tätigkeit zumutbar ist oder ob der Schuldner sie ablehnen darf. Wesentlich seltener sind dagegen Konstellationen, in denen es um die Schädigung der Gläubiger durch die Ausübung einer unbezahlten Tätigkeit geht. Ein solcher Fall wurde allerdings bereits durch das Landgericht Oldenburg mit Beschluss vom 18.05.2016 (ZInsO 2016, 2049) entschieden.
in diesem Verfahren ging es um einen Handwerksmeister, der bis zu Eröffnung des Insolvenzverfahrens seine Tätigkeit selbständig ausübte. Während der Insolvenz war er dagegen im Betrieb seiner Ehefrau angestellt, ohne für seine Tätigkeit einen Lohn zu erhalten. Die Restschuldbefreiung wurde entsprechend durch das Amtsgericht Oldenburg untersagt. Im Verhalten des Schuldners sah das Gericht eine Verletzung der ihn treffenden Erwerbsobliegenheit. Diesen Standpunkt vertrat auch das Landgericht Oldenburg in der nächsten Instanz.
Das Gericht ging dabei in Sachen Erwerbsobliegenheit stark ins Detail. Die Tätigkeit während der Insolvenz habe sich gegenüber der Tätigkeit vor der Insolvenz in praktischer Hinsicht nicht geändert. Vor der Insolvenz habe der Schuldner ein Einkommen in Höhe EUR 2.072 Euro pro Monat erzielt. Diese Einkünfte hätte er auch nach Eröffnung des Verfahrens im Betrieb seiner Frau verdienen können. Bei Zugrundelegung einer Unterhaltspflicht gegenüber der Ehefrau hätte jedes den Betrag von EUR 1.489,99 übersteigende Einkommen der Befriedigung der Gläubiger dienen müssen. Das Landgericht Oldenburg führte diesbezüglich zudem an, dass bereits die Annahme einer zu schlecht bezahlten Tätigkeit einen Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit darstellt. Umso mehr gilt dies dann, wenn für eine berufliche Tätigkeit überhaupt kein Lohn ausgezahlt wird.

Vor der Restschuldbefreiung muss der Schuldner eine Menge Pflichten erfüllen. Eine berufliche Tätigkeit ist dabei Pflicht.
Die Behauptung des Schuldners, er habe nicht gewusst, dass er auch während der Insolvenz selbständig hätte tätig sein können, ließ das Gericht nicht gelten. Grundsätzlich habe der Schuldner die Möglichkeit gehabt, ein monatliches Einkommen von wenigstens EUR 2.000 pro Monat zu erzielen. Dies habe der Schuldner ohne triftigen Grund nicht getan. Entsprechend war die Restschuldbefreiung am Ende der Insolvenz zu versagen.
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Wie das Verfahren vor dem Landgericht Oldenburg zeigt, haben Fragen wie die der Erwerbsobliegenheit im Insolvenzverfahren eine große Bedeutung. Im schlimmsten Fall kann es, wie im dargestellten Fall, am Ende zur Versagung der Befreiung von der Restschuld kommen. Entsprechend wichtig ist nicht nur eine gute Vorbereitung und Einleitung des Insolvenzverfahrens, sondern auch eine geordnete Durchführung, die den Gläubigern und dem zuständigen Gericht keine unnötigen Angriffspunkte bietet. Vor allem dann, wenn sich Ihre berufliche Situation durch Kündigung, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder ähnliches ändert, sollten Sie in jedem Fall vorab Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter halten, um später keine rechtlichen Schwierigkeiten zu bekommen.
Wenn Sie Ihr Privatinsolvenzverfahren von einer erfahrenen Anwaltskanzlei durchführen und begleiten lassen, erhalten Sie am Ende sicher die Restschuldbefreiung, denn wir achten gemeinsam mit Ihnen darauf, dass Sie alle Obliegenheiten erfüllen. Unsere Erstberatung ist dabei vollkommen kostenfrei. Rufen Sie uns an und erfahren Sie alles zur Frage, wie Sie sicher aus den Schulden kommen.
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Wo gibt es Informationen zum Insolvenzrecht in Zypern (Privatinsolvenz)
Hallo guten Tag,
ich möchte eine Insolvenzverfahren im EU-Ausland anmelden.
Schon mehrfach habe ich jetzt gehört, das ein Insolvenzverfahren in Lettland eine Alternative
zu einem Insolvenzverfahren in England sein soll, vor allem wegen der Kosten und desweiteren, daß man sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wieder in Deutschland anmelden kann.
Wie ist Ihre Meinung zu einem Insolvenzverfahren In Lettland ?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Sehr geehrter Herr RA, ich bin in der Wohlverhaltensphase und habe bisher Witwenrente bezogen. Durch Wiederheirat im Juni ist diese weggefallen und die Rentenversicherung hat mir eine Abfindung in Höhe von 24 Monaten gezahlt. Dies ist doch eine Vorauszahlung für 24 Monate. Wird dies behandelt wie eine Nachzahlung und der Betrag über der Pfändungsfreigrenze steht mir zu? Oder kann die Abfindung komplett gepfändet werden? Im Netz habe ich von einem Antrag nach § 850i ZPO gelesen, den man stellen sollte.
Mfg Biene
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